Das Jobcenter ist überhaupt nicht zuständig für einen Antrag auf Gleichstellung. Es ist doch überhaupt kein Rehaträger. Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Und wieso fragst du, warum das JC nicht über deinen GdB entscheidet? Zum einen ist dafür das JC auch nicht zuständig, zum anderen musst du doch schon einen GdB haben (zwischen 30 und 50), sonst ginge ja kein Antrag auf Gleichstellung?!
Und wer hat dieses "20 Stunden im geschützten Rahmen" attestiert? Die Rentenversicherung? Dein Arzt? Bist du vielleicht derzeit als erwerbsgemindert begutachtet? ". Sowas musst du mit deinem Rehaberater der Agentur für Arbeit besprechen. Oder wer auch immer dein zuständiger Rehaträger ist. Dort wird dann festgelegt, was für eine Förderung du bekommen kannst. Das Jobcenter hat mit Reha/GdB/Gleichstellung erstmal gar nichts zu tun. Nur, wenn die Agentur für Arbeit Rehaträger ist, wird es dann mit einbezogen, da es die von der Agentur vorgeschlagenen Maßnahmen finanzieren muss, § 6a SGB IX.
Eine Bitte: versuche bitte bei einer Antwort, dich auf konkrete Fakten zu beschränken und nicht zuviel Drumrumgeplänkel. Das mach es echt schwer, den Sachverhalt zu verstehen.