Beiträge von TommyLaHaze

    Die Rechtsgrundlage ist § 22 Absatz 1 SGB II, wonach nur die angemessenen Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.

    So weit verständlich. Jedoch sagt das Jobcenter schon im Bescheid, das es zukünftige Nachzahlungen nicht begleichen wird, ohne diese zu kennen. Mir ist bewusst, das von mir verlangt werden kann vom Regelsatz Rücklagen zu bilden, jedoch, so verstehe ich das jetzt, bedeutet dies auch, das dass Jobcenter auch dann nicht übernehmen wird, wenn ich Sparsam mit den Resourcen umgehe, es jedoch zu Preiserhöhungen kommt. Ist das so richtig ?

    Unangemessene Kosten für Unterkunft - Jobcenter schließt Übernahme von Nachzahlungen per Bewilligung aus

    Moin zusammen !

    Kurz zur meiner Wenigkeit:

    - Baujahr 1991

    - Hartz 4- Bezieher (seit über 2 Jahren)

    - noch keine Erstausbildung

    - Ziel: Eine Erstausbildung abschließen

    - Wohnhaft im Landkreis Northeim

    Nun meine Fragestellung:

    Am 21.07. wurde mir vom Jobcenter des Landkreis xxxxxx ein Bescheid zugestellt. Ab dem 01.08.2020 werde ich ich in meine erste eigene Wohnung ziehen, entsprechend wurde mein letzter Bescheid ausser Kraft gesetzt und durch den neuen Bescheid aktualisiert in dem auch die Kosten für die neue Wohnung übernommen wurden.

    Und hier ist auch das Problem:

    Die Gesammtmiete beträgt 390 € und ist damit um ca. 16 € zu teuer, weshalb mir das Jobcenter mit dem Bescheid schon klargemacht hat, das es etwajige Nachzahlungen der Betriebs- und Nebenkosten nicht übernehmen wird. Begründet wird dies mit Unangemessenheit der Wohnkosten.

    Ich kann hierzu nichts finden und würde gerne wissen wollen, auf welcher Grundlage diese Entscheidung fusst. Wer kann mir hier weiterhelfen ?

    Danke im Vorraus.

    Titel zu lang Korrektur