In Widerspruch kannst du immer gehen. Allerdings hält ein mündlicher Darlehensvertrag keinem Fremdvergleich Stand und wird eben als Schenkung gewertet.
Beiträge von Tamar
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1. Ja.
2. Erträge sind erstmal Einkommen. Bis 100 Euro im Jahr sind anrechnungsfrei.
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Wahrscheinlich hat sich selbst der Bildungsgutschein damit auch erledigt. Kläre das erstmal mit der Agentur für Arbeit.
Kann aber auch jetzt anders sein, da ab 1.1.25 die Agentur für Arbeit auch für Bürgergeldempfänger bezüglich Weiterbildung mit Bildungsgutschein zuständig sind.
Wärst du denn hilfebedürftig im Sinne des SGB II?
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Kommt drauf an, wie schnell das Jobcenter mit der Aufhebung des Leistungsanspruchs nach dem SGB II ist. Im Normalfall sollte sich das Jobcenter mit dem Sozialamt verständigen, wann die deinen Fall übernehmen, damit du keine Deckungslücke hast.
Wenn die Rente höher ist als das Bürgergeld, du also nicht zum Sozialamt musst, hängt es davon ab, wie schnell das Jobcenter mit der Rentenversicherung abrechnet. Die DRV hält ja den Februar nur vorläufig zurück. Da die Auszahlung der Rente erst am Monatsende ist, das Jobcenter aber nur auf bereits fällige ab noch nicht ausgezahlte Leistungen vorrangiger Leistungsträger vorleisten darf, kann es sein, dass du im Februar kein Bürgergeld mehr bekommst und die erste Rente dann Ende Februar. Einen Monat musst du also so oder so überbrücken.
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Und dieses Guthaben habe ich in einer Zeit erwirtschaftet, in der ich keine Sozialleistungen bezog
Das ist schon lange geklärt, dass es nicht auf den Zeitraum des Entstehens ankommt, sondern auf den Zufluss. 1996 oder 1999 noch zum guten alten Bundessozialhilfegesetz ist das Bundesverwaltungsgerichtes von der Identitätstheorie zum Zuflussprinzip gewechselt. Das geht dir mit dem BK Guthaben so, mit eventueller Steuererstattung, mit irgendwelchen Nachzahlungen (Wohngeld, Kindergeld usw). Egal, ob das Geld ist, dass dir 2024 zugestanden hat: fließt es jetzt in 25 zu, ist es Einkommen.
Diese Praxis entbehrt jeder Logik und Fairness.
Gesetze und Rechtsanwendung sind nicht immer fair. Der, der am 31. des Monats den ersten Lohn bekommt, muss, das Bürgergeld für den Monat zurück zahlen, der, der es einen Tag später, am 1. des Folgemonats bekommt, nicht. Der, der nur 49 Euro Überzahlung verursacht hat, muss nichts zurück zahlen, der, der 51 Euro verursacht hat, fiel vollen 51 Euro. Fair? Fairness gibt es nicht.
Was ich noch immer nicht verstehe, ist, warum ALG1 bis 12.12., Bürgergeld Antrag am 13.12., aber Leistungsbeginn dann der 1.12. sein soll.... is das wirklich im Gegensatz zur Arbeitsagentur nicht vorgesehen Monate anteilig zu rechnen???
Das ist nunmal gesetzlich verankert, dass ein Antrag auf den Monatsersten zurück wirkt.
Das Guthaben ist nur eine Sonderform von Einkommen,
...gem. § 11 SGB II, die abweichend vom normalen Zuflussprinzip einer eigenen Anrechnungsnorm unterliegt, nämlich § 22 Absatz 3 SGB II, der Anrechnung im Folgemonat nach Gutschrift oder Rückzahlung.
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Ich kenne keine Entscheidung, die die Heizungswartung den Heizkosten zuordnet. Nur die verbrauchsabhängigen Kosten werden als Heizkosten betrachtet, ansonsten würde der Vergleich mit der roten Spalte des bundesweiten Heizspiegels auch keinen Sinn ergeben, da ja Co2online die Jahreswerte auch nur mit dem Verbrauch errechnet. Ohne (fiktive) Wartungskosten.
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Du meinst § 9 Absatz 5 SGB II...
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und - in der Praxis sehr selten - das Verklagen des Vermieters.
Naja, das kann angesichts des Anspruchübergangs nach § 33 SGB II auch nach hinten losgehen. Zumindest dann, wenn um Geld geklagt wird (Mietminderung, Zurückbehaltung) und nicht nur auf die reine Erstellung der Abrechnung ist der LE gar nicht mehr aktivlegitimiert (vgl. BGH).
