Beiträge von pvp79

    Dann geht es dir wohl nicht schlecht genug. Du regst dich über einmalig 50 Euro Einbehalt auf, aber monatlich xxx Euro für Heizkosten sind dir egal. Das verstehe, wer will.

    Damit hätte sich wohl die sachliche Ebene meines Gesuchs erschöpft. Weiter werte ich das nicht auf und schließe das hiermit für mich ab.

    Vielen Dank für TATSÄCHLICHE und qualifizierte Hilfe. Habe jetzt ein Rechtsanwaltsverzeichnis für Sozialrecht gefunden und werde dort meinen Fall vortragen - auch wenn ich das vermeiden wollte - da ich mir relativ sicher sicher bin das es im SGB II auch Gesetze gibt welche wenn sauber mit einer Strategie - mit der ich nicht vertraut bin - vorgetragen zu meinen Gunsten gereichen. Aber das muss dann ein Richter*in entscheiden, wenn es denn zu einer Verhandlung kommt.

    Verstehe. Aber ich denke du verwechselt da etwas und es ist ja zugegebenermaßen etwas verworren denn die 100 Euro sind hier nur insofern relevant als das es in der Summe der Abzüge um die Frage geht abseits von Statuten inwiefern 180 Euro ethisch/sozial (nenne es wie du es willst) vertretbar/zumutbar sind als vermeintliche Lebensgrundlage für einen Einpersonenhaushalt über einen gesamten Monat hinweg. Wenn es eine obere Grenze gibt für den Regelbedarf muss es logischerweise auch eine untere Grenzen geben. Augenmerk liegt immer noch auf den zusätzlichen 50 Euro welche hier tatsächlich unvertretbar anzusehen sind als Mehrbelastung nicht zuletzt weil es in deren Ermessen sich anscheinend doch um eine Überzahlung und dem damit verbundene Einbehalt handelt. Auch zusätzlich interessant ist die Verpflichtung des JCs eine angemessene Unterkunft zu gewährleisten (Zwangsräumung stand im Raum) wofür sie z.B. das Mittel des Darlehens haben kann welches sich vermutlich auch stunden lassen oder in Raten aufteilen lassen kann.

    Der Punkt mit den gesonderten Heizkosten ist mir geläufig, habe ich auch immer wieder im WBA gesondert aufgeführt wurde aber nie berücksichtigt aus unerfindlichen Gründen. Habe ich zugegebenermaßen nicht weiterverfolgt.

    Erneut vielen Dank für deine tatkräftige Unterstützung, Tamar!

    Ich habe sie jetzt erst nach 2 Jahren einreichen müssen habe auch somit jetzt keinen rechtswirksamen Widerspruch erhoben. 2019 hatte ich bereits Mietschulden, daher wurden diese 50 Euro von der Vermieterin als Anzahlung direkt einbehalten und ich habe nichts davon erhalten. Die restlichen Schulden wurden dann im privaten Rahmen durch ein Familienmitglied getilgt. Daher hielt ich es nicht für nötig damals die Jahresendabrechnung einzureichen aufgrund der Sachlage, da ich ja de facto kein "Guthaben" erhalten habe.

    Und auf 230 Euro komme ich noch da ich zusätzlich zu den 100 Euro welche mtl. abgehen einen erhöhten Stromkostenbedarf habe da ich mit Strom in sogenannten Nachtspeicheröfen heizen muss welche auch vom Regelbedarf abgehen und somit hat auch das meines Erachtens nach seine Richtigkeit. Kannst mich da aber gerne korrigieren, wenn ich diesbezüglich falschliegen sollte.

    Vielen herzlichen Dank für die Antwort, Tamar!

    Die 100 Euro Raten gehen direkt auf das Konto der Vermieterin bis inklusive August 2021. Das hat insofern seine Richtigkeit als das dieser Sachverhalt im Gespräch/Vereinbarung mit meiner Einwilligung zwischen mir, der Vermieterin und dem Jobcenter getroffen wurde. Anders hätte ich die Zwangsräumung nicht abwenden können. Mich interessiert eher ob es rechtmäßig ist eine Jahresendabrechnung für die Unterkunft aus heiterem Himmel anzufordern welcher 2 Jahre zurückliegt? Ich hatte damals Widerspruch eingelegt was abgeschmettert wurde und habe die Frist für die darauffolgende gerichtliche Anfechtung verstreichen lassen in dem bestimmten Sachverhalt. Daher würde mich es auch interessieren ob eine erneute Prüfung des Sachverhalts schriftlich angestoßen werden kann beim Jobcenter durch mich.

    Ich werde aktuelle Berechnungsbögen hier schnellstmöglich nachreichen.

    Erneut vielen Dank!

    Liebe Community,

    ich brauche dringend Rat. Ich bin langzeitarbeitslos aufgrund starker gesundheitlicher Einschränkungen wie geistiger Behinderung (Autismus) sowie chronischer Erkrankung (Morbus Crohn) weswegen ich auch einen GdB von 40% anerkannt bekommen habe sich aber zwischenzeitlich meine gesundheitliche Situation und die damit verbundene finanzielle Lage spürbar verschlechtert hat und ich auch Mehrbedarf nicht angerechnet bekomme trotz ärztlicher Befunde.

    Ich muss momentan mtl. Mietschulden abbezahlen welche mir in mtl. 100 Euro Raten von meinem ALG2 Bezug abgezogen werden womit ich mtl. auf 230 Euro kam in einem Einpersonenhaushalt. Jetzt wurde mir zusätzlich aus heiterem Himmel die Jahresendabrechnung 2019 für die Wohnung eingefordert durch das JC worin festgestellt wurde das ich eine Rückzahlung von 50 Euro erhalten habe. Diese wurde im Juli 2021 zusätzlich abgezogen womit ich nur einen ALG2 Bezug von 180 Euro erhalten habe. *** Ist dies rechtens?

    Was kann ich machen in diesem Fall?

    Vielen tausendfachen Dank im Voraus