Beiträge von Architekt

    Das ist für mich der erste Widerspruch, daher würde ich mich um ein kurzes Feedback freuen :)

    Hallo zusammen,

    mit meinem (genehmigten) Umzug fällt für den Internetneuanschluss eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von rund 70 € an. Nun habe ich auf diversen Seiten gelesen, wie auch hier auf hartziv.org: Jobcenter muss Telefonanschluss und Nachsendeauftrag zahlen, dass diese Gebühr wohl übernommen werden kann.

    Wie sollte ich hier genau vorgehen? Ein formloses Schreiben an die Leistungsabteilung mit der Bitte auf Übernahme inkl. Rechnung als Anhang?

    Vielen Dank im Voraus!

    Es ist teilmöbliert, ja. Ein Grund wurde schriftlich keiner genannt.

    Hier das Kündigungsschreiben.

    Der Grund warum ich diese Frage mit der Genehmigung überhaupt stelle, ist folgender.

    Nicht selten geht es bei der Anmietung um Zeit, also eine schnelle Zu bzw. Absage erforderlich ist um eine entsprechende Chance zu haben. Des Weiteren möchte das JC einen vom Vermieter ausgefüllten Mietbescheinigungsbogen, was sicher ebenfalls häufig abschreckend wirkt.

    Mir ist bewusst, dass ich dann keine weitere Unterstützung erhalte in Form von z. B. ein Kautionsdarlehen, aber hier habe ich die Möglichkeit einer Kautionsbürgschaft. Für Umzug selbst habe ich Bekannte die mir helfen.

    Wenn überhaupt, würde ich das ohne Genehmigung nur in bestimmten Situationen angehen, wenn ich den Eindruck habe ohne das JC sind meine Chancen (deutlich) höher.

    Es steht hier viel auf dem Spiel, u.a. auch weil ich eine Arbeit hier im Ort in Aussicht habe (vorerst Teilzeit), die ich aber nur bekomme, wenn ich hier einen festen Wohnsitz habe und das nicht in Form einer Obdachlosenunterkunft.

    Eine WG mit einem Untermietverhältnis. Die Frist war im Vertrag so geregelt.

    Würde ich einen Vertrag ohne Genehmigung unterschreiben, würde laut meiner Informationen nur die "angemessenen Kosten" gezahlt werden.

    Bedeutet das in diesem Fall, das maximal mögliche, was das Amt für diese Region festgelegt hat, welches auch in den Infoblättern steht, oder würde einfach nur das gezahlt werden, was die alte Bleibe gekostet hat?

    Soweit auf jeden Fall schon mal danke für die Auskunft!

    Hallo,

    ab 01.10.21 sitze ich nach aktuellem Stand auf der Straße, da mein Mietervertrag (fristgerecht und ordnungsgemäß, mit einmonatiger Frist) gekündigt wurde.

    Derzeit bin ich auf der Suche nach einer neuen Wohnung, was sich dank negativer Schufa, Leistungsbezug und Ortsgebundenheit als nicht einfach erweist.

    Nun stellt sich mir die Frage, ob es bei Wohnungslosigkeit Sonderregelungen gibt, was die KdU angeht.

    Besonders interessiert mich der Punkt mit/ohne vorheriger Genehmigung einen Mietvertrag unterschreiben. Würde auch in dieser Situation nur die alte Miete gezahlt werden, wenn ich einen Mietvertrag ohne vorherige Genehmigung unterschreibe?

    Und besteht bei einer etwas zu teuren Wohnung (sagen wir die Kosten sind "nur" 50 € zu hoch) die Möglichkeit, dass ich den Differenzbetrag aus meinem Regelsatz bezahle?

    Viele Grüße

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    hier alle Informationen für die Hilfestellung benötigt werden. Titel-Korrektur

    Hallo zusammen,

    ich habe diesen Monat eine Nachzahlung für Januar und Februar erhalten inkl. den aktuellen Monat März. Obendrauf kam noch die Miete der jeweiligen Monate, die eigentlich direkt an den Vermieter hätte gehen sollen.

    Leider habe ich aktuell eine Pfändung auf dem Konto und daher wurde mehr als die Hälfte der Zahlung eingefroren und würde im April zumindest in Teilen an den Gläubiger gehen, die April Zahlung wäre dann ebenfalls weg.

    Ich weiß, dass dies ein Gericht 2018 als nicht zulässig eingestuft hat. Weiß jemand wie ich hier genau vorzugehen habe? Irgendwo hatte ich gelesen, dass dies wohl über das Amtsgericht/Vollstreckungsgericht laufen muss.

    Vielen Dank im Voraus!

    #Edit: Ich habe zu vergessen zu erwähnen, dass es sich hier um ein P-Konto handelt. Sprich alles über den aktuellen Freibetrag, ist derzeit eingefroren.