Beiträge von Tamar
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Der für das Bürgergeld "Gesamt"-relevante Betrag wäre somit wahrscheinlich die 714,22 € + 21,00 € Gas = 735,22 €
Ist der Ofen denn notwendig oder eigentlich mehr ein Dekoelement, wie viele Kamine heutzutage?
Ansonsten sollte für eine Übergangszeit die volle Miete berücksichtigt werden, wenn es nicht bereits irgendwann mal eine Kostensenkungsaufforderung gab oder bereits bei Einzug die Berücksichtigung ausgeschlossen wurde.
Mit 174 Euro Strom wirst du trotzdem gut zu knabbern haben.
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Nanana, von 1968 bis 1999 galt die Identitätstheorie, erst dann hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsauffassung in Richtung Zuflussprinzip geändert. Über 30 Jahre lang war also die Meinung des TE die rechtlich korrekte. Jetzt allerdings eben auch seit über 30 Jahren nicht mehr.
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Verboten ist es angesichts der gesetzlichen Regelung des § 9 Absatz 5 SGB II jedenfalls nicht.
Allerdings kannst du nicht beibringen, worüber du nicht verfügst, da hört deine Mitwirkungspflicht auf. Also solltest du genau das antworten.
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Entfernungskilometer ist die einfache Entfernung. Du rechnest gefahrene Kilometer, also doppelte Entfernung (Hin und Rückfahrt) ab, damit sind es dann 10 Cent.
Oder einfach:
20 Cent für die einfache Entfernung
10 Cent für Hin und Rückfahrt
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Pauschalen sind Pauschalen. Und im SGB II gelten andere als im Steuerrecht. Alternativ hättest du halt die tatsächlichen Kosten mit Tankquittungen belegen können.
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Nein, eigentlich nicht. Es ist je eben eine "All-in" Miete. Allerdings kann es passieren, dass das JC das abfragt, um zu prüfen, ob ggf. ein Scheinmietvertrag vorliegt, wenn z. B. der Vermieter und du in einem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen, da hier nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein höherer Prüfaufwand betrieben werden soll.
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Das ist krass.
Das Zuflussprinzip gibt es schon seit Jahrzehnten. Es ist auch dahingehend logisch, als dass das Geld nicht 2021 für den Lebensunterhalt zur Verfügung stand, sondern jetzt aktuell.
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Wenn im Januar 2024 Bürgergeld bezogen wurde: natürlich. Es gilt das Zuflussprinzip.
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Dann schreib doch "2" rein und dahinter ergänze einfach "(ich + Vater)".
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Es wird schwierig werden, zu erklären, wovon du die letzten Monate gelebt hast. Sei da transparent. Ansonsten scheinst du tatsächlich momentan erwerbsgemindert zu sein. Du solltest damit auch ehrlich umgehen, damit das Jobcenter den Ärztlichen Dienst einschaltet. Bis klar ist, ob du nicht doch zum Sozialamt gehörst, wird Bürgergeld gezahlt.
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Niemand ist hier erziehungsunfähig.
Das klang so, als hätten die Eltern gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Erziehung beeinflusst haben:
Und als Nachtrag: Psychische Erkrankungen, die vererbar sind, haben nichts mit falscher Erziehung zu tun.
Ich kann nur das Geschilderte beurteilen. Und wenn da ein Anwalt schon sagt, dass das keine Chance hat, der den Sachverhalt in und auswendig kennt, weil das Kind oder die Eltern da schon lange Mandanten sind: wie soll man mit vielleicht 5% Kenntniss des Sachverhaltes helfen können?
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Versuche es. Vielleicht hilft dir dieses Urteil SG Altenburg, Urteil vom 19.11.2021 - S 30 AS 490/20 dabei.
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Wer ein bafögfähiges Studium betreibt ("fähig" bedeutet hier, dass der Studiengang gefördert werden kann, es geht nicht um die Person des Studenten), besteht kein Anspruch auf Bürgergeld.
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Wenn die Eltern erziehungsunfähig sind, wäre das Jugendamt erst recht (noch) mit im Boot und die Jugendliche hätte nicht eigene Mittel aufwenden müssen.