Das Dumme ist nur, dass wohl kaum ein JC die personellen Kapazitäten hat, solche Ansprüche durchzusetzen. In den meisten JC hapert es ja schon in Bezug auf Unterhaltsbeitreibung und OwiG.
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Sollte eigentlich, wenn im Januar, also dem Monat des Bedarfs, Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II besteht.
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Weil es gar nichts mit Bürgergeld zu tun hat. Das ist doch ein privatrechtlicher Vertrag, keine öffentlich-rechtliche Versicherungsleistung. Wenn du die Voraussetzungen deines Vertrages zum Bezug von Krankengeld erfüllst, dann ist das so. Ob das aber so ist: wer außer dir und deiner Versicherung soll das bitte wissen? Es kennt hier niemand den Vertrag.
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Jein. Er bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Aber es gibt etwas, das sich Unterhaltsvermutung nennt und das wird das JC wahrscheinlich prüfen. Da aber dort der doppelte Regelsatz + Mietanteil zugrunde gelegt wird, müsstet ihr schon ein gutes Einkommen deutlich über 2000 Euro haben, dass, da was rauskommt.
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Das ist kein Freibetrag, sondern eine verwaltungsvereinfachende Nichtanrechnungsgrenze. Wenn die Kapitalerträge über 100 Euro liegen, werden sie voll angerechnet. Einen Freibetrag gibt es nicht, weil es kein Erwerbseinkommen ist und du die 30 Euro Versicherungspauschale schon mit dem 80 Euro Job abschöpfst.
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Was du privat per Versicherung vereinbart hast, hat doch nichts mit Bürgergeld zu tun. Oder gibt es eine Klausel "kein Geld, wenn Bürgergeldbezug"?
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Das kannst doch nur du wissen, was du wegen Krankengeld in deinem speziellen PKV Tarif vereinbart hast. Das ist doch kein Krankengeld wie von einer gesetzlichen Krankenkasse.
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Das mit der Vorauszahlung wegen Unterhalt gibt es nur im Bafög. Beim Bürgergeld wird es einfach gezahlt und das JC holt sich den Unterhalt vom Vater wieder, wenn er unterhaltsfähig ist. Der Unterhaltsanspruch geht nämlich gem. § 33 SGB II auf das Jobcenter über. Das ist dann dir gegenüber auch der Fall.
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Das ist auch im SGB XII so. Sollten natürlich die Untermieteinnahmen höher sein als die eigentliche Miete, ist der Rest dann Einkommen.
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Es handelt sich um eine BvB-Reha in einer vergleichbaren Einrichtung. Aufgebaut ist es im Grunde wie eine Art Tagesklinik mit entsprechendem Personal,
Wenn das mit Unterbringung ist, hat er gar keinen Anspruch auf Bürgergeld. Und diese Maßnahmen gibt es natürlich nicht nur, wenn man Bürgergeld bezieht. Das sind Maßnahmen der Agentur für Arbeit und nicht des Jobcenters.
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Wo kann ich mich diesbezüglich informieren?
Bei einem Anwalt für Familienrecht.
Und wer sorgt dafür, dass der Vater auch berechnet wird?
Das Jobcenter, wenn er während der Rehamaßnahme tatsächlich Bürgergeld erhalten sollte, weil Kindergeld und Berufsausbildungsbeihilfe nicht reichen.
Dein Fall ist zu kompliziert für ein Forum. Zum einen, weil nicht jede BVB überhaupt eine Unterhaltspflicht auslöst, zum anderen aber auch, weil er anscheinend gesundheitlich nicht in der Lage ist, richtig zu arbeiten, was wiederum zu einer Unterhaltspflicht führt, da er nicht auf eine vorrangige Erwerbsobliegenheit verwiesen werden kann.
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Was ist denn daran sinnlos? Verstehst du immer noch nicht, dass es egal ist, was du machst und es nur auf dein Vermögen ankommt?
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Das ist aber erstmal dein persönliches Problem und hat nichts mit Bürgergeld zu tun, sondern mit den gesetzlichen Regelungen zur Pflege.
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Nun frage ich mich, ob ich die Kosten für den Internetanschluss zum Teil vom o.g. Einkommen absetzen lassen kann, da er auch zur Erzielung bzw. Erhaltung von Einnahmen dient.
Nein. Dazu fehlt es an der Ausschließlichkeit. "Zum Teil" reicht da nicht.