Beiträge von Tamar
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Vorrangig musst du Trennungsunterhalt und, da du Azubi bist, BAB oder BAföG geltend machen. Nur, wenn da nicht reicht, weil du z
B. In einer Gegend mit teurem Wohnraum wohnst, käme zusätzlich aufstockend ALG2 in Betracht.
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Das Praktikum kann nur vom Jobcenter genehmigt bzw. gefördert werden, wenn es eine Maßnahme ist. Das ist so schön korrekt. Ansonsten ist es die einzige Pflicht, die von dir verlangt wird und du willst es ja selbst. Eine EV geht von Gesetzes wegen immer "bis auf weiteres", auch das ist normal.
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Nebenkostenabrechnungen. Gen. Mehrzahl. Damit ist nicht nur die von 2020 gemeint, sondern auch die von davor. Und zu den Nachfragen schweigst du dich aus. Dann kann man dir auch nicht helfen.
Gleiches gilt für die Schecks. Wären die so extrem wichtig, hättest du nach nunmehr 6 Monaten sicher einen Anwalt bemüht. Also stimmt was nicht. Und wenn ich das nicht weiß, dann ist Hilfe nicht möglich.
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Vielleicht liest du nochmal das Anliegen der TE. Sie bleibt beim gleichen Jobcenter. Es ist also nur eine Änderung. Und natürlich muss das JC nicht einfach jede Änderung der KdU hinnehmen, das ergibt sich bereits aus § 22 Absatz 4 und Absatz 1 SGB II.
Das hat im Übrigen überhaupt nichts damit zu tun, dass man jederzeit umziehen darf, wie es einem Spaß macht. Natürlich muss das Jobcenter den Umzug hinnehmen. Nur die damit verbundenen (Mehr)Kosten ggf. nicht oder nicht vollständig berücksichtigen.
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Faktisch gibt es das natürlich bereits.
Gemeint war: "ein mit dem JC zukünftig noch zu verrechnendes Guthaben".
Das habe ich nicht gefragt. Meine Frage nach "wird" ist darauf gerichtet, dass du nur von der Zukunft sprichst, obwohl es bereits 2 Abrechnungen in den 2 Jahren deines Leistungsbezuges geben müsste.
noch eine Begründung dafür, das die alten Schecks nicht erneut ausgestellt wurden.
Sondern? Wurdest du angeschwiegen?! Wie wäre es, wenn du dein Anliegen so schilderst, daß man weiß, was passiert ist und was du bisher unternommen hast?
Dessen ungeachtet, dass du immer nur die Hälfte der Fragen beantwortest.
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Das habe ich verstanden und dafür sollte es die WG sein. Mit Arbeit dann die eigene Wohnung. So war doch der Plan:
Mein Plan wäre zuerst befristet in eine WG zu ziehen, und ggf. bei Jobfindung auch dort zu arbeiten, um von dann aus dann intensiv nach einer eigenen Wohnung zu schauen
1. WG
2. Job
3. eigene Wohnung
Auch Menschen in Arbeit suchen und finden tagtäglich neue Wohnungen. Manchmal sogar einfacher, weil sie mit Arbeit für den Vermieter im Normalfall solventer erscheinen als ein Sozialleistungsempfänger.
Wenn du doch erst WG, dann eigene Wohnung und dann irgendwann mal Job planst, dann hast du leider Sinn und Zweck des ALG2 nicht verstanden.
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Es wird zwar definitiv ein Guthaben geben,
Wieso wird es ein Guthaben geben? Wenn du seit 2 Jahren ALG2 bekommst, also seit 2019, sollte es bereits 2 Abrechnungen geben, die von 2018 und die von 2019. Für 2020 ist noch bis Jahresende Zeit. Diese zwei hättest du schon einreichen müssen.
Ich war in Quarantäne und bin so um einen Tag über die Frist von 30 Tagen zum Einlösen gerutscht.
Eine Quarantäne (wegen Corona) dauert normalerweise 14 Tage und keine 30. Warum kamen sie verspätet und welchen Grund hat das Jobcenter genannt, weshalb es sie nicht neu ausstellen? Wovon hast du diese 2 Monate gelebt?
