Dann sollte er sich behandeln lassen. Von allein oder durch Schönreden ändert sich nichts. Bei 5000 Euro Einkommen wird es kein ALG2 geben.
Beiträge von Tamar
-
-
Ohne genaue Angaben zum Einkommen und den Hauslasten: wer soll die Frage beantworten können?
Stell dir doch lieber die Frage, ob ALG2 wirklich die Lösung für ihn ist. Will er nicht langsam was aus seinem Leben machen? Mit einem Freiwilligendienst z. B. wäre er versichert und bekäme noch Taschengeld. Wäre er wenigstens ausbildungssuchend, gäb es noch Kindergeld.
-
Das ist wirklich kompliziert zu erklären. Je nachdem, wann das zuviele ALG 1 zugeflossen ist und wann die Agentur für Arbeit die überzahlten Leistungen zur Erstattung fordert, wird dir das ALG 1 aufs ALG 2 angerechnet oder nicht.
Sollte die Rückforderung bereits in dem Monat erfolgen, in dem das ALG 1 zugeflossen ist, ist es für ALG 2 unschädlich. Wenn die Rückforderung später kommt, ist das