Beiträge von Tamar

    Sei doch froh, wenn das Jobcenter die Rechnungen haben und vom Erbe absetzen will. Das LSG Bayern sieht da nämlich nicht unbedingt so, dass alles abgezogen werden muss, unabhängig, wann diese Rechnungen fällig waren. Die sagen, dass nur im Monat des Zuflusses des Erbes die Kosten berücksichtigt werden können:

    Bei der Anrechnung von Einkommen aus einer Erbschaft können Erbschaftskosten (Bestattungskosten) nach dem SGB II nur im Monat des Zuflusses berücksichtigt werden.

    Wann Zugriff auf das Erbe bestand und wie hoch es jetzt nun wirklich war, muss das JC prüfen können. Wenn das ein Gemeinschaftskonto der Eltern war, dann ist die Hälfte des Guthabens Erbmasse und das lässt sich nunmal nur über den Kontoauszug ermitteln. Als Erbe hast du auch Zugriff auf das Konto, da du in die Rechte des Verstorbenen eintrittst.

    Was ist denn die Frage? Zu teuer ist zu teuer. Daran ändert sich auch nichts, wenn du einen wichtigen Grund für den Umzug nachweist.

    Wenn man selbst kein Geld hat, im eine schönere Wohnung zu bezahlen, versteht es sich doch eigentlich von selbst, dass man vorher denjenigen fragt, der das bezahlen soll.

    Du bist ein kleines bisschen witzig. Wie soll man dir das denn beantworten, wenn man nicht weiß, was ihr im Mietvertrag zur Betriebs- und Heizkosten Abrechnung vereinbart habt und ob zu den Heizkosten nicht vielleicht ein Ausnahmefall vorliegt, in dem die Heizkostenverordnung nicht greift (z. B. nur 2 Wohneinheiten, eine davon vom Vermieter bewohnt)?

    Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, wie eine solche Abrechnung aussieht, bei der man Heizkosten und kalte Betriebskosten nicht unterscheiden kann.

    Stell sie doch bitte mal ein. Als PDF und anonymisiert.

    Allein wirtschaften wird auf diesem Raum nicht möglich sein. Die Wirtschaftsgemeinschaft ist ausschlaggebend für die Unterhaltsvermutung. Wenn die (Stief) Eltern jetzt nicht übermäßig Einkommen haben, wird das JC sich sicher mit einer Erklärung "wir lassen sie kostenfrei wohnen, aber mehr können und wollen wir nicht unterstützen." zufrieden geben.

    warum bekommen Leute unterschiedliche Zuschüsse

    Weil die Beschaffungssituation überall unterschiedlich ist. In der einen Gegend gibt es viele Second Hand Läden oder Caritative Gebrauchtwarenlager und woanders kaum.

    Außerdem ist es auch ein Unterschied, ob man 35qm für eine Person einrichten muss oder 80qm für 3 oder 4.

    Du bist in Widerspruch gegangen, der wurde zurück gewiesen. Du kannst jetzt klagen, wenn du meinst, in Thüringen die Summe für Erstausstattung bekommen zu müssen, die es in Berlin oder München gibt.

    Meine Begehrlichkeiten tuen hier rein gar nichts zur Sache sondern ich möchte das was mir zu steht nicht mehr und nicht weniger.

    Aber natürlich spielen deine Begehrlichkeiten eine Rolle. Weil das, was du da begehrst, dir so nicht zusteht. Das geht über eine einfache Haushaltsführung hinaus.

    Niemand kann voraussagen, wann und was ein Richter entscheidet. Es gibt nur ein Recht auf einfachste Ausstattung. Das muss keine Einbauküche sein, das muss kein Einbaukühlschrank sein, Gefrierfach ebenso nicht, ung Hygiene kann man für Bettwäsche und Matratze argumentieren, aber nicht für einen Kühlschrank oder ein Sofa. Da ist gebraucht tatsächlich zumutbar und daher dürften etliche deiner Begehrlichkeiten über das hinaus gehen, was für eine einfache Haushaltsführung notwendig ist.

