Beiträge von Andreas68

    Danke für deine Antwort.

    Eigentlich könnte sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Das JC sieht das anders und zählt sie zur Bedarfsgemeinschaft.

    Wegen der Reinigung der Arbeitswäsche, das hatte sie vorher beim AG immer pauschal abgezogen bekommen.

    Sie hat dann gesagt das sie die Wäsche selber wäscht und hat dann die 50,- quasi als Lohnerhöhung erhalten

    Moin.

    Hab da leider weder in der SUFU noch im Netz was gefunden.

    Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft.

    Meine Tochter,18 macht eine Ausbildung.

    Wir mussten auf Grund Eigenbedarf umziehen. Eine angemessene Wohnung war nicht zu finden. Nun müssen wir 52,- dazuzahlen.

    Dieses "Aussetzung der prüfen der Angemessenheit" wurde mal wieder ignoriert, wo ich aber gerade dran bin.

    Wir bekommen derzeit immer weniger vom JC. Da fehlt natürlich jeder Cent. Miete +NK übersteigt inzwischen die 2/3 des Auszahlungsbetrags vom JC

    Ja meine Tochter zahlt Kostgeld. Aber ich kann und will ihr nicht soviel abnehmen das sie irgendwann auf die Idee kommt "Wozu mache ich das, wenn mir eh alles abgezogen wird"

    So...jetzt meine Frage. Sie hat Anfangs 50,- beim Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen bekommen für die Reinigung der Arbeitskleidung. Inzwischen wäscht Sie (meine Frau) ihre Arbeitskleidung selber. Der AG hat dann die 50,- gezahlt. Das JC zieht das natürlich als Einkommen ab. Kann man da irgendwie einen Antrag stellen? Besteht da eine Chance?
    Außerdem muss sie jeden Monat knappe 70,- für ihr Ticket bezahlen. Ist das über den Regelbedarf (pauschale) gedeckt oder kann man auch da einen Antrag stellen?
    Danke schonmal im Voraus.

    LG

    Hallo alle zusammen.

    Auch wenn ich es in der sufu schon gefunden habe muss ich dich fragen. Unsere Tochter (16) hat im August eine Ausbildung angefangen. Wir bekamen einen geänderten Leistungsbescheid. Sie verdient 870,- Brutto. In dem LB wurden die 870,- angerechnet als Einnahmen. Unser LB wurde von etwa 1700,- auf etwa 1300,- gesenkt. Wir waren dann beim Caritas wo uns ein Schreiben fertig gemacht wurde mit dem ich Widerspruch eingelegt habe. Laut Gesetz darf das Ausbildungsgeld nicht angerechnet werden. "Kinder haften nicht für die Eltern" wenn das Kind ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, was sie ja könnte, fällt sie aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Trotzdem waren wir noch beim Anwalt. Dieser sagt "doch alles richtig, der LB stimmt" Einzige Möglichkeit wäre wenn die Tochter auszieht. Dann bekämen wir ca 1600,- Ich bin etwas verwirrt und verzweifelt. Was ist nun richtig?


    PS

    Wollen natürlich nicht das die Tochter ausziehst.