Beiträge von skippie

    ok, vielen Dank. Dann warte ich mal die nächste Abrechnung ab.

    Dieses Jahr war sicherlich für viele Menschen betreffs von Mietnebenkosten gar nicht einschätzbar. Meine Zählerstände habe ich notiert, aber meine Anteile an den Gesamtkosten (auch durch die anderen MieterInnen verursacht) und was der Vermieter auftischt, ist noch ungewiss.

    Dann mal gucken.

    ok, danke. Aber noch eine Frage zum Thema:

    Es könnte also dazu kommen, dass meine HK-, HNK und NK wider meinem eigenen Zutun (was dann aus der Abrechnung des Vermieters ersichtlich ist, welcher Posten was kostet) die "Angemessenheit" übersteigen. Dann zahlt das Jobcenter vermutlich diese Nachforderung mit einer gleichzeitigen "Kostensenkungsaufforderung" .

    Sollte im Jahr darauf wieder eine Nachforderung entstehen, muss ich sie selbst zahlen- darf aber in der Wohnung bleiben?

    Oder könnte es sein, dass ich aufgefordert werde eine andere Wohnung zu suchen?

    Hallo,

    ich wohne seit 4 Jahren in einer nicht isolierten Altbauwohnung im Erdgeschoss ohne direkte Nachbarn. Also quasi von allen Seiten kalte Wände. Die Heiz-und Wasserkosten (u.a.) werden durch eine Firma abgerechnet, die 30% Grundgebühren nimmt. Insgesamt liegen die Heiz,-HeizNK und andere NK für meine 40m² Wohnung durchschnittlich bei 130-150Euro/Monat. Obwohl ich nur mit 16-17 Grad in meiner Wohnung lebe, um die Kostenbelastung nicht noch höher zu haben.

    Seit Juni 2020 bekomme ich nun aufstockendes ALG2.

    Bisher habe ich also immer versucht HK und Wasser zu sparen. Dadurch hatte ich meist ein kleines Guthaben.

    Wenn ich das hier im Forum richtig gelesen habe, muss ich künftig ein Guthaben dem JC zurückzahlen.

    Ich friere häufig und möchte gerne mehr heizen, wenigstens auf 18-19 Grad.

    Wenn dadurch eine Nachzahlung kommen würde, müsste ich diese dann selbst bezahlen?

    vielen Dank für die Antwort(en)

    Hallo,

    die Ausgangssituation: eine Person bekommt ALG2 , ist obdachlos (mit einer Postadresse bei einer Hilfsorganisation) und sucht vergebens eine Wohnung. Die Person möchte nun gerne in eine Stadt in einem anderen Bundesland gehen, wo sie Kontakte hat und hofft , dass sie durch deren Hilfe dort eine Wohnung findet.

    Dazu 2 Szenarien und einige Fragen:

    - wenn diese Person "nahtlose Zahlungen" vom JC benötigt und ohne Wohnung in die neue Stadt ziehen möchte, wie muss sie vorgehen? zuerst dem alten JC Bescheid geben, oder dem Neuen oder beiden gleichzeitig? Muss sie nur "Bescheid" geben oder muss sie eine Genehmigung beantragen?:thinking

    - wenn diese Person eine (örtlich angemessene) Wohnung am neuen Wohnort in Aussicht hat, muss sie einen Vor-mietvertrag machen und das örtliche JC um Genehmigung fragen ? Oder darf sie ohne Rücksprache den Mietvertrag unterschreiben und dann den Antrag auf Miet-und NK und HZ -Zuschuss stellen?

    vielen Dank für etwaige hilfreiche Antworten:search

    skippie

    Titel-Korrektur