Beiträge von Tamar

    Ehrlich gesagt, weiß ich überhaupt nicht, wovon du sprichst. Ein Energiesparbonus gab es jetzt z. B. mit dem Lohn September für Erwerbstätige. Aber für Hartz4 Empfänger gab es Ende Juli eine Einmalzahlung, die eigentlich nichts mit Heizkosten zu tun hatte und außer einem flüchtigen Einfall der FDP ist mir da nichts bekannt, denn Hartz4 Empfänger bekommen im Normalfall die Heizkosten in voller Höhe vom Jobcenter, so dass ein Bonus gar nicht notwendig ist.

    Also bei allem Verständnis, aber diese Gemengenlage mit dubiosen Überweisungen auf 2 Konten ist doch nun wirklich nicht nachvollziehbar. Insbesondere, da es die ganz einfache Lösung mit der Kontovollmacht für das Konto der Tochter gäbe.

    Habe ich übrigens auch so mit meinem 26 jährigen autistischen Sohn gemacht, dass ich Kontovollmacht habe.

    Ich weiß auch nicht, was das extreme Diskutiere soll, nur, weil die Antworten offenbar nicht die sind, die man hören wollte.

    Dann reicht die Kontoauszüge eben nicht ein und wartet ab, wie das Jobcenter reagiert, es gibt ja zu allem dann die Möglichkeit eines Rechtsmittels, sei es, dass versagt, abgelehnt oder die Leistungen gekürzt werden.

    Im SGB XII gibt es weder Bedarfsgemeinschaft noch Wohnen auf Probe. Im SGB XII gibt es nach wie vor die Regelung, dass Paare ohne Trauschein (eheähnliche Gemeinschaft) nicht besser gestellt werden dürfen als Eheleute. Wie das so definiert ist, kannst du hier nachlesen.

    Kosten für die Unterkunft sind die Nebenkosten und Zinsen für das Haus.

    Nein, das funktioniert nicht, weil das keine echte Überwindung der Hilfebedürftigkeit ist und dein Verzicht nur der Umgehung gesetzlicher Regelungen gilt. Also Mutter zweier Kinder bekommst du sicherlich den Mehrbedarf für Alleinerziehende, was ein gutes Stück mehr Geld darstellt. Damit kannst du ggf. die Mietdifferenz aufbringen. Und die neuen Bürgergeldregeln stehen noch in den Sternen. Gerade diese Woche erst hat der Bundesrechnungshof die hohen Vermögensfreibeträge und die vor dir genannten Karenzzeiten als unverhältnismäßig gerügt.

    Ist das realistisch, dass die das einfach genehmigen, wenn ich sage es ist nur übergangsmäßig bis ich nen Nebenjob hab und es auf der Arbeit bald wieder besser läuft? (Bewerbe mich auch in eine andere Abteilung)

    Nein. Leistungen werden für 6 Monate (bei schwankendem Einkommen) oder 12 Monate bewilligt. Nur in Ausnahmefällen (z. B., dass jemand zu einem bereits feststehenden Zeitpunkt in Altersrente geht oder Deutschland verlässt oder ein Studium aufnimmt) wird der Zeitraum verkürzt. Ein "ich habe ab Januar vielleicht..." reicht da nicht. Und mit der Bewilligung von ALG 2 hast du natürlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

    Werde ich dann die bewilligte Erstaustattung dennoch erhalten, auch wenn ich zu dem Zeitpunkt keine Regelleistungen und Miete mehr über das Jobcenter erhalten werde? Falle ich automatisch mit Arbeitsaufnahme komplett aus dem Regelbezug heraus?

    Wenn du im Dezember soviel verdienst, dass es für den Lebensunterhalt und die Erstausstattung reicht, dann kann es durchaus sein, dass das Jobcenter diese Bewilligung, die sich rechtlich als Zusicherung nach § 34 SGB X gestaltet, zurücknimmt, denn § 34 SGB X sagt:


    (3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.

    Denn ich werde ja bedingt durch den Mutterschutz nicht lange tätig sein. Mein Mutterschutzgeld sowie mein anschließendes Elterngeld fallen sehr schmal aus, so dass ich die bewilligte Erstaustattung für die Geburt sehr dringend benötige.

    Wenn du aber im Dezember ausreichend verdienst, so dass du das Geld für die Erstausstattung hast, denn spielt das keine Rolle. Sollte das Geld nicht für alles reichen, wird ggf. anteilig Hilfe erbracht. Im Übrigen: ein Kind hat im Normalfall 2 Elternteile. Dir ist klar, dass der Kindesvater sich auch beteiligen muss?

    Wie und was kann Person A in Brief schreiben formulieren ohne Kürzungen oder Sanktionen zu befürchten?

    Wir sollen für dich fiktive Szenarien prüfen und dir mitteilen, bei welcher (unwahren?) Behauptung du besser wegkommst? Ist das wirklich dein Anliegen? Wenn ja, bist du hier falsch.

    Schreibe die Wahrheit und nimm Kürzungen in Kauf, wenn es sich um Einkommen handeln sollte. Hier gibt es keine Anleitungen zum Betrug.

