die auf sie entfallenden Unterkunftskosten (ein Drittel) ca 270 € in Abzug bebracht werden. Meine Tochter erhält bafög mit unterkunftsanteil von 56 € da sie ja noch bei uns wohnt
Um noch auf die Hauptfrage zurück zu kommen. Es kommt dir so vor, als fehlt die Differenz von 214€ in er Haushaltskasse. Das täuscht aber, denn bei ALGII muss man die Gesamteinkünfte anschauen, und diese waren bisher bei der Tochter (inkl. Kindergeld) 748€. Und das ist genug, um die 270€, welche als Mietanteil angesetzt werden, auch in die Haushaltskasse zu geben. Das kann von der Tochter verlangt werden. Und dann stimmt die Rechnung wieder.
Jetzt mit Wegfall des Kindergeldes ändert sich das natürlich und der Antrag für die Grundsicherung muss neu gestellt werden.