Beiträge von Angixy

    Tatsächlich wusste ich nicht, dass ich in der Pflicht war, mich selbst beim Jobcenter abzumelden, da ich nie in irgendeiner Weise mit ihnen zuvor zu tun hatte, alles schriftliche, Anträge oder Änderungsbescheide und auch das Geld liefen immer über meine Mutter beziehungsweise über ihr Konto.

    Die Agentur für Arbeit mit der ich immer in Kontakt war, habe ich bereits 2 Wochen vor meinem Umzug informiert, die Email habe ich auch immernoch im Postausgang. Auch habe ich natürlich eine Anmeldebestätigung, aus der hervorgeht, dass ich zum 01.05. In eine andere Wohnung gezogen bin und dies meine einzige Wohnung ist.

    Guten Abend!

    ich habe kürzlich ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass ich für den Monat Mai 2020 knapp 390€ zurückzahlen muss.

    Für den Zeitraum durfte Arbeitslosengeld nicht in der bewilligten Form ausgezahlt werden, da ich für den gleichen Zeitraum Arbeitslosengeld 2 erhalten haben sollte.

    Es wird mit § 48 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - SGB X in Verbindung mit § 330 Absatz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - SGB III begründet.

    Tatsache ist, dass auf dem letzten Änderungsbescheid steht, dass man mir für den Monat nur 30€ berechnen wollte. Auf meinen Kontoauszügen wurden aber 417,30 € überwiesen.

    Kurz noch etwas Kontext:

    Ich hab bei meinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt und bis Ende März 2020 Krankengeld bezogen, ich weiß nicht wie viel Hartz 4, wenn überhaupt sie für mich erhalten haben (Meine Mutter sagt mir zumindest, dass sie für mich so gut wie garnichts erhalten haben) . Ab April habe ich mich arbeitslos gemeldet und an sich keinen Cent gesehen. Das wurde über das Erstattungsverfahren mit dem Jobcenter geklärt. Ab dem 01.05., im Mai bin ich auf eigene Faust ausgezogen (in ein anderes Bundesland, weil das die Jobsuche erleichtert hat vor Ort) und habe das auch der Agentur gemeldet. Darauf hin wurden mir Ende Mai für Mai die 417,30€ überwiesen. Soweit sogut.

    Als ich ausgezogen bin, hab ich von dem Geld gerade Mal geschafft die Miete für ein ranziges Wg Zimmer zu bezahlen, alles andere musste ich von meinen Ersparnissen finanzieren, als ich unterstützend Hartz4 beantragen wollte, hat man mich direkt abgewimmelt und mir gesagt, dass ich wieder zu den Eltern ziehen soll, wenn ich meinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, da ich unter 25 Jahre alt bin.

    Als ich versucht habe, da irgendwie einen Grund dafür zu finden, kam raus, dass während ich mich pünktlich bei der Agentur umgemeldet habe, meine Mutter dem Jobcenter anscheinend nicht gemeldet hat, dass ich ausgezogen bin.

    Ich weiß an der Stelle nicht, wie die Kommunikation zwischen den Ämtern ist, vorallem im Bezug auf das Erstattungsverfahren, aber ich geh gerade stark davon aus, dass meine Eltern anscheinend diesen Monat noch Geld für mich erhalten haben (wobei Sie sagt, dass sie wegen mir so gut wie garnichts zusätzlich bekommen hat)

    Ich werde morgen mit dem Jobcenter sprechen um rauszubekommen, ob die tatsächlich in dem Zeitraum etwas an meine Eltern gezahlt haben.

    Aber ich hab nett gesagt, die Schnauze voll, meine Mutter ist aktuell zu schwach um die Unterlagen zu suchen, ich bin nicht vor Ort und auf ihr Gedächtnis will ich mich eigentlich nicht verlassen.

    Seht ihr da eine Möglichkeit in der ich irgendwie Widerspruch erheben kann oder ist es eigentlich Chancenlos und die Rückzahlung ist gerechtfertigt?