Beiträge von AlfSimba

    Keine Leistungen, weil ich 15 Tage "studiert" habe

    Hallo,

    das ist mein erster Beitrag hier. Das Jobcenter gibt mir nicht genügend Auskunft darüber.

    Ich bezog bis zum März 2020 Leistungen. Im März habe ich bei einem Termin Bescheid gesagt, dass ich ab 15. April studieren werde. Wie das bei den Unis so üblich ist, gilt man schon Anfang April als immatrikuliert und schließlich dann als Student.

    Ich bin nicht bafög-berechtigt und habe dann weder vom Jobcenter noch von irgendwem sonst Leistungen bekommen für den Monat April.

    Man hat bis zum 15. April Zeit die Exmatrikulation zu beantragen bzw. den Widerruf der Immatrikulation und man tritt zurück.

    Dem Jobcenter habe ich die Widerrufs- bzw. Rücktrittsbescheinigung geschickt und nun soll ich nur Leistungen ab dem 15. April bekommen, also nur die Hälfte des Monats.

    Kann ich da noch etwas machen? Ich habe die Sachbearbeiterin gefragt, aber sie begründet das so, wie ich es mir gedacht habe. Ich war vom 1. April bis zum 14. April eingeschrieben und habe dann den Antrag gestellt, dass ich den Platz an der Uni nicht annehme.

    Möglicherweise kann mir jemand helfen, wie ich den Widerspruch begründen könnte. Ich hatte angenommen, dass ich durch den Widerruf der Immatrikulation automatisch so stehe, als hätte ich den Studienplatz nie angenommen, da wie gesagt, die Frist noch nicht abgelaufen war, in der ich mich entscheiden konnte, ob ich den Platz annehme oder nicht und das Studium noch nicht begonnen hat.

    Liebe Grüße.

    Titel-Korrektur