Beiträge von Kobold

    Leider wird das der neue Vermieter nicht akzeptieren

    Was genau meinst du damit?

    Wenn du den neuen Mietvertrag nicht unterschrieben hättest, könnte der Vermieter überhaupt nichts dagegen unternehmen, denn der alte hätte weiterhin Gültigkeit gehabt, egal ob es der Vermieter akzeptiert oder nicht. Der Vermieter hätte dann höchstens nach den gesetzlichen Vorschriften des §558 ff BGB erhöhen können.

    Der Mietvertrag ging gemäß §566 BGB mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Eigentümer über. Dabei ist es egal, dass noch der alte Vermieter im Vertrag steht, denn der Übergang geschieht kraft Gesetz. Man muss also keinen neuen Mietvertrag unterschreiben.

    Das Amt muss also nur die bisherige Miete weiter zahlen, nicht die höhere. Es werden immer nur notwendige Kosten übernommen, keine vermeidbaren.

    Man könnte nun prüfen, ob dich der Vermieter über die Notwendigkeit des neuen Vertrags arglistig getäuscht hat. Eventuell kann man den Vertrag anfechten.

    Die Schufa ist auch nicht unbedingt das Problem. Ein Vermieter möchte einschätzen, ob er seine Miete regelmäßig bekommt. Und wenn man ihn davon überzeugen kann, spielt die Schufa keine Rolle mehr.

    Außerdem kann man prüfen, ob die Eigenbedarfskünigung überhaupt berechtigt ist, oder ob man nach §574 BGB das Ende des Mietverhältnisse etwas hinaus zögern kann.

    Oder sollte ich direkt zum Jobcenter der neuen Stadt

    Ja genau. Man muss immer zu dem zuständigen Jobcenter, wo man Leistungen bekommen möchte. und dort den Antrag stellen. Allerdings kann es passieren, dass du wegen der Unterhaltspflicht deiner Eltern nichts bekommen wirst. Dessen solltest du dir bewußt sein bei deinen Plänen.

    Ich meine, kommt es nicht besonders schlecht sobald die irgendwas von "ich beziehe Leistungen" hören?

    Das ist nicht unbedingt ein Nachteil. Ein Vermieter will nur sicher gehen, dass er sein Geld bekommen wird. Wenn du ihn davon überzeugen kannst, dass es damt keine Probleme gibt, ist das kein Hindernis, die Wohnung zu bekommen. Wichtig, den Mietvertrag vor der Unterchrift beim Jobcenter genehmigen lassen

    aber einer ganz normalen Aufnahme in den bestehenden Mietvertrag stimmt er zu

    Völlig unabhängig davon, was das Jobcenter betrifft, solltet ihr ernsthaft darüber nachdenken, ob ihr wirklich einen gemeinsamen Vertrag wollt. Ihr solltet euch bewußt sein, dass es große Hindernisse geben kann, diesen wieder aufzulösen, wenn einer von euch ausziehen will. Die Streichung aus dem Mietvertrag bedarf dann auch wieder das Einverständnis des Vermieters, welches er nicht geben muss. Es bliebe dann nur die gemeinsame Kündigung, aber dann müsstet ihr beide ausziehen. Und das wäre dann eine durchaus ungünstige Situation.

    Bitte keine Tipps zum Mieterverein oder Rechtsbeistand

    Ich fürchte, man kann hier nur auf einen Anwalt verweisen, auch wenn du das nicht lesen wolltest. Der Grund dafür hat jetzt gar nichts mit dem Jobcenter zu tun. Sondern es geht darum, dass nach den Schilderungen zu urteilen die Wohnung wahrscheinlich als unbewohnbar gelten dürfte. Dies wäre mit einem Anwalt zu klären. Denn das hat dann zur Folge, dass die Miete um 100% gemindert ist. Du müsstest also gar keine Miete mehr zahlen. Von den Geld kannst du dann selber nach einer vorrübergehenden Unterkunft schauen. Und schon allein wegen der Gesundheit sollte man in dem Fall keinen Tag länger in der Wohnung bleiben.

    Geh zum Amtsgericht und hole dir dort einen Beratungsschein. Damit kostet dich der Anwalt nichts.

    und die Möbel von Schimmel befreien

    Das geht nicht. Wenn einmal Schimmel in den Möbeln ist sind diese kaputt. Aber auch das ist etwas, was das Jobcenter nicht betrifft (außer vielleicht mit einem Darlehen). Denn gemäß §536a Abs.1 BGB kann vom Vermieter Schadenersatz für die Folgen eines Mangels verlangt werden. Das hat Vorrang, dehalb muss das Jobenter keine neuen Möbel zahlen.

    vorher muss natürlich das Jobcenter die Angemessenheit der Wohnung prüfen und genehmigen.

    Und diese Entscheidung passiert normalerweise sehr schnell. Meistens kann man mit dem Mietvertrag zum Jobcenter hingehen und es wird sofort entschieden, denn die Jobcenter wissen, dass ansonsten eine Wohnung evtl jemand anders bekommt.

    Bringt mir das denn jetzt noch was wenn ich jetzt rückwirkend davon Gebrauch mache ?

    Man kann nicht rückwirkend vom Zurückbehaltungrecht Gebrauch machen. Aber es ist anzuraten, davon ab sofort Gebrauch zu machen. Denn die NK Abrechnung muss auf jeden Fall noch nachgereicht werden. Und wenn dem Vermieter auf einmal ein die Vorauszahlung auf die Nebenkosten fehlt, dann wird er wohl eher tätig, da er ja seine Kosten begleichen muss.

