Beiträge von Student99

    Tamar

    Der Widerspruch von uns war folgendermaßen formuliert :

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerspreche ich fristgerecht ihrem Beschluss zum Antrag vom 09.11.2020.

    § 7 Abs. 6 SGB II besagt, dass § 7 Abs. 5 SGB II für Auszubildende nicht gilt,

    "deren Bedarf sich nach den § 12, 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 oder nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst"

    §13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 trifft auf meinen Sohn zu. Demnach ist mein Sohn leistungsberechtigt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mustermann

    Die Klage wurde schon vor 7 Monaten eingereicht. Laut Anwalt sollte es innerhalb von 6 Monaten (Frist) gelöst werden. Nun sind schon 7 Monate vergangen und wir haben noch immer keine Antwort.


    Hallo Tamar

    Danke für die Antwort.

    "deren Bedarf sich nach den §§ 12, 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 oder nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst"

    Meintest du hier etwa § 13 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, weil § 12 für Schüler gilt (?)


    § 13 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

    Laut denen richtet sich mein Bafög Bescheid nach § 13 Abs.2 Nr1und nicht nach § 13 Abs.1 Nr1

    Das ist doch aber nur der Mietanteil. Der eigentliche Bedarf besteht doch aus § 13 Abs.1 Nr1 und § 13 Abs.2 Nr1

    Das ist doch widersprüchlich oder nicht ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Student99

    Hallo Tamar ,

    meine Eltern haben soeben eine Ablehnung per Post erhalten :

    "Ihr Antrag auf Überprüfung der Bescheide vom xx wird abgelehnt".

    In der Begründung steht :

    "Der Überprüfungsantrag ist abzulehnen......Die von Ihnen Bescheide vom xx waren jedoch nicht zu beanstanden."

    Des Weiteren steht dort :

    "Nach § 7Absatz 5 SGB II sind Auszubildende , deren Ausbildung im Rahmen des Bafög förderfähig sind, über Leistungen nach § 27 hinaus von den Leistungen des SGB II ausgeschlossen.Ihr Sohn ist Student an der XX und erhält laufend seit dem Jahre 2018 Bafög und Kindergeld.Diese Leistungen decken auch den Bedarf Ihres Sohnes" - Das Kindergeld wird meinen Eltern angerechnet und kommt mir gar nicht zugute.

    Am Ende steht noch :

    "Ich habe auch des Weiteren eine Leistungsberechtigung nach §7 Abs.6 Nr 2 SGB II geprüft.Auszubildene haben bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Anspruch auf Alg II, wenn sich deren Bedarf nach § 12 oder nach § 13 Abs 1 Nr.1 Bafög richtet.Das gilt auch für Schüler sowie Studierende, die noch im Haushalt der Eltern wohnen.

    Der Bedarf Ihres Sohnes richtet sich aber gemäß des Bafög-Bescheides vom 30.10.2018 nicht nach dieser Rechtsnorm sondern nach § 13 Abs.2 Nr1 Bafög"

    § 13 Abs.2 Nr1 Bafög besagt :

    2)Die Bedarfe nach Absatz 1 erhöhen sich für die Unterkunft, wenn der Auszubildende

    1. bei seinen Eltern wohnt um 56 Euro

    Diese reichen und decken meinen Mietanteil jedoch nicht.


    Es tut mir Leid für den langen Text. Mein Drucker hat den Geist aufgegeben.

    Könnten Sie mir dabei helfen ? ich wäre sehr dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen

    Student99

    Tamar Ich danke dir für die Antwort.

    Der Überprüfungsantrag muss von meinen Eltern an das Jobcenter eingereicht werden.

    Meine Eltern haben beim Amt bis dato keinen solchen Antrag gestellt. Ein Überprüfungsantrag alleine reicht ja nicht ? Ich muss ja angeben, um was es hier geht oder nicht ?Bräuchte ich da nicht den aktuellen Bafög-Bescheid (Habe ich noch nicht bekommen)?

    begründet werden muss ja die Differenz der Miete im Formular auf dieser Seite. Was abgesehen von der Miete kann bzw muss noch angegeben werden ?

    Ich habe außerdem gelesen, dass eine Ein-Jahresfrist besteht und das Amt 6 Monate zur Bearbeitung hat. Wie läuft das dann mit der Nachzahlung ab, falls das überhaupt möglich ist ?

    Tamar Ich danke dir für deine schnelle Antwort. Auf den Seiten wo ich unterwegs war, stand eher das Gegenteil. Es sind lediglich nicht Bafög-berechtigte Studenten ALG2 berechtigt.


    Edit.: Ich habe da jetzt eine Stelle im Internet gefunden :

    Zitat wegen fehlender Quellenangabe gelöscht. Bitte Forenregeln lesen und beachten!

    Müssen meine Eltern dies beim Jobcenter beantragen oder ich ?

    Wie beantragt man dies ? Welches Formular (unter welchem Namen ?) wird benötigt ?

    Welche Unterlagen müssen meine Eltern und ich bereitstellen ? Ist dies rückwirkend möglich bzw wenn Ja wie weit ?

    ich entschuldige mich für die Menge an Fragen und würde mich auf Antworten freuen.

    Danke dir.

    Hallo,

    ich bin ein Neuling und entschuldige mich für eventuelle Fehler.

    Nun zu meinem Problem :

    Ich studiere seit einem Jahr an der Universität. Meine Eltern beziehen beide ALG2 seit einigen Jahren bedingt durch einen Schicksalsschlag von vor einigen Jahren. Mein bafög ist geringer als der ALG 2 Satz, den ich zuvor bekommen habe.

    Der Mietanteil, den ich zahlen soll, beträgt 130 Euro, wohingegen ich vom Bafög Amt einen Mietkostenanteil von 50 Euro bekomme.

    Ich wollte mal fragen, ob die KDU (Differenz) vom Amt übernommen werden kann. bzw ob dann auch evtl. Nachzahlungen möglich sind.

    Jetzt stellt man sich die Frage , wieso ich das nicht vor einem Jahr gemacht habe. Damals habe ich am Telefon vom Jobcenter falsche Aussagen bekommen und habe es danach sein lassen .Ich war jung und naiv.:thinking

    Nun habe ich auf diversen Seiten gelesen, dass dies doch möglich sein soll. Meine Eltern zahlen seit jeher meinen Mietanteil, obwohl diese ohnehin schon weniger bekommen. Dazu kommt, dass mein Kindergeld meinen Eltern angerechnet wird und diese davon nichts haben. Natürlich unterstütze ich meine Eltern mit dem , was ich habe. Mit dem Bafög kommt man da aber nicht weit. Semesterbeiträge (330 Euro alle 6 Monate) und diverse Materialien für die Uni lassen da nicht viel übrig für die restlichen Kosten.Bis dato konnte ich mich gerade noch über Wasser halten mit dem Taschengeld , welches ich von meinem Bruder zur Unterstützung bekommen habe. Dieser kann es sich aber nicht mehr leisten.

    Wie bzw wo könnte man diese Kostenübernahme der Differenz beantragen ?

    EDIT : Was es nicht gerade einfacher macht ist die Tatsache, dass ich seit Oktober kein BAfög erhalten habe, obwohl mein Antrag im August abgegeben wurde.

    Ich entschuldige mich erneut für eventuelle Fehler meinerseits und bedanke mich für eventuelle Antworten.