Beiträge von Hanseat

    Hallo zusammen, gab es in der Konstellation neue Entscheidungen oder Tendenzen?

    Ich habe bis Ende Juni ALG 2 bekommen, nach vereinfachter Antragstellung. Nun frage auch ich mich,

    ob eine erneuter Anspruch existiert, Auf den Seiten der Jobcenter klingt es nach: Nein, da nun nach 6 Monaten

    nach alten Maßstäben geprüft würde.

    Hier klingt es ganz anders:

    "Was geschieht nach Ablauf der 6 Monate":

    Beispiel 1: Der Hilfesuchende beantragte am 9. November 2020 erstmals Leistungen nach dem SGB II und stellt nach Ablauf des sechsmonatigen Bewilligungszeitraums für die Zeit ab 1. Mai 2021 einen Weiterbewilligungsantrag. Die Aussetzung der Vermögensprüfung gilt weiterhin vom 1. Mai bis einschließlich 31. Oktober 2021. Stellt der Hilfesuchende dann für die Zeit ab 1. November 2021 erneut einen Weiterbewilligungsantrag, gilt die Aussetzung der Vermögensprüfung weiterhin für den sechsmonatigen Bewilligungszeitraum bis 30. April 2022.

    Falls jemand dazu was weiß, bitte melden.

    Danke im voraus.


    Hier unter Punkt 3 steht doch genau das Gegenteil...

    Benötigen die Leistungsberechtigten nach Ablauf der sechs Monate weiterhin Leistungen nach dem SGB II müssen sie gegenüber dem Jobcenter Angaben zu ihrem Vermögen machen und entsprechende Nachweise vorlegen.

    Das verwirrt mich halt.