Beiträge von Fraage

    Konkret noch keinen Vorschlag, mir sollen aber welche zukommen.

    Ausserdem möchte man prüfen ob ich an einer Maßnahme teilnehmen solle..

    Ich fühle mich absolut schikaniert.

    Vorallem Wenn ich den neuen Job dann verliere, ist es ja selbstverschulden wegen dem Alg1.. Ich peil garnichts mehr..


    Hatte nur dauernd von vertikaler anrechnung gelesen aber habe mich dann wohl geirrt.

    Guten Tag, ich bin alleinverdiener in der Bedarfsgemeimschaft und habe dazu einige Fragen ich arbeite in Teilzeit 25 Stunden die Woche manchmal ein paar mehr. Verdiene über dem Mindestlohn und bin auch so sehr zufrieden. Mein Job ist unbefristet!

    Arbeitsvermittlung :Nun soll ich in etwas wechseln mit mind 35 Stunden, natürlich befristet - 6 Monate, Mindestlohn.

    Ist das so richtig und erlaubt?

    Dann kommt die große Frage mit der neuen anrechnung beim Bürgergeld.

    Bisher war es ja die Horizontale anrechnung...

    Mit dem Bürgergeld soll ja die Vertikale Anrechnung kommen.. Ich verdiene deutlich über meinem eigene Bedarf und wäre ja dann komplett abgedeckt. Nur meine Bedarfsgemeimschaft nicht.

    Habe ich dann noch Pflichten wenn ich meinen eigenen Bedarf komplett gedeckt habe durch die vertikale anrechnung? Also darf ich meinen Job behalten oder muss ich Gefahr laufen wieder Arbeitslos zu sein?

    Danke im vorraus! :)