Beiträge von Tamar

    Ich fürchte, da wirst du nicht viel erreichen. Wenn überhaupt, maximal ein Darlehen und wahrscheinlich auch nicht in der Höhe, wenn es ausreichend Second Hand Läden odsr Kleiderkammern oder ähnliches in der Gegend gibt.

    Es mag sein, dass die ein oder andere Kommune für die Sportbekleidung eine Beihilfe als Erstausstattung für Bekleidung gewährt, aber wenn, dann auch deutlich unter deinen 500 Euro.

    Wieso bist du mit 65 und einem GdB von 100 noch nicht in der Altersrente?

    Warum sind die 30km mit ÖPNV, die du ja mit G und B kostenfrei nutzen kannst, nicht möglich?

    Was genau wird bei den 12 Terminen gemacht? Also welche Therapie wird da durchgeführt? Ansonsten könnte durchau nach erster Recherche die Krankenkasse zuständig zu sein, du musst es eben (notfalls mit dem Blindenverband) durchkämpfen und dich nicht mit einer einfachen Absage zufrieden geben:

    Nach § 60 SGB V können Krankenfahrten unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung werden nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung erstattet. Dabei hat der Patient eine gesetzlichen Zuzahlung zu leisten. Die Ausnahmefälle hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Krankentransport-Richtlinie festgelegt.

    Kann der Versicherte aus zwingenden medizinischen Gründen weder öffentliche Verkehrsmittel noch ein privates Kraftfahrzeug benutzen, kann der Vertragsarzt eine Krankenfahrt mit ei­nem Taxi oder einem Mietwagen verordnen. Fahrtkosten für Versicherte, die einen Schwerbehinderten­ausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) oder einen Einstufungsbescheid in die Pflegestufen II oder III vorlegen können, werden in der Regel erstattet.

    Mit Erstausstattung ist immer schlecht Rat zu erteilen, wenn man die Vorgeschichte nicht kennt, denn du scheinst ja jetzt nicht grad frisch das erste Mal bei den Eltern ausgezogen zu sein. 1990 ist dein Geburtsjahr? Seit wann wohnst du nicht mehr bei den Eltern, hattest du schon eigenen Wohnraum? Wenn ja, was wurde daraus? Und wieso fehlen nur eine Lampe und eine Wama, aber nicht mehr?

    Der WBA ist ab September oder ab Oktober? Wenn er schon ab September ist, musst du wohl oder übel mal persönlich zum Amt und deine Notlage (mittels Kontoauszug) verdeutlichen und darauf bestehen, dass man dir einen Vorschuss oder einen Abschlag zahlt. Die Hilfebedürftigkeit ist ja sicherlich klar. Wenn nicht beim SB, dann eben eine Stufe höher gehen. Vielleicht kann dir auch dein Bildungsträger helfen, nach dem Motto "Ich kümmer mich mit drum, der Herr X/die Frau Y kann sich ja gar nicht auf seine/ihre Weiterbildung konzentrieren vor lauter Geldsorgen."

    Wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid, braucht es keine Hinweise, wie es denn aussehen muss, damit es keine ist, oder?

    Ansonsten ist doch eigentlich alles beantwortet. Wenn du damit rechnest, dass du weiterhin ALG2 benötigst (mit Kindern in dem Alter kann man ja auch (wieder) arbeiten gehen), dann wird es in spätestens einem Jahr Probleme geben. Was du daraus jetzt machst, ist deine eigene Entscheidung.

    Ein GdB hat erstmal nichts mit Grundsicherung für Erwerbsgeminderte zu tun. Ggf. solltest du dich an einen caritativen Verein oder an einen Anwalt wenden, die dem Sozialamt deine Notlage klarmachen und notfalls gerichtliche Schritte einleiten können.

    Zuerst musst du mal den Dienstherrn fragen, ob das als Dienstreisen gilt und er Fahrtkosten oder auswärtige Unterbringung bezahlt. Sollte das eine Ausbildung sein, die vergleichbar ist mit einer an einer normalen Hochschule, kann es sogar sein, dass du vom ALG2 Bezug ausgeschlossen bist, siehe folgendes Urteil.

    Von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 ist ausgeschlossen, wer als Beamtenanwärter eine nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung absolviert.