    Wahrscheinlich reicht dem Gutachter der einzelne Bericht nicht und er will die Stellungnahmen der Fachärzte anfordern. So eine Reha muss ja nicht für alle deine "Leiden" gewesen sein, wenn man z. B. dauernd Bronchitis hat und deshalb eine Reha macht, kann man trotzdem noch 20 Bandscheibenvorfälle gehabt haben und Herzinsuffizienz. Die Einschätzung der Rehaklinik ist im Übrigen auch nur eine Momentaufnahmen. Kann richtig sein oder falsch. Auch geht daraus vielleicht nicht alles hervor, was zur Feststellung des Umfangs einer möglichst leidensgerechten Arbeitsstelle notwendig ist (Dauer der zumutbaren täglichen Arbeitszeit, schwer Heben, Wechselhaltung etc.).

    Die Alternative zur Schweigepflichtsentbindung ist die persönliche Untersuchung. Aber selbst da kann es sein, dass die Vorgutachten der Fachärzte notwendig sind. Ich würde zur Mitwirkung raten, wenn du dir das Leben nicht selbst schwermachen willst.

    Dieser Betrag wird mit dem Bürgergeld auf 3.000 Euro pro Jahr angehoben.

    Ich verstehe nicht, was du meinst. Für Einkommen aus Ehrenamtstätigkeit gibt es bereits jetzt einen Freibetrag von 250 Euro = 3000 Euro im Jahr, vgl. § 11b Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 SGB II:

    Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten die Sätze 1 und 2 mit den Maßgaben, dass jeweils an die Stelle des Betrages von

    1. 100 Euro monatlich der Betrag von 250 Euro monatlich, höchstens jedoch der Betrag, der sich aus der Summe von 100 Euro und dem Betrag der steuerfreien Bezüge oder Einnahmen ergibt,

    Sie hat also 850 Euro Einkommen? Von den 450 Euro werden noch Freibeträge abgezogen (170 Euro). Das ergäbe dann ein anrechenbares Einkommen von 680 Euro. Ihr Regelsatz zur Zeit ist 404 Euro. Wenn ihr Mietanteil höher als 276 Euro ist, wird bei dir nichts angerechnet. Ist der Mietanteil geringer, wird die Differenz des Einkommens bei dir angerechnet, dein ALG 2 wird entsprechend geringer ausfallen.

    1.Muss ich den kompletten Text handschriftlich schreiben(wie von ihr gefordert)?

    Nein, natürlich nicht.


    2.Wenn maschinell erlaubt ist, und ich den Text unterschreibe, kann ich das abfotografieren und per email schicken? oder besser per post?

    Mails kommen nicht immer an (Firewall). Entweder Post oder beides (Mail und Post).


    3.Ist eine Veränderungsmitteilung nicht schon gültig, ab dem Zeitpunkt ab dem ich sie VORAB telefonisch informiert habe?

    ??? Auch, wenn eine Veränderungsmitteilung Monate später kommt, kann es durchaus sein, dass die Änderung für Monate davor gilt. Das kann man so nicht sagen.


    4.Habe ich eine Möglichkeit eine neue Sachbearbeiterin zu bekommen?

    Nein. Aber da Inaugenscheinnahme ein probates Mittel zur Umsetzung des Amtsermittlungsgrundsatzes ist, ist deine damalige Verweigerungshaltung und damit das schlechte Verhältnis zur SB eher deinem Verschulden zuzuordnen.

    285 Euro + 75 Euro sind 360 Euro, keine 400 Euro. Ansonsten: wenn die Wohnung unangemessen teuer ist, wird kein Kautionsdarlehen gewährt, das ist normal.

    Du wirst wohl weitersuchen müssen. Oder auf eigenes Risiko einziehen, die Kaution abstottern und das Jobcenter dahingehend verklagen, dass es die volle Miete zahlt, weil die KdU-Richtlinie nicht schlüssig ist, da es für den Preis keine Wohnungen gibt. Das musst du aber beweisen können (Dokumentation).

    Sollte das nicht offensichtlich sein wenn man auf die Post vom Amt sofort reagiert?

    Man kann auch auf Post reagieren, wenn man gerade auf Malle wohnt. Braucht man nur dem Kumpel Bescheid sagen "schau mal nach der Post".

    Und das kommt öfter vor, als du vielleicht denkst.

    Stütze-Empfänger mit Villa auf Teneriffa

    Maklerin kassiert auf Mallorca Arbeitslosengeld

    Letztlich ist das alles deine Entscheidung. Wenn du meinst, du gewinnst mit dauerhafter Antihaltung einen größeren Blumentopf, als dir alle 3 Monate mal ein 30 minütiges Gespräch anzutun, dann mach das eben und lebe mit den Konsequenzen daraus.

    Nochmal: es ist naiv, anzunehmen, dass du zu irgendeiner Behörde marschierst, die ggf. noch nichtmal für die gewünschte Weiterbildung zuständig ist, weil es nicht der zuständige Rehaträger ist und zu denken, man finanziert dir gleich und sofort eine Umschulung. Wenn du Arbeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr ausüben kannst, bist du erwerbsgemindert. Und für Erwerbsgeminderte gibt es erst recht keine Umschulung.

    Du kannst nur eins machen: die erfolglose Suche nach angemessenem Wohnraum dokumentieren. Sollte das JC jedoch den Gegenbeweis antreten können (in meinem JC wird z. B. wöchentlich nach freien und angemessenen Wohnungen gesucht und diese gespeichert, um in einem Gerichtsverfahren beweisen zu können, dass sehr wohl angemessener Wohnraum zur Verfügung steht), sieht es natürlich schlecht aus.

    58qm für eine Person ist schon allein ziemlich groß. Kleinerer Wohnraum ist meist mit geringerer Miete verbunden, die dann wieder angemessen sein könnte. Also so ab 30qm bis 50qm gibt es gar nichts billigeres?