Dass du von deinem Regelsatz Schulden tilgst (denn das sind die 100 Euro Direktzahlung an den Vermieter), ist deine Sache, denn das ist jetzt kein Einbehalt oder ähnliches. Es ist einfach eine Verwendung des Regelsatzes durch dich, da es dir frei steht, vom Regelsatz Lebensmittel zu kaufen oder eben Schulden zu tilgen. Mit der Möglichkeit des JC, Überzahlungen per Einbehalt zur regulieren, hat das nichts zu tun. Von daher ist dieser Einbehalt soweit auch korrekt.
Was aber zu prüfen ist, wären die Kosten der Heizung. Wenn du mit Strom heizt, müssen die Heizkosten gesondert berücksichtigt werden, die sind nicht aus dem Regelsatz zu bezahlen. Übernimmt das JC überhaupt was an Heizkosten?