Beiträge von Idefix

    Hallo zusammen,

    ich bin selbständig in der IT Branche (ja, auch wir sind betroffen) und habe seit rückwirkend seit Anfang März aufgrund der Corona Situation (keine Aufträge und kein Einkommen mehr) die Grundsicherung erhalten, welche nun Ende August ausläuft. Ich habe bereits die Formulare zur Weiterbewilligung erhalten.

    Ich habe zudem vor einigen Wochen einen KfW Unternehmerkredit beantragt, welcher mir nächste Woche ausgezahlt wird. Ich habe das Jobcenter bereits darüber informiert und dieses möchte, dass ich dann den Kreditvertrag und den Kontoauszug dazu vorlege. Das ist aus meiner Sicht ja ok.

    Grund für den Kredit ist, dass ich die betrieblichen Kosten (u.a. Ratenzahlungen) und Steuernachzahlungen nachkommen kann und nicht in (Privat)insolvenz anmelden muss. Die Auftragslage scheint sich nun auch zu bessern.

    Stutzig macht mich nun die Aussage des Jobcenter Mitarbeiters in dem Zusammenhang, dass das SGB II keine Rücklagen für Vorfinanzierungen von Projekten erlaubt. Nun ist es aber so in der Branche üblich, dass ich normalerweise erst einmal (bei Projektbeginn am Monatsanfang) einen Monat arbeite, dann die Rechnung stelle (meist 30 Tage Zahlungsziel üblich) und nochmals einen Monat arbeite und dann erst die Kundenzahlung erhalte. Im schlechten Fall muss ich somit 2 Monate überbrücken und Hotel/Reisekosten und anderes vorfinanzieren. Meine Frage ist, ob der zweckgebundene KfW Kredit an die Grundsicherung angerechnet werden kann. Nach meinen Infos dürfen Kredit laut Rechtsprechung eigentlich nicht angerechnet werden. Zudem habe ich mir privat Geld zur Überbrückung bis zur Auszahlung des KfW Kredites geliehen, jedoch steht das auch so auf dem Überweisungsbetreff „Privatdarlehen - Rückzahlung nach Erhalt des KfW Kredites“.

    Ich gehe davon aus, dass ich in den nächsten 2-3 Monaten wieder Projekte haben werde (die Situation bessert sich spürbar). Dabei ist wie gesagt, die nicht sofortigen Kundenzahlungen zu berücksichtigen. Es bleibt das Risiko einer zweiten Coronawelle. Nach Ablauf der ersten sechs Monate, frage ich mich, ob ich nicht besser auf die Grundsicherung verzichte, weil es nicht brauchen kann, dass das Jobcenter nun neue Fässer aufmacht (Wohnung ist zu groß, Diskussionen darüber was notwendig ist und was nicht - ich kann ja nicht sagen, dass ich meine Kredite nicht abzahle - dann bin ich ja gleich insolvent). Ich muss mich voll und ganz auf die Akquise konzentrieren können und mich gegebenenfalls auch kurzfristig für eine Projektmöglichkeit weiterbilden.

    Danke.