Diese Frage muss man sich zunächst mal aus mietrechtlicher Sicht anschauen. Denn viele Vermieter machen aus Unwissenheit leider Fehler. Und wenn das Jobcenter einen höheren Heizkostenzuschuss gibt, dann wir man wahrscheinlich fragen, ob man sich gegen die Steigerung der Vorauszahlung wehren kann. Das Jobcenter zahlt nur, was man gesetzlich auch leisten muss und man nicht dagegen vorgehen kann.
Zuerst wäre der Vertrag und die Abrechnung zu überprüfen. Denn es ist einerseits von einer Pauschale die Rede, bei der es keine Nachzahlung geben darf. Andererseits ist eine Abrechnung verpflichtend nach der Heizkostenabrechnung, sofern keine Ausnahme gegeben ist. Und der nächste Punkt, der Vermieter ist verpflichtet, Messgeräte anzubringen. Macht er das nicht, bedeutet das nicht, dass pauschal abzurechnen ist, sondern stattdessen sieht das Gesetz vor, dass man die Kosten um 15% kürzen darf. Da wird also wahrscheinlich einiges einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.
Die Erhöhung der Vorauszahlung muss sich an der letzten nun vorliegenden Abrechnung orientieren, oder an den tatsächlich derzeit gültigen Energiepreise. Eine pauschale Anhebung aufgrund irgend einer Prognose, wie weit die Preise noch steigen könnten, ist unzulässig. Ebenso unzulässig ist ein gewisser Sicherheitsaufschlag, den manche Vermieter pauschal ansetzen.