Beiträge von MonSchwa

    Hm.. die Rente liegt bei 1750. Aber ich habe eben auch noch was von Vermögen gelesen...und frage mich inwieweit das Vermögen (in diesem Fall Ihr Haus) für den Leistungsanspruch von Interesse ist.

    Aber alles in allem scheint es wohl schwierig zu sein..Denn die Rente wird wohl zu hoch sein (auch wenn für sie von der Rente nur etwa 1000 € übrig bleiben nach dem Bedienen zweier Kreditraten monatlich - das wird für das Jobcenter ja nicht von Interesse sein)

    Hallo Ihr Lieben,

    vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

    Ich würde gerne mit meiner Mutter zusammenziehen (falls die Gründe hierfür irgendwie zur Beantwortung meiner Frage relevant sind, bitte fragen).

    Sie wohnt in Ihrem eigenen Haus (allein) und bezieht Rente, von der sie leben, mich aber nicht unterstützen kann.

    Sie bewohnt die untere Etage im Haus, ich würde gerne die obere beziehen.

    Die obere Etage verfügt weder über ein Bad noch über eine Küche.

    Die beiden Etagen stellen keine getrennten Wohnungen dar.

    Wir würden in dem Sinne also einen gemeinsamen Haushalt führen.

    Ein Mietvertrag/Untermietvertrag ist nicht geplant.

    Ich bin Ü25 und meine Mutter mir gegenüber somit nicht unterhaltsverpflichtet - wenn ich das richtig verstanden habe.

    Ich werde evtl. in die Situation kommen einen ALG2-Antrag stellen zu müssen.

    Würde diese Wohnkonstellation von der Arbeitsagentur als Haushaltsgemeinschaft angesehen werden?

    Welche Ansprüche hätte ich, wenn ich ALG2 beantragen würde?

    Müsste meine Mutter Ihr Einkommen offenlegen?

    Inwieweit hätte es Auswirkungen auf die zu erwartenden Leistungen, dass wir auch tatsächlich keine strikte Haushaltstrennung hätten (Einkäufe von Lebensmitteln und z.B. Wäschewaschen nicht getrennt durchführen)?

    Getrennte Bankkonton hätten wir allerdings.

    Vielen lieben Dank, falls hierzu jemand weiterhelfen kann!!:hail