Beiträge von rakahiniku

    Hallo!

    momentan wohne ich in einem Untermietverhältnis. Für den Antrag auf Alg II wollte das Jobcenter den Hauptmietvertrag sehen, und hat den auch bereits bekommen. Zusätzlich wird eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung gefordert. Diese liegt allerdings schriftlich nicht vor, sagte mir meine Untervermieterin. So weit ich gegoogelt habe, gibt es auch in dem Punkt keine Pflicht meinerseits zur Mitwirkung, bzw. es ist mir ja nicht möglich dieses Schreiben unmittelbar zu bekommen.

    Auf die Frage nach der rechtlichen Grundlage deren Forderung schriebdas Jobcenter:

    "Gemäß der gültigen Verwaltungsanweisung der Freien Hansestadt Bremen zu § 22 SGB II ist für die Übernahme der Kosten der Unterkunft bei einem Untermietverhältnis die Erlaubnis des Eigentümers für die Untervermietung erforderlich. Aufgrund der fehlenden Genehmigung dürfte das Untermietverhältnis zwischen dem Hauptmieter und Ihnen unwirksam sein."

    Wie würdet ihr reagieren?