Natürlich kann es sein, dass sich die Behörden an die Eltern wenden. Es gibt ja nunmal auch Unterhaltspflichten!
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Ist es nicht so, dass man als Bürgerfeld-Empfänger maximal 15 Stunden die Woche einer Beschäftigung nachgehen darf, da man ansonsten seinen Anspruch auf Bürgergeld verliert?
Nein. Das gilt für normales Arbeitslosengeld. Beim Bürgergeld soll man möglichst schnell möglichst viel arbeiten und verdienen, damit Bürgergeld wegfällt. Das ist nämlich keine lebenslange Rente.
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Das wird dir tatsächlich nur deine Arbeitsagentur sagen können, wenn der Grund der Änderung nicht um Bescheid steht.
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Wird der Zeitaufwand, den er als Pflegeperson leisten soll, auf diese maximale Arbeitszeit angerechnet?
Welche maximale Arbeitszeit?
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vertraglich wurde dazu gar nichts vereinbart.
Gibt es überhaupt einen schriftlichen Mietvertrag? Was steht da zu den Betriebskosten drin?
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Aber ich beziehe seit dem 01.09.2023 immer noch Strom und Gas vom Hauseigentümer,
Obwohl im Mietvertrag von dir die Anmeldung beim Versorger verlangt wird oder wie muss man sich das vorstellen? Oder was ist vertraglich dazu vereinbart?
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Nein, das ist nicht richtig, wenn der Fall wie BSG Urteil 07.05.2009 - B 14 AS 14/08 R - Küchenmöbelzuschlag liegt.
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Ich verstehe die Formulierung "zur Einsicht vorlegen" jedoch genau so!
Das hat das BSG im SGB II in einer auch auf das SGB XII übertragbaren Entscheidung BSG Urteil 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R aber nunmal anders gesehen.
wenn ich dorthin fahre, um die Auszüge dort vorzulegen) zu erstatten hat, was allerdings auch abgelehnt wird.
Wie seht Ihr das hier?
Genauso. Es gehört zu deinen Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I, die Kontoauszüge vorzulegen, wobei "Vorlage" eben nicht bedeutet, dorthin zu fahren und zu verlangen, dass der SB die in 5 Minuten sichtet. Das ist deine Beibringungspflicht und wenn dadurch Kosten entstehen, hast du die zu tragen, denn du möchtest Leistungen. Außerdem kennt § 60 ff SGB I keine solche Erstattungspflicht. Nur für angeordnetes persönliches Erscheinen und die Teilnahme an gesundheitlichen Untersuchungen (§ 65a SGB I).
Die wollten das zunächst auch nicht akzeptieren, mussten dann aber doch klein beigeben.
Dann hast du angesichts der BSG Rechtsprechung einfach Glück gehabt.
um meinen Anspruch auf Bürgergeld nicht zu verlieren?
Wieso Bürgergeld? Oder meinst du Grundsicherung im Alter?
Das lässt sich ja nun wirklich leicht mit § 41a SGB XII - Vorübergehender Auslandsaufenthalt googeln.
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Reiche ein, was du hast. Ich würde nichts schwärzen auf den Kontoauszügen, denn das erregt den Verdacht, dass wegen ggf. mangelnder Deckung Rücküberweisungen erfolgt sind.
Ansonsten schreib den Vermieter mit der Bitte um den Auszug vom Mieterkonto an und lege eine Kopie des Schreibens bei. Erkläre das mit den fehlenden Kontoauszügen und bitte dafür um Fristverlängerung.
Da es um die Vergangenheit geht, sollte das keine Auswirkungen für den aktuellen Zeitraum haben, es sei denn, es gibt tatsächlich Mietschulden (irgendeine Ursache muss das Ganze nunmal haben, aus Langeweile wird das nicht angefordert) und das JC will direkt an den Vermieter überweisen. Frage deshalb nach, warum das Ganze und ob eine vorläufige Bewilligung möglich ist oder zumindest der Regelsatz ausgezahlt werden kann.