Beiträge von CarlosC

    Was ist wenn keins dieser dinge zutrifft:

    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

    1.länger als ein Jahr zusammenleben,

    2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,

    3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder

    4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

    Somit kann man doch "eigentlich" nicht von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen oder ?

    Sind alle Merkmale erfüllt dann eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vor.

    Die nette Dame von Service-Center hatte eine ganz klare Meinung zu diesem Fragebogen der ist ganz klar freiwillig und basiert auf keiner Rechtsgrundlage, mir wurde geraten diesen nicht auszufüllen, da ich mich damit selbst belasten kann finde es sehr traurig das man sowas von keinem mitgeteilt bekommt, die Anlage VE ist die einzige die ausgefüllt werden muss dafür ist die Anlage auch da.

    Da geht bei vielen SB  (im SGB  II / SGB  XII) schon die Fantasie durch .. die wirklich notwendigen Fragen dazu werden aber bereits in den amtlichen Formularen gestellt und in den dazu notwendigen amtlichen Anlagen (zu Kindern/ Einkommen / Vermögen/ Konten / Versicherungen usw.).

    Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Fragen zu beantworten, sonst würden die mit in den amtlichen Formularen stehen? so ergibt sich auch schnell, dass Vieles auf dieser Fragen-Liste doppelt / mehrfach erfragt wird, das ist schon mal nicht zulässig, weil die Antworten bereits im Antragsformular zu finden sind .

    Für leistungsrelevante, berechtigte Fragen gibt es in der Regel auch amtliche Formulare und keine selbstgefertigten Fragezettel ...

    Ich habe jetzt die Anlage VE Ausgefüllt und werde diesen Fragebogen an die Zuständige Stelle weiterleiten damit ich Jetzt eine Fachliche aussage bekomme.

    Hallöchen Liebe Gemeinschaft,

    Ich habe derzeit keinerlei Einkommen. Es laufen aktuell zwei Anträge auf ALG (I + II), welche beide noch im Bearbeitungsstand sind. Bei meinen Unterlagen wurde zunächst fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ich mich in einer Bedarfsgemeinschaft befinde. Da ich jedoch erst kürzlich in die Wohnung eingezogen bin (Sept. 22) und auch die Kontoführungen meiner „Mitbewohner“ getrennt von mir laufen, zähle ich meines Erachtens als Einzelperson. Ich verweise hierbei auch auf den sogenannten Sachverhalt des §7 SGB II (3a). Hier wird von einem Probejahr gesprochen, in welchem auch ich und meine Partnerin uns derzeit befinden.

    Das Jobcenter hat mir einen Fragebogen zukommen lassen, mit 33 Fragen:

    1. Seit wann sind Sie und Ihre Mitbewohnerin einander bekannt?
    2. Wann sind Sie zusammengezogen?
    3. Warum sind Sie zusammengezogen?
    4. Wie oft sind Sie zusammen umgezogen?

    5. von wem wurde der Mietvertrag abgeschlossen?

    5a.Besitzen sie Wohneigentum?

    6.Haben sie ein gemeinsames Schlafzimmer?

    7.Haben sie eine Partnerschaft/Beziehung mit einer 3 Person?

    8. Erfolgt der Einkauf der täglichen Bedarfsgüter für beide gemeinsam?

    9.Werden die Mahlzeiten gemeinsam zubereitet?

    10. Werden Haushaltsgeräte/Geschirr gemeinsam benutzt? Wenn nein, wie erfolgt eine getrennte Nutzung?

    11.Wer sorgt für die Reinigung der Kleidung und Wäsche?

    12.Wer sorgt für die Reinhaltung der Wohnung?

    13.Haben Sie gemeinsames Eigentum von Möbeln und Haushaltsgegenständen?

    14. Haben Sie gemeinsame Kinder?
    15.Werden Kinder und Angehörige im Haushalt versorgt? Wenn ja, wie erfolgt die Versorgung und von wem?
    16.Gestalten Sie auch Ihre Freizeit gemeinsam?
    17.Wie gestalten Sie diese meistens?
    18.Haben Sie einen gemeinsamen Freundeskreis?
    19Wenn nein, nimmt der Partner trotzdem an Feiern und Aktivitäten teil, die Sie mit Ihrem Freundeskreis machen und umgekehrt?
    20.Fahren Sie gemeinsam in den Urlaub?
    21.Wenn ja, wann?
    22.Verbringen Sie Weihnachten zusammen?
    23.Feiern Sie auch die Geburtstage zusammen?
    24.Nehmen Sie gemeinsam an Familienfesten teil?
    25.Haben Sie ein gemeinsames Girokonto oder andere Konten? Wenn nein, hat der Partner Bank- oder Kontovollmacht des Anderen?
    26.Kann der Partner über Einkommens- oder Vermögensgegenstände des anderen Partners verfügen?
    27.Haben Sie gemeinsame Versicherungen oder haben Sie sich gegenseitig als Begünstigte registrieren lassen?
    28.Haben Sie eine Lebensversicherung?
    29.Leben Sie in einer weiteren Beziehung?
    30. Nutzen Sie gemeinsam einen PKW?
    31.Wie verhalten Sie sich im Notfall (z.B. Krankheit, Pflege)? Stehen Sie dann füreinander ein?

    32. Sind weiter Kinder geplant?

    33. Sind sie verlobt oder beabsichtigen in den nächsten 2 Jahren zu heiraten

    Dann kommt ein Abschlussvermerk :

    Es besteht ein gemeinsamer Haushalt: Ja oder nein Ankreuzen

    Es besteht eine Partnerschaft : Ja oder nein

    Es Besteht der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen: Ja oder nein

    Sind alle 3 Merkmale erfüllt Gem.§7 Abs.3Nr.SGBII liegt dann eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vor.

    Also meines Erachtens kann das doch nicht rechtens sein, solche private und intime Fragen zu stellen. Es steht auch kein Paragraf auf dem Fragebogen, keine Nummer vom Sachbearbeiter oder meine Kundennummer, einfach ein Selbsterstelltes Blatt mit Fragen.

    Und wie gesagt nur im Abschlussvermerk, der aber wieder ein Einzelblatt ist, steht der §7 Abs.3 Nr.3 SGB II

    der auch nichts mit dem Fragebogen zu tun hat, da 2 Unterschriften geleistet werden müssen, 1 auf dem Fragebogen und eine auf dem Abschlussvermerk.

    Ich hoffe, es kann mir einer dabei helfen Liebe Grüße.

    Me

    Bitte sachlich bleiben!