Beiträge von Freund

    Du machst es viel zu kompliziert.

    Danke nochmal für Deine Antwort und ja, Du bist nicht die erste Person die mir das sagt.

    Wann du das umbuchst ist schlicht deine Sache. Du musst halt nur bei Nachfragen erklären können, was das für Geld ist. Egal, auf welchem Konto es sich gerade befindet.

    Also ich gebe das Geld auf dem Pokerkonto an als Vermögen, stelle meinen Antrag und überweise mein "Pokergeld" auf mein Girokonto. Keine Spielaktivität im Bezugszeitraum. Gleichzeitig halte ich Screenshots und den exakten Verlauf der Zu- und Abgänge des Pokerkontos in der Hinterhand.

    Stellt kein Sachbearbeiter eine Nachfrage zur Umbuchung, dann muss ich auch nichts erklären? Ist das soweit richtig?

    Kommt eine Nachfrage zum Zahlungseingang, dann antworte ich, dass es sich um eine Umbuchung handelt. Kommen weitere Nachfragen, dann bringe ich die Excel-Datei mit der exakten Dokumentation des Kontoverlaufs ins Spiel.

    Würdest Du mir da zustimmen?

    In der Anlage VM, ganz einfach.

    OK, das ist soweit klar. Zum Stand Dezember 2022 ist das Teil meines Vermögens. Jetzt möchte ich aber diesen Teil auf mein Girokonto überweisen.

    Zum Zeitpunkt des Antrags: Girokonto+Pokerkonto+Bar+Sonstiges = Vermögen.

    Jetzt schicke ich den Antrag ab und warte. Während dieser Wartezeit geht das Geld vom Pokerkonto auf mein Girokonto ein. Wen muss ich dann informieren um mir und dem Sachbearbeiter möglichst wenig Aufhebens zu machen?

    Oder wäre es klüger mit dem Zeitpunkt des Antrags zu warten bis das Geld vom Pokerkonto auf mein Girokonto geflossen ist und diesen Zufluss dann auf dem Kontoauszug als Umschichtung direkt zu deklarieren?

    Ich habe mit einer solchen Bürokratie absolut null Erfahrung und würde daher gerne versuchen, proaktiv mögliche auftretende Probleme zu vermeiden.

    Danke. :)

    Denn im Gegensatz zu einem Paypal Konto ist dieses Pokerkonto nicht dein eigenes Konto, sondern es ist ein Konto, das vom Pokeranbieter eingerichtet und geführt wird. Somit ist es auch sein Geld.

    Das glaube ich ehrlich gesagt eher nicht...

    Gib das Pokerkonto einfach als solches an und warte es ab, wie die Behörde es einstuft.

    Man kann sich übrigens eine html/Excel-Datei schicken lassen, welche die exakten Aktivitäten mit Zeitstempel komplett auflistet. Mit dieser Datei lässt sich die fehlende Spielaktivität in 2023 nachweisen.

    Ich brauche jedoch mein Pokergeld zur Mitte des Monats auf meinem Konto. Bis dahin ist der Bürgergeldantrag aber nicht durch. Meine Frage wäre nun wie ich dieses Vermögen am besten angebe.

    Danke für das Einstellen des Urteils, das war mir bis Ende Dezember auch nicht

    bewusst. Deswegen habe ich auch zum Dezember hin jegliche Aktivitäten

    eingestellt, das Geld ist aber noch auf dem Pokerkonto.

    Ein Screenshot ist erstmal besser als gar nichts.

    Monat der Antragsstellung wäre der Januar 2023. Letzte Aktivität auf dem

    Pokerkonto im Dezember 2022. Keine Spielaktivität, kein Umsatz und damit

    auch keine Gewinne im Januar 2023.

    Hättest Du einen Tipp wie ich das bei meinem Antrag am besten erklären kann?

    Die 450 Euro auf dem Pokerkonto als Vermögen deklarieren und dann nach dem

    Antrag auf das Girokonto buchen? Oder das Geld erst abbuchen, dann als

    Vermögen im Antrag deklarieren und bei den Kontoauszügen entsprechend

    markieren?

    OK, wenn Dir das klar ist, dann bin ich schon mal beruhigt(er). Das PayPal-Beispiel trifft es schon irgendwie.

    Aber wie gesagt, jegliche Aktivitäten auf dem Pokerkonto fallen in die Zeit vor dem Leistungsbezug. Die letzte Aktivität fand im Dezember statt und Im Januar möchte ich den Antrag stellen. Im Januar selbst gab es keine Aktivität auf dem Pokerkonto, d.h. der Kontostand ist gleich.

    Es gibt keine richtigen "Kontoauszüge", allerdings gibt es eine Auflistung aller Transaktionen (Einzahlungen und Auszahlungen von oder auf dein Pokerkonto) der letzten 7, 30, 60, 180, 360 Tage. Davon könnte ich einen Screenshot machen. Ist ein Screenshot ein Nachweis?

    Dort wäre dann ein Direktbanktransfer mit entsprechender Referenznummer aufgelistet.

    Danke für Deine Antwort. OK, ich versuche den Sachverhalt genauer zu erklären:

    Es gibt online Pokerräume auf denen Du legal um Geld Poker spielen kannst. Dafür lädst Du Dir eine entsprechende Software auf Deinen PC herunter und kannst dann auf den Pokerraum zugreifen. Dann erstellst Du Dir bei diesem entsprechenden Raum ein Konto, ähnlich wie bei einem Forum. Um dann um Geld spielen zu können, musst Du dieses Pokerkonto bei dem entsprechenden Raum mit Geld füllen. Das kannst Du per Kreditkarte oder e-wallet oder DIrektüberweisung tun. Dann spielst Du und alle Pokeraktivitäten finden auf dem Pokerkonto statt. Wenn Du dann Geld abheben möchtest kannst Du das dann wieder auf die selbe Art auf dein Girokonto zurück transferieren.

    Bsp: Lisa Müller hat ein Girokonto und möchte bei Pokerstars spielen. Sie erstellt sich ein Konto bei Pokerstars und transferiert 50 Euro von Ihrem Girokonto zu ihrem Konto bei Pokerstars. Bei Pokerstars kann sie nun mit diesen 50 Euro spielen. Mal gewinnt sie, mal verliert sie. Kauft sie sich für 5 Euro in ein Turnier ein und verliert, dann sinkt ihr Kontostand bei Pokerstars von 50 auf 45 Euro. Spielt sie am nächsten Tag ein weiteres Turnier für 5 Euro und sie gewinnt ein Preisgeld von 30 Euro, dann steht ihr Kontostand bei 45-5+30= 70 Euro.

    Nach ein paar Monaten hat sie 400 Euro auf ihrem Konto bei dem Anbieter Pokerstars. Diese 400 Euro möchte sie nun abheben und von Pokerstars zurück zu ihrem Girokonto transferieren. Das geschieht mit einem Dienstleister wie Direkttransfer oder trustly und funktioniert problemlos.

    Die 50 Euro Einzahlung und jegliche Spielaktivitäten und alle Gewinne liegen vor dem Bezugszeitraum vom Bürgergeld, ihre 400 Euro liegen aber noch bei Pokerstars. Der Transfer der 400 Euro fällt dann aber in den Bezugszeitraum.

    Das ist ungefähr die Situation in der ich mich befinde. Ich gebe die 400 Euro als Vermögen bei meinem Antrag an und möchte sie auf mein Girokonto transferieren im Sinne eines Übertrags oder Verschiebung.

    Herzlichen Dank für Deine Antwort. Muss ich diese Transaktion dann speziell kenntlich machen auf den Kontoauszügen? Auf dem Girokonto würde dann ein Eingang von 450 Euro entstehen, es wäre aber kein Zugang aus Glücksspielgewinnen. Für das ungeübte Auge sieht das aber exakt so aus.

    Außerdem ist ein Pokerkonto kein reguläres Konto, d.h. Zahlungen werden meist über einen Dienstleister abgewickelt: Könnte das zum Problem werden?

    Hallo,

    Ich hätte eine Frage zum Thema Bürgergeld und meinem Pokerkonto. Ich plane Bürgergeld zu beantragen für den Januar. Auf meinem Pokerkonto möchte ich im Januar eine Überweisung von meinem Pokerkonto auf mein Girokonto durchführen. Poker selbst gespielt habe ich im Dezember, jedoch plane ich das nicht im Januar zu tun, da die rechtlichen Komplikationen zu kritisch sind.

    Gespielt also vor dem Leistungsbezug, das Geld ist aber noch auf dem Pokerkonto.

    Meine Frage nun: Kann ich den Betrag auf meinem Pokerkonto neben meinem Girokonto und meinem Bargeld angeben (was ich natürlich machen würde) und dann Überweisungen von meinem Pokerkonto auf mein Girokonto im Januar als Übertrag/Umschichtung angeben?

    Oder würde das ebenfalls eine einmalige Einnahme aus Glücksspielgewinnen darstellen und den Bürgergeldsatz reduzieren? Summe auf dem Pokerkonto ist ca 450 Euro und meine Vermögensfreigrenze wäre nicht überschritten.

    Herzlichen Dank

    Hallo Tamar.

    Danke nochmal für Deine Hilfe. Ich müsste also für Vater und Mutter eine Anlage HG ausfüllen. Ich weiß nicht, ob Du das Formular vor Dir hast, aber in meinem Fall würde ich dann bei Punkt 4 "Die unter Abschnitt 2 genannte Person zahlt keine Leistungen an die BG" wahrheitsgemäß ankreuzen. Korrekt?

    Könnte ich dann meine Pauschale unter Punkt 5 eintragen unter "Die BG beteiligt sich monatlich an den Kosten der Unterkunft"?

    Im Hauptantrag unter Punkt 3.3 "Kosten der Unterkunft" trage ich dann ein "Ich wohne im Eigentum". Dann trage ich die jährlichen Wohnkosten meiner Eltern zusammen (außer Stromkosten) mit Belegen und teile diese in monatliche Raten auf. Im Fälligkeitsmonat würde ich dann 1/3 dieser Kosten erstattet bekommen?

    Lieben Dank und bis bald

    Hallo Liebes Forum.

    Ich hätte eine Frage zu meiner Wohnsituation. Ich bin über 25 Jahre alt und lebe bei meinen Eltern im Elternhaus (Eigenheim). Ich überlege nun ALG2 zu beantragen. Bisher habe ich sowohl meine Krankenversicherung selbst bezahlt, als auch keine Überweisungen von meinen Eltern auf mein Girokonto erhalten. Kost und Logis war in der Vergangenheit immer frei, allerdings zahle ich einen monatlichen Betrag an meine Eltern um sie zu entlasten.

    Beide Eltern sind Rentner und ich würde erstmal gerne hier wohnen bleiben.

    Meine Fragen nun:

    Sind wir eine Haushaltsgemeinschaft und hätte ich Anrecht auf den Regelsatz?

    Kann ich meine monatlich "Pauschale" die ich meinen Eltern zahle zum Teil vom JC zurückerhalten? So wie ich es verstehe, gibt es in meiner Situation für mich kein Wohngeld, lässt sich diese Pauschale jedoch zum Teil als Wohnnebenkosten abrechnen?

    Lieben Dank und bis bald