    Bei den meisten Jobcentern werdet ihr wohl keine Probleme bekommen, wenn ihr angebt, es erstmal miteinander versuchen zu wollen und solange noch nicht "füreinander einsteht". Die Jobcenter benennen es allgemein als "Probejahr". Das bedeutet, dass er weiter Regelsatz + halbe Miete bekommt, ohne, dass dein Geld angerechnet wird. Du musst natürlich die andere Hälfte der Miete zahlen. Nach einem Jahr müsstet ihr dann allerdings nachweisen, dass ihr keine Beziehung mit innerer Bindung führt, ansonsten werdet ihr gemeinsam berechnet. Ob dein Geld dann für 2 ausreicht, kann angesichts dessen, dass es schon mind. 300 Euro Freibetrag auf Erwerbstätigkeit gibt, je nach Höhe der Miete unterschiedlich ausfallen.

    Für eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V sehe ich keinen Raum. Der/die TE hat kein Kind unter 12 und scheint auch nicht kürzlich aus dem Krankenhaus entlassen worden zu sein etc. Also nicht akut, sondern, worauf der Versuch, eine Pflegestufe zu erhalten, hindeutet, eine verfestigte Erkrankung/Behinderung. Dafür ist der 38 aber nicht gedacht.

    Müßte ich dann eigentlich Sozialhilfe beantragen?

    Ist ja eine vorrangige Leistung, weil arbeitsfähig werde ich nie wieder, bei den Erkrankungen die ich habe.

    Nun ja, mit Verlaub, das denken viele mit der Erwerbsunfähigkeit und dann wird es doch von der Rentenversicherung abgelehnt. Das sind eigentlich ungelegte Eier. Es kommt darauf an, ob die DRV Erwerbsminderung feststellt und wenn ja, welche. Dauerhaft, auf Zeit, teilweise, wegen verschlossenen Arbeitsmarkt usw. Und je nachdem bestimmt sich, welches Sozialleistungssystem Leistungen erbringen muss, wenn es keine oder nicht ausreichende Rente gibt.

    Kann man so nicht sagen, da z. B. das LSG Nordrhein-Westfalen diesen 60.000 Euro eine Absage erteilt hat.

    Aber es steht dir doch frei, einfach einen Antrag zu stellen und abzuwarten. Du hast doch nichts zu verlieren.

    Nicht jeder Erwerbsunfähige fällt nach der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit aus dem ALG2. Wer z. B. nur auf Zeit erwerbsunfähig ist und mit anderen erwerbsfähigen Personen in Bedarfsgemeinschaft lebt, bekommt weiter Leistungen nach dem SGB II in Form von Sozialgeld. Für die ist dann der Mehrbedarf möglich, wenn sie die anderen Anforderungen erfüllen.

    Wenn du meinst, berufunfähig zu sein, musst du dies klären lassen. Hast du denn jemals Leistungen zur Teilhabe beantragt? Das Attest ist von einem Facharzt? Die Einschätzung von einem Physiotherapeuten ist erstmal unwichtig. Das ist kein Arzt.

    Bist du Aufstocker, dass du sowohl Agentur für Arbeit als auch JC informiert hast? Das Jobcenter ist kein Rehaträger.

    Wie war überhaupt der Werdegang nach dem Unfall? Offenbar bist du ja wieder arbeitsfähig und nicht mehr krank geschrieben? Wieso hat dich der Arzt nicht beraten wegen Berufsu8, obwohl er dich nicht weiter arbeitsunfähig geschrieben hat?

    Also gibt es zum Abbruch noch gar nichts schriftlich. Bist du dann wenigstens weiter hin gegangen nach der Woche oder fehlst du jetzt durchgehend seit wann?

    Hast du wenigstens von dir aus versucht, dich mit dem Jobcenter in Verbindung zu setzen, als dir der Bildungsträger gesagt hat, dass sie dich nicht weiter ausbilden?

    Du hast keinen Teilnehmervertrag mit dem Bildungsträger? Oder eine Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter? Zuweisung zu der Maßnahme? Irgendwas, wo du über die Rechte und Pflichten aufgeklärt wurdest?

    Eine Woche mal so eben unentschuldigt zu Fehlen ist jetzt nunmal kein Pappenstiel.

    Es gelten da auch keine arbeitsrechtlichen Regeln, denn du bist ja in keinem Arbeitsverhältniss. Wenn also das Jobcenter die Bewilligung für die Maßnahme abgebrochen hat, dann kannst du zwar in Widerspruch gehen, aber das hat erstmal keine aufschiebende Wirkung und die Erfolgsaussichten stehen auch nicht gut.

    Kann man das Schreiben mal lesen? Bitte anonymisiert und als PDF hochladen.