Beiträge von Luyanara

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Die Frage ob der Dienstherr Fahrtkosten oder auswärtige Unterbringung bezahlt wurde leider verneint, da die Stammbetriebsstelle in A liegt. [Läge die Stammbetriebsstelle in B wäre dies vermutlich kein Problem. Da nur die ersten 4 Monate des Anwärterdienstes in A stattfinden, und der Rest größtenteils südlich von B, lohnt sich der Umzug nicht, da die Wegstrecke für die übrige Dauer des Anwärterdienstes noch länger wäre als die derzeitige. Darüber Hinaus ist anzunehmen dass die Umzugskosten höher ausfallen würden, als die Fahrtkosten der 4 Monate. (Ja bei einem Umzug würden die Fahrtkosten zur Betriebsstelle B übernommen werden, allerdings besteht der Wunsch spätestens nach dem Anwärterdienst bzw gar den 4 Monaten wieder in B zu leben. Bei der derzeitigen Wohnungssituation wirkt der umzug vollkommen unverhältnismäßig. Erst recht, wenn man bedenkt dass es auch für den Dienstherren teurer wäre im Anschluss die Fahrtkosten nach B zu übernehmen)]

    In dem zitierten Urteil ist ein Wichtiger Punkt für die Ablehnung die mögliche Förderbarkeit mittels BAföG. Dies war soweit ich verstanden habe der Fall, da es sich primär um eine "(hoch)schulische" Ausbildung gehandelt hat. Ein schulischer teil ist bei diesem Anwärterdienst nicht gegeben.

    Ich habe heute einen Beratungstermin mit dem Jobcenter vereinbart, allerdings habe ich in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass die Ansprechpartner dort gerade bei etwas unüblicheren/komplizierteren Sachverhalten sehr schnell an ihre Grenzen stoßen und einfach sagen was sie denken.

    Guten Tag,

    Nachdem ich nun viele Stunden selbst erfolglos recherchiert habe, wollte ich fragen ob mir hier jemand weiterhelfen kann.

    Die Frage ist eigentlich recht einfach.

    Ich habe gelesen dass ein Aufstocken bis zu einem Bruttoverdienst von 1200€ im Monat möglich ist.

    Was nun aber wenn ich mehr als 1200€ verdiene, aber die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz dafür sorgen dass es doch zu wenig ist. Kann ich dennoch aufstocken?

    Die Konkrete situation ist wie folgt:

    Derzeit beziehe ich ALG2 in Höhe von ca 750€.

    Im Oktober beginne ich einen Anwärterdienst und werde auf Probe verbeamtet. Mein Nettoverdienst liegt dann bei 1230€.

    Allerdings kommen Erhebliche Fahrtkosten auf mich zu, aber ein Umzug macht keinen Sinn.

    Ich wohne in B, und als "Hauptausbildungsstätte" wird A angegeben. Allerdings finden nur ca 4 monate der Ausbildung in A statt. Der Rest südlich von B, sodass ein Umzug keinen Sinn macht und am Ende sogar teurer wäre. Die Monatskarte nach A beträgt ca 300€ dazu die Fahrtkosten, die hier bis zum Bahnhof anfallen (50-70€)/monat. Aufgrund einer Schwerbehinderung könnte es schwierig werden in eine Private krankenkasse zu kommen, sodass ich unter Umständen am Ende mit weniger als den 750€ Netto dastehe, die ich jetzt habe. Selbst wenn ich Glück mit einer Privaten Krankenkasse habe die dann "nur" 130€ kostet, lande ich im besten fall wieder bei den 750€ die derzeit das ALG2 beträgt.

    Über eine kurze Aufklärung wäre ich sehr Dankbar!