Beiträge von Deus

    Sozialleistung sind meines Wissens (und bestätigt anhand einer kurzen Googlesuche) grundsätzlich nicht pfändbar. Dies gilt auch für Einmalige Sozialleistungen, worunter deine sogenannten "Überzahlungen" wohl laufen sollten. Hierzu ist aber wohl eine gesonderte P-Konto Bescheinigung nötig, welche jeweils nur für einen Monat Gültigkeit hat.

    Ich empfehle, dass du dich damit einfach direkt an deinen Kundenberater bei der Bank wendest.

    Direktzahlungen der Miete vom Jobcenter an deinen Vermieter ist ein gängiges Vorgehen. Ich meine, dass es eine entsprechende Option hierzu sogar in den Formularen des Erstantrags angeführt ist (müsste dann Anlage KdU sein). Am besten mit dem Zuständigen Sachbearbeiter der Leistungsabteilung kurz Rücksprache halten. Womöglich klappt es so auch noch zum Auszahlungstermin für Juli.

    Grüße Deus

    Danke für das Feedback Tamar! Ja, so war letztlich auch mein bisheriges Fazit und der entsprechende Rat in der Sache.

    Der Begriff Hobby macht mich da allerdings doch etwas stutzig .. ein Studium, dass sich sozusagen "in den Endzügen" befindet, sollte doch auch hinsichtlich der Eingliederung/ Vermittelbarkeit in den Arbeitsmarkt entsprechende Beachtung erfahren.. oder irre ich da? Vorausgesetzt natürlich, dass sich zusätzlich im Rahmen der zeitlichen und gesundheitlichen Möglichkeiten um ein Beschäftigungsverhältnis bemüht wird.

    Etwas gestolpert bin ich zudem über den Terminus "dem Gründe nach BAfög-förderungsfähig". Da das Studium in diesem Fall bis zur Aufnahme der Urlaubssemester in Vollzeit betrieben wurde, hoffe ich dass die Abänderung in ein Teilzeitstudium hier keine Schwierigkeiten macht.

    Hallo Allerseits,

    vorweg meinen herzlichsten Dank an die Initiatoren, Mods und Admins dieser Website, sowie all jene, die hier seit Jahren hilfreiche Beiträge leisten! <3

    Zum Thema.. Ich versuche grade für einen guten Freund den sinnvollsten Weg herauszuarbeiten, sein Studium erfolgreich zu einem Abschluss bringen zu können. Die Ausgangssituation ist wie folgt:

    Er bezieht derzeit Bürgergeld im zweiten Urlaubssemester (bis einschließlich September). Bis zum Abschluss des Studienganges bräuchte er ab Oktober noch etwa 3 Semester in Teilzeit. Er wohnt alleine, ca. 500€ warm, und möchte seine Wohnung gerne behalten. Die Bafög-Altersgrenze ist längst überschritten, seine Eltern können/ möchten seit einem gutem Jahr nicht mehr für seine laufenden Kosten aufkommen. Neben regulärem Schulabschluss hat er keine sonstigen Abschlüsse.

    Hintergründig liegen diverse, langjährige chronische Erkrankungen/ Schmerztherapien und eine entsprechende Krankenakte vor. Eine Bescheinigung über verminderte Erwerbsfähigkeit kann ihm sein Arzt jederzeit ausstellen; Evtl. wäre auch eine zeitweise volle Erwerbsminderung möglich.

    Fraglich ist ob er in Anbetracht der gesundheitlichen Situation neben dem Studium einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehen kann. Wohngeld fällt hinsichtlich des Mindesteinkommen auf jeden Fall raus.

    Die Sozialberatung des örtlichen Studentenwerkes hat ihm nun geraten sich damit an die Leistungsabteilung des Jobcenters zu wenden.

    Es geht hier also um einen Überblick der Rechtslage / Abwägen seiner Optionen:

    - Ist ein Bezug von Bürgergeld über weitere drei Semester möglich? (Teilzeitstudium, als nicht BAföG-förderungsfähigem Ausbildungsweg mit entsprechender Bescheinigung nach SGB III §139 der Universität?)

    - Ist Sozialhilfe, bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt eine denkbare Option?

    ..oder liefe es am Ende eher auf eine Härtefall-/Einzelfallentscheidung hinaus?

    Ich steh' da mit meiner Recherche noch etwas auf dem Schlauch und bin für jede Anregung dankbar! 🙂 (...und ich hoffe hier bei meinem Erstbeitrag nicht gleich sämtliche Forenregeln missachtet zu haben)

    Grüße Deus