Beiträge von muelli

    Rein vom logischen solltest du aufgrund der durch die Bewilligung des Jobcenters nunmehr bestehenden Pflichtversicherung erstattet bekommen. Allerdings ist das Sache der Krankenkasse, so dass du dich dorthin wenden musst.

    Vielen Dank erstmal für die Antwort.

    Ich habe bereits vor Tagen beim Jobcenter angerufen und die meinten ich sollte der Leistungsabteilung dazu eine Email schreiben. Habe bis heute aber keine Antwort erhalten.

    Dann werde ich mich mal an die Krankenkasse wenden.

    Hallo,

    ich hoffe ich packe mein Thema in die richtige Kategorie, da ich mir gerade nicht sicher bin

    Zu meinem Thema:

    Ich habe am 28.09.2022 einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt und bekam diesen am 08.11.2022 bewilligt. Es wurde mir auch für die Monate September, Oktober und November rückwirkend ALG2 überwiesen.

    Am 15.10.2022 sowie 17.11.2022 habe ich die Beiträge für die Krankenkasse selber gezahlt, da das Jobcenter sehr lange für die Bearbeitung gebraucht hat.

    Vor dem Antrag auf ALG2 habe ich mich selbst versichert.

    Nun zu meiner Frage:

    Bekomme ich die Beiträge an die Krankenkasse vom Jobcenter/Krankenkasse rückerstattet, da ich ja ab September ALG2 beziehe? Ich weiß, dass sich die Beiträge immer auf den Monat davor beziehen. Deshalb vermute ich mal, dass ich den Betrag vom 15.09.2022 nicht erstattet bekommen würde da er sich auf August bezieht. Aber wie sieht es mit dem Betrag vom 17.11.2022 aus? Dieser bezieht sich auf den September und ab da beziehe ich ja ALG2.

    Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.

    Viele Grüße