    Das zurück behaltene Geld muss allerdings nachträglich gezahlt werden, sobald eine formell gültige Abrechnung vorliegt, das nur zur Info. Aber dann bekommt man ja vom Jobcenter auch wieder das volle Geld.

    Hättest Du einen Tipp wie ich das bei meinem Antrag am besten erklären kann?

    Da gibt es keinen Tipp. Denn im Gegensatz zu einem Paypal Konto ist dieses Pokerkonto nicht dein eigenes Konto, sondern es ist ein Konto, das vom Pokeranbieter eingerichtet und geführt wird. Somit ist es auch sein Geld. Es ist wie eine virtuelle Spielwährung, nur erkennt man das nicht so, weil sie auch Euro lautet. In dem Moment, wo du einen Transfer des Geldes auf dein Girokonto veranlasst, ist es Zufluss und muss als solcher behandelt werden.

    Ich will es mal anders herum formulieren. Wie schon geschrieben wurde gelten die Regeln der Heizkostenverordnung, also dass verbrauchsabhänig abgerechnet werden muss.

    Das bedeutet aber mietrechtlich nicht, dass man nicht auch eine Abrechnung nach Wohnfläche vereinbaren darf. Wirksam ist das, hat aber zur Folge, dass man die Kosten der Abrechnung um 15% kürzen darf (§12 HeizKV).

    Eventuell wird das Jobcenter darauf bestehen, dass diese Kürzung vorgenommen wird, weil ein Familienangehöriger im Mietverhältnis nicht besser gestellt werden darf wie ein Fremder. Aber dazu kann ich nichts sagen.

    Ich empfehle Ihnen sehr, bei der IHK oder einem Steuerberater ein Existenzgründerseminar zu besuchen. Unabhängig vom ALG2 sind in Ihren Fragen Wissenslücken in allen Bereichen zu erkennen, z.b. was sind geringwertige Wirtschaftsgüter, Privatentnahmen von Leistungen, Ist- und Sollversteuerung etc. Sie werden nächstes Jahr, wenn die Einkommensteuererklärung ansteht, sonst noch viel mehr Fragen haben.

    Diese Erhöhung ist unwirksam. Damit würde der Vermieter nicht durch kommen bei Gericht. Deshalb muss das auch das Jobcenter nicht leisten. Wie es bezüglich der Angemessenheit einer Nachzahlung ist, kann Tamar besser erklären. Die Grenzen müssen ja angepasst werden.

    Unabhängig davon sollte man sich aber selbst auf weitere Erhöhungen vorbereiten, indem man monatlich Geld zur Seite legt und anspart. Niemand weiß, wie es sich entwickeln wird mit der Inflation.

    Diese Frage muss man sich zunächst mal aus mietrechtlicher Sicht anschauen. Denn viele Vermieter machen aus Unwissenheit leider Fehler. Und wenn das Jobcenter einen höheren Heizkostenzuschuss gibt, dann wir man wahrscheinlich fragen, ob man sich gegen die Steigerung der Vorauszahlung wehren kann. Das Jobcenter zahlt nur, was man gesetzlich auch leisten muss und man nicht dagegen vorgehen kann.

    Zuerst wäre der Vertrag und die Abrechnung zu überprüfen. Denn es ist einerseits von einer Pauschale die Rede, bei der es keine Nachzahlung geben darf. Andererseits ist eine Abrechnung verpflichtend nach der Heizkostenabrechnung, sofern keine Ausnahme gegeben ist. Und der nächste Punkt, der Vermieter ist verpflichtet, Messgeräte anzubringen. Macht er das nicht, bedeutet das nicht, dass pauschal abzurechnen ist, sondern stattdessen sieht das Gesetz vor, dass man die Kosten um 15% kürzen darf. Da wird also wahrscheinlich einiges einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.

    Die Erhöhung der Vorauszahlung muss sich an der letzten nun vorliegenden Abrechnung orientieren, oder an den tatsächlich derzeit gültigen Energiepreise. Eine pauschale Anhebung aufgrund irgend einer Prognose, wie weit die Preise noch steigen könnten, ist unzulässig. Ebenso unzulässig ist ein gewisser Sicherheitsaufschlag, den manche Vermieter pauschal ansetzen.

    Ich würde zu einem Anwalt gehen und prüfen lassen, ob die Bank vielleicht schadenersatzpflichtig ist, wenn ein nachweisbarer Fehler oder eine bestimmte nicht eingehaltene Zusage vorliegt. Wenn dabei nichts heraus kommt, nach einem Kredit bei anderen Banken schauen. Außerdem mit dem Freundeskreis und der Verwandtschaft sprechen, ob jemand privat helfen kann.

    Wie gedenkt man, dass ich von Verlusten leben können soll?

    Das ist der falsche Betrachtungswinkel. Der Steuerzahler würde bei Aufrechnung im Endeffekt die Verluste eines selbständigen Betriebs zahlen, und dir sollte selbst klar sein, dass das nicht Sinn und Zweck eines Sozialstaates ist. In diesem Sinne musst du dir selber überlegen, wie du nun weiter vorgehst. Betrachten wir das Thema daher als erledigt.

    obwohl man noch keine Leistungen bekommt bzw. diese noch bewilligt werden müssen, man schon mit der Arbeitsvermittlung zu tun hat?

    Ja, das ist völlig üblich und normal. Die Leistungsbewilligung und die Arbeitsvermittlung sind zwei verschiedene Dinge, die parallel zueinander anlaufen. Das eine hängt vom anderen nicht ab. Egal ob man Leistungen bekommt oder nicht, der Kunde des Jobcenters soll ja so schnell wie möglich wieder ins Arbeitsleben finden.