Genau darum geht es mir mit der Schlichtung, dass der Unfug erstmal ausgesetzt wird bzw. bestenfalls mit der Schlichtung weg geht.
Während des Schlichtungsverfahrens gibt es keine Sanktionen, ich dachte, das wüsstest du. Steht ja im Gesetz und das hast du doch anscheinend gelesen.
"Weg" wird es aber sicher nicht gehen, denn die Aufnahme solcher Tätigkeiten ist dir nunmal zumutbar. Der beabsichtigte Vorrang von Aus und Weiterbildungen wurde nie eingeführt, auch, wenn man dir das in einem anderen Forum suggeriert.
Ich habe kein einziges mal erwähnt, dass ich die Förderung einer 2-3 jährigen Ausbildung/Umschulung möchte.
Das ist mir klar
Nichtsdestotrotz sagt die gesetzliche Regelung, dass es keinen Bildungsgutschein gibt, wenn in deinem Fall eine normale Ausbildung möglich ist.
Lies dir mal die Punkte durch bei § 81 Absatz 2 SGB III, du zitierst das komplett falsche.
Ich zitiere garantiert nicht falsch. Im Gegensatz zu dem Admin des anderen Forums habe ich nämlich beruflich damit zu tun.
Es steht dir frei, alles zu unternehmen, um dein Ziel zu erreichen. Wie weit du kommst, wirst du dann sicher selbst sehen. Verbleibt es bei einer Ablehnung, wird der Rechtsweg dauern. Wahrscheinlich länger, als eine neue Ausbildung dauern würde. Es gibt übrigens eben auch Alternativen, den dafür sind die Externenprüfungen eigentlich gedacht: arbeiten, Geld sparen, Prüfung machen.