Beiträge von sunbeach

    Ich habe seit dem Jahr 2013 in zwei unterschiedlichen Städten durchgehend Grundsicherung nach SGB XII erhalten, da ich von der Rentenversicherung aufgrund meiner psychischen Erkrankung für vollerwerbsgemindert eingestuft worden bin. Nun bin ich in eine andere Stadt gezogen und habe alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und eine Einmalzahlung erhalten. Jedoch keinen Bewilligungsbescheid bekommen.

    Von der Sachbearbeiterin wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass es ungewöhnlich sei, dass ich keinen Behindertenausweis hätte und sich die Krankenkassenbeiträge durch diesen Ausweis ändern könnten. Aus dem Grund soll ich nun einen Behindertenausweis beantragen. Mir stellt sich nun die Frage, ob das Sozialamt diesen Ausweis zur Auflage machen kann.

    Es gibt ein Ersuchen nach § 45 SGB XII aus dem Jahr 2013 dem von der Rentenversicherung stattgegeben wurde. Ergebnis der Prüfung der in § 41 Abs. 3 SGB XII genannten Voraussetzungen: Die oben genannte Person ist unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VI und es ist unwahrscheinlich, dass die volle Erwerbsminderung behoben werde kann.

    Nun ist der Monat bald vorrüber und ich bin auf die Grundsicherung angewiesen. Könnte in der Angelegenheit das Sozialgericht für Abhilfe schaffen und wie wäre diesbezüglich das Vorgehen?