Beiträge von FrankZZ

    Hallo,

    ER , Baujahr 03/57 mit vorgezogener Altersrente ( GdB 50 / G ) wohnt mit seiner Ex-Partnerin jetzt nur aus wirtschaftlichen Gründen in einer Whg. zusammen .

    ER bezieht eine Rente von : 787,- Euro und einen 520,- Euro Job , den er aus gesundheitlichen Gründen ab Februar 24 nicht mehr ausführen kann .

    SIE hat einen Mini-Job mit monatlich : 234,- Euro fest ! und den Rest bekommt Sie Bürgergeld

    die Gesamtmiete der Whg. beträgt : 430,- Euro

    Strom : 250,- Euro

    Oel für Heizung : ? ( Job Center )

    die Kosten für Miete und Strom werden zu gleichen Teilen geteilt , wobei die Gesamtkosten erstmal komplett von Ihren Konto abgebucht werden ....... und ER seinen Anteil dann an Sie Überweist.

    im Mietvertag steht nur SIE drin , Er ist aber dort polizeilich gemeldet und der Vermieter weiß auch Bescheid . ,

    Nun zu meiner Frage , was könnte ER beantragen , ?wenn ER dann nur noch die Rente bezieht ........ Bürgergeld ? Wohngeld ? oder oder ?

    Thx

    Bitte altes Thema weiterführen

    Hallo,

    folgendes "Problem" ......ich mußte zwangsweise zu meiner Ex-Freundin mal ziehen , weil ich für mich keine passende Whg. gefunden habe ( GdB 50 + G ) suche halt auf Grund meiner Gehbehinderung eine Whg. Paterre / EG ..... welche schwer zu finden sind und bezahlbar. meine EX hat einen Minijob mit einen Verdienst von ca. 234,00 € / monatlich ....... der Rest kommt vom JobCenter

    Ich steh im Mietvertrag nicht mit drin , aber Ihr Vermieter weiß bescheid.

    Das JC weiß es auch , das ich nun ab 1.6.2023 da mit wohne und nun wollte das JC auch wissen , wie hoch mein Mietanteil und Stromkostenanteil sind ! ( quasi 50/50 )

    in ihrem Bewilligungsbescheid vom JC werde ich als Mitglied der Haushaltsgemeinschaft

    aufgeführt! nun bekommt meine EX weniger Leistung vom JC :(

    !.) ..... wird das bei Ihr dann als Einkommen angerechnet ?

    danke und Gruß