Beiträge von Horst-Schlemmer

    Guten Abend,

    wir haben heute eine Rückforderung vom Arbeitsamt bekommen.

    Meine Freundin soll ihre Wohnungszuschläge der letzten Monate zurückzahlen.

    Meine Freundin hat die letzten 8 Jahre TZ gearbeitet und einen Wohngeldzuschlag bekommen.

    Nun hat sie seit dem 1.3.2020 einen VZ Job und bezieht keine Bezüge mehr vom Arbeitsamt.

    Der erste Lohn wurde am 29.3.2020 gezahlt.

    Jetzt möchte das Arbeitsamt alle Bezüge ab dem 1.12.2019 zurück haben (ca.600€)

    Lohnt sich ein Widerspruch oder ist diese Bescheid rechtens ?

    LG