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1) Die Leistungen hätten nur teilversagt werden dürfen, da ein Guthaben bei der Miete sich nicht auf den Regelsatz auswirken würde.
2) Von welchen Monaten reden wir? Kamen die Schecks nicht an oder wurden sie von dir einfach nicht eingelöst? Wenn sie nicht ankamen: Woran könnte es liegen, dass gleich 2 Schecks nicht ankamen? Trotz, dass postalische Erreichbarkeit ja eine Grundvoraussetzung für den Bezug von ALG2 ist? Wenn nicht eingelöst: wieso nicht? Wurden die verfallenen Schecks zurück gegeben ans JC?
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Wenn der Lebensunterhalt nicht mit eigenem Einkommen oder Vermögen bestritten werden kann (Lohn, Waisenrente, Unterhaltsvorschuss etc). kommt ALG2 in Betracht. Bei vorhandenem Vermögen für das Kind vielleicht nur als Darlehen. 200 Euro vom ALG2 sollten abgezwackt werden können, da du neben dem normalen ALG2 noch den Mehrbedarf für Erwerbstätigkeit und für Alleinerziehende berücksichtigt bekommst. Aber auf Dauer wird das zu Nachfragen führen.
Das mit dem Kindergarten kann dir niemand beantworten. Das ist, wie z. B. auch mit dem Wohnraum, ortsabhängig. So, wie es Orte mit kaum freiem Wohnraum gibt, gibt es Orte, wo Kitas knapp sind und Orte, wo ausreichend Plätze vorhanden sind.
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Das hat aber nichts mit ALG2 zu tun. Ob man die die Strafe erlassen kann, musst du das Finanzamt fragen.
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Du bist seit Monaten, Jahren krank. ALG2 ist aber nicht für Menschen, die voraussichtlich über 6 Monate nicht über 3 Stunden am Tag arbeiten können.
Und genau deswegen muss die SB prüfen lassen, ob du eventuell erwerbsunfähig bist. Das hat mit einer Statistik gar nichts zu tun und ich kann dir nur raten, da mitzuwirken!
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Wenn du betrügen möchtest, bitte. Erwarte aber doch hier keine Unterstützung für solch ein Ansinnen.
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Soweit ich weiß sind Geldgeschenke zum Geburtstag und zu Weihnachten nicht anrechenbar?!
Da bist du falsch informiert. Das gilt für Geschenke an Kinder anläßlich Taufe, Kommunion etc.
Desweiteren bekam ich wegen meiner schlechten finanziellen Situation ab und an Geld von meinen Eltern geliehen, die Betonung liegt auf geliehen.
Mit Darlehensvertrag und es wurde immer wie vereinbart pünktlich zurück gezahlt? Nachweislich?
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Das geht so aber nicht mit den Heizkosten. Das musst du klären.
Ich hatte noch mehr Fragen, z. B., was "Wohngeld" sein soll. Was ist damit? Und wieso ist das bisschen Wohnung so extrem teuer?
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Kennt das noch jemand und kann mir da weiter helfen, bzw. gibt es das noch ?
Den Armutsgewöhnungszuschuss gibt es bereits seit 2011 nicht mehr. Eine ARGE übrigens auch nicht...
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Über 700 Euro für 35 qm sind schon eine Hausnummer... Dazu dann noch die unübliche Barzahlung. Der Vermieter ist nicht zufällig mit dir verwandt?
Was wird im MV als Wohngeld bezeichnet? Sind das die Betriebskosten?
Wohnt der Vermieter mit dort und sind es nur 2 Wohneinheiten? Ansonsten geht das nicht so mit der Heizpauschale. Wenn es mehr Wohnungen sind oder er nicht mit dort lebt, muss nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden:
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.
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Hast du denn § 9 Abs. 5 SGB II mal gelesen?
Hast du bisher Miete gezahlt (nachweislich)?
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Das habe ich bereits beantwortet.
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Natürlich, das musst du sogar.
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Natürlich ist das möglich, wenn da nicht irgendwie noch gemauschelt wird.
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Der Wiederspruch ist mittlerweise durch, es läuft eine Fortsetungsfeststellungsklage
Bei aller Liebe. Du hast einen Anwalt, du bist im gerichtlichen Verfahren, also wird das dort geregelt.