Wenn du betrügen möchtest, bitte. Erwarte aber doch hier keine Unterstützung für solch ein Ansinnen.
Beiträge von Tamar
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Soweit ich weiß sind Geldgeschenke zum Geburtstag und zu Weihnachten nicht anrechenbar?!
Da bist du falsch informiert. Das gilt für Geschenke an Kinder anläßlich Taufe, Kommunion etc.
Desweiteren bekam ich wegen meiner schlechten finanziellen Situation ab und an Geld von meinen Eltern geliehen, die Betonung liegt auf geliehen.
Mit Darlehensvertrag und es wurde immer wie vereinbart pünktlich zurück gezahlt? Nachweislich?
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Das geht so aber nicht mit den Heizkosten. Das musst du klären.
Ich hatte noch mehr Fragen, z. B., was "Wohngeld" sein soll. Was ist damit? Und wieso ist das bisschen Wohnung so extrem teuer?
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Kennt das noch jemand und kann mir da weiter helfen, bzw. gibt es das noch ?
Den Armutsgewöhnungszuschuss gibt es bereits seit 2011 nicht mehr. Eine ARGE übrigens auch nicht...
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Über 700 Euro für 35 qm sind schon eine Hausnummer... Dazu dann noch die unübliche Barzahlung. Der Vermieter ist nicht zufällig mit dir verwandt?
Was wird im MV als Wohngeld bezeichnet? Sind das die Betriebskosten?
Wohnt der Vermieter mit dort und sind es nur 2 Wohneinheiten? Ansonsten geht das nicht so mit der Heizpauschale. Wenn es mehr Wohnungen sind oder er nicht mit dort lebt, muss nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden:
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.
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Hast du denn § 9 Abs. 5 SGB II mal gelesen?
Hast du bisher Miete gezahlt (nachweislich)?
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Das habe ich bereits beantwortet.
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Natürlich, das musst du sogar.
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Natürlich ist das möglich, wenn da nicht irgendwie noch gemauschelt wird.
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Der Wiederspruch ist mittlerweise durch, es läuft eine Fortsetungsfeststellungsklage
Bei aller Liebe. Du hast einen Anwalt, du bist im gerichtlichen Verfahren, also wird das dort geregelt.
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Du verwechselst schon wieder Sanktionen mit einer Aufrechnung. Das hat nichts miteinander zu tun.
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Ob mit 10 oder 30% aufgerechnet wird, steht doch dann im Bescheid. Nach dem geschildertem Sachverhalt wären 30% korrekt. Und dann halt noch Bußgeld oder Strafanzeige.
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Das musst du mit der Krankenkasse klären. Ob nun familienversichert oder gesetzlich über das Jobcenter: in keinem von beiden Fällen müsstest du 15.000 Euro Behandlungskosten selbst bezahlen. Das ist ein Problem mit der Krankenkasse. Dort musst du das klären.
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Mit Sanktion hat das gar nichts zu tun. Die Gewinne werden als Einkommen angerechnet und überzahlte Leistungen zurück gefordert. Ggf. folgt noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder es wird Betrugsanzeige erstattet.
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Wenn der Grund des Umzuges anerkannt wurde, sollte nach Umzug die Höchtsgrenze der Kosten berücksichtigt werden.
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Die Antwort weiß:
(2) Bei der § 9 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde liegenden Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte an mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige Leistungen erbringen, sind die um die Absetzbeträge nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bereinigten Einnahmen in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Betrags des nach § 20 Absatz 2 Satz 1 maßgebenden Regelbedarfs zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 Prozent der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten.
Also geschätzt in eurem Fall so bei 1400 Euro.
Heißt das, dass 50 % der Nebenkosten getragen werden, Regelsatz und Krankenversicherung?
Wenn du nicht kostenfrei wohnen darfst. Dazu muss aber jede Rechnung eingereicht werden, das heißt, der Betrag wird jeden Monat anders sein.
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Wenn ihr keine Haushaltstrennung habt, ist es auch eine Haushaltsgemeinschaft. Dann greift die sogenannte Unterhaltsvermutung. Wenn glaubhaft versichert wird, dass sie dich nicht unterstützt (außer vielleicht mietfrei Wohnen) und die Rente nicht sehr hoch ist, sollte es aber keine Probleme geben.
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Meine Frau hat im Mai ein einmaliges Stipendium von 500 erhalten. Die Monate Juni, Juli und August zeigen einen Bedarf von 0, weil es ihnen unklar ist, ob dieses Stipendium eine einmalige Sache oder monatlich war. Ich werde ihnen sagen, dass es eine einmalige Sache war.
Deine Frau hat als Studentin einfach keinen Anspruch. Egal, ob sie überhaupt Einkommen hat oder nicht.
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Wahrscheinlich ist bei der Verteilung des Einkommens deiner Frau was falsch gelaufen. Es darf nur auf sie angerechnet werden, da sie als Studentin keinen Anspruch auf ALG2 hat. Anstatt der hier anzuwendenden vertikale n Bedarfsanteilsmethode hat da wohl jemand die übliche horizontale genommen.
Aber besser ist, wenn du das mal hochlädst.
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Genau das dachte ich mir. 7500 sind auf das Auto frei und was darüber ist, fließt ins normale Schonvermögen ein. Außerdem finanzierst du doch den Rest, es gehört dir ja noch nicht mal richtig.
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Sehe da keine Probleme.
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Nein. Erst, wenn er gefordert wird.