    Nochmal: natürlich kann man das. Aber das Jobcenter wird euch unter der Konstellation, die nunmal letztendlich bedeutet, dass niemand für sich allein lebt, eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen. Und nach einem Jahr musst du das Gegenteil beweisen, da die gesetzliche Vermutung eintritt. Ab einem gewissen Alter ist es auch ungewöhnlich, dass ein erwachsener Mensch sich die Unruhe einer gesamten Familie mit x Kindern im pubertären Alter ans Bein bindet. Insbesondere, wenn es einer anderweitigen Partnerschaft hinderlich ist, denn, wenn er eine Partnerin finden würde, wäre die sicherlich nicht erfreut, sich mit jemand anderem Küche, Bad und Wohnzimmer teilen zu müssen.

    Euer Konstrukt widerspricht dem, was in dem Alter eigentlich üblich ist. WGs sind was für junge Erwachsene.

    Elterngeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss sicherlich. Wobei das, Jobcenter garantiert schon darauf geachtet hat, dass sie diese vorrangigen Leistungen beantragt.

    Das ALG2 incl. des dort berücksichtigten Einkommens sollte daher durchaus zum Lebensunterhalt ausreichen. Insbesondere, da, sie aufgrund eines Mehrbedarfs für Alleinerziehung schon mehr erhält als andere.

    Ggf. stimmt ihr Ausgabeverhalten nicht.

    Dauraufhin hat dann der Herr der Agentur für Arbeit xxxxxx die Entscheidung gefällt, das er meinen Jobcenter - Sachbearbeiter anschreibt, damit dieser dann übers Gesundheitsamt klären soll, ob ich 18 Stunden im gesundheitlichen Rahmen arbeiten kann. Passiert ist nichts.

    Dann solltest du die Agentur fragen, was das soll. Entweder wird hier Gleichstellung und Leistungen zur Teilhabe durcheinander gebracht oder dein Jobcenter ist kommunal, da ja das Gesundheitsamt und nicht der Ärztliche Dienst der Agentur begutachtet hat...

    Oder der Herr von der Agentur hat Zweifel, ob du überhaupt erwerbsfähig bist. Denn "geschützt" bedeutet eben, dass du den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht gewachsen bist.

    Ich tippe auf letzteres, man hält dich wahrscheinlich für erwerbsunfähig.

    Das Jobcenter ist überhaupt nicht zuständig für einen Antrag auf Gleichstellung. Es ist doch überhaupt kein Rehaträger. Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Und wieso fragst du, warum das JC nicht über deinen GdB entscheidet? Zum einen ist dafür das JC auch nicht zuständig, zum anderen musst du doch schon einen GdB haben (zwischen 30 und 50), sonst ginge ja kein Antrag auf Gleichstellung?!

    Und wer hat dieses "20 Stunden im geschützten Rahmen" attestiert? Die Rentenversicherung? Dein Arzt? Bist du vielleicht derzeit als erwerbsgemindert begutachtet? ". Sowas musst du mit deinem Rehaberater der Agentur für Arbeit besprechen. Oder wer auch immer dein zuständiger Rehaträger ist. Dort wird dann festgelegt, was für eine Förderung du bekommen kannst. Das Jobcenter hat mit Reha/GdB/Gleichstellung erstmal gar nichts zu tun. Nur, wenn die Agentur für Arbeit Rehaträger ist, wird es dann mit einbezogen, da es die von der Agentur vorgeschlagenen Maßnahmen finanzieren muss, § 6a SGB IX.

    Eine Bitte: versuche bitte bei einer Antwort, dich auf konkrete Fakten zu beschränken und nicht zuviel Drumrumgeplänkel. Das mach es echt schwer, den Sachverhalt zu verstehen.

    Zitat von Anderson

    Der MV „wurde“ mündlich geschlossen. Knochen kann sich, um dem Arbeitszentrum einen schriftlichen Nachweis zu liefern, eine formlose Bestätigung von seinen/ihren Eltern einholen. „Hiermit bestätigen wir, daß Herr/Frau so-und-so eine 40qm-Wohnung [Anschrift] für 123€ monatlich mietet.“ „Leider“ könnt ihr euch hierbei nicht mehr „erinnern“, seit wann das Mietverhältnis besteht.

    Die Rechtsprechung des BSG verlangt ein ernsthaftes Mietzinsverlangen. Den von dir zusammenphantasierte vor ewigen Zeiten mündlich geschlossene Mietvertrag gibt es nicht. Der TE schreibt selbst, dass er keine Miete zahlen musste!

    Das, was du hier versuchst, ist eine Anleitung zum Betrug. Und noch dazu ein leicht beweisbarer, da ganz einfach zu ermitteln ist, dass nie Miete bezahlt wurde.

    Deine "Tipps" sind gefährlich.