Beiträge von gizzard

    Danke, ich bin auch d'accord damit, dass es eigentlich keine zweckgebundenen Zahlungen dieser Art auf mein Konto geben darf. Dennoch hat mir das Jobcenter das genau so geschrieben. Wer weiß was die sich dabei gedacht haben, ob die nicht immer streng nach Vorschrift vorgehen, oder ob mir jemand eine falsche Auskunft gemacht hat.

    Ich habe mit der Versicherung abgemacht, dass der Betrag direkt an sie überwiesen wird. Da das geht ist das auf jeden Fall der sichere Weg.


    Danke nochmal für die ausführliche Antwort.

    Kurze Rückmeldung: ich habe die schriftliche Bestätigung vom Jobcenter erhalten, dass

    eine Zahlung des Betrages an mich eine zweckgebundene Einnahme darstellt, die nicht als Einkommen gezählt wird. Da gibt es also mindestens einen Ermessensspielraum.

    Außerdem möchte ich nochmal deutlich unterstreichen, dass der Basistarif schlechter ist, als eine GKV. Beispiel Psychotherapie: für GOÄ/GOP Ziff. 861 und 863 (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/analytische Psychotherapie) ergibt sich ein „Stunden-Sitzungshonorar“ im 1,2-fachen Satz, i.H.v. 48,26€. Die Vergütung für die gleiche Leistung bei GKV Patienten demgegenüber beträgt 88,56€ (Stand 2017). Damit bildet der Basistarif für den Bereich Psychotherapie, Psychiatrie und Psychosomatik nicht die GKV-Vergütungsstruktur ab. In der Praxis kommt es vor, dass Patienten im Basistarif von Behandlern abgewiesen werden.

    Danke für die Antwort, aber der letzte Punkt stimmt nicht. Der Basistarif hat gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherungen definitiv Nachteile.

    Was die anderen Punkte angeht, bin ich etwas irritiert. Ich hätte diesbezüglich ein Schreiben meines Jobcenters erhalten sollen, das wohl auf dem Postweg verloren ging. Habe heute (nachdem ich hier die Frage gestellt habe) dort angerufen und mir wurde telefonisch der Inhalt mitgeteilt: wenn mein Bruder mir das Geld mit Verwendungszweck überweisen würde, dann sei es zweckgebunden und kein Einkommen. Ich glaube aber eher deiner Ausführung. Mal abwarten, ob der Brief noch kommt.

    Hallo zusammen,

    ich beziehe Bürgergeld, ehemals ALGII und bin privat versichert. Ich habe einen Eigenanteil von fast 200€, was ich mir auf Dauer nicht leisten kann. Ersparnisse sind fast aufgebraucht.

    Wenn mir mein Bruder den exakten Differenzbetrag, der nach Abzug des Jobcenter Zuschusses übrig bleibt, mit entsprechendem Verwendungszweck überweist, gehe ich recht in der Annahme, dass das dann eine zweckgebundene Einnahme darstellt? Wird diese dann nicht angerechnet?

    Wäre es alternativ zulässig, dass mein Bruder den Betrag direkt an die Versicherung überweist?

    Ich bin zur Zeit arbeitsunfähig erkrankt, daher wurde mir von meinen Ärzten eindringlich geraten, auf keinen Fall in den Basistarif zu wechseln, weil darin bestimmte Leistungen die ich brauche nicht enthalten sind.

    Ich hoffe Sie können mir bei dieser Frage weiter helfen.

    Mit freundlichen Grüßen