Beiträge von Lina1982

    Guten Tag, ich verstehe, dass es viele Fragen dazu gab. Ich habe gelesen, dass Egv nicht bestraft werden kann, aber der Punkt ist, dass in der Maßnahme ein anderer Vertrag bezüglich EGV abgeschlossen wurde und ob es in einer solchen Situation eine Sanktion gibt. Der endgültige Inhalt dieser Vereinbarung ist das Angebot: Nichterfüllung der Zielvereinbarung stellt somit die Nichterfüllung der Eingliederungsvereinbarung dar und kann als Pflichtversäumnis vom Jobcenter sanktioniert werden . § 6 Rücktritts und Kündigungsrechte Diese Vereinbarung kann jederzeit einseitig gekündigt werden . Wichtiger Hinweis : Bitte beachten Sie dass die Kündigung dieser Vereinbarung gegen die Eingliederungsvereinbarung verstoßen könnte , die Sie mit dem Jobcenter abgeschlossen haben . Wir empfehlen Ihnen dringend vor einer Kündigung Rücksprache mit Ihrem Fallmanager zu halten.

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    Guten Abend, ich habe im Juni beim JobCenter EGV unterschrieben, ich gehe seit drei Monaten zur Maßnahme, ich verstehe nicht, warum ich dorthin gehe, denn für mich ist es Zeitverschwendung, zweimal in der Woche drei Stunden zu sitzen und einen Job zu suchen Angebote im Internet, und meine Frage ist, ob ich, wenn ich jetzt die Maßnahme verlasse, einfach aufhöre zu gehen, obwohl ich dort einen Vertrag unterschrieben habe, ob mir irgendwelche Sanktionen angedroht werden?

    Besten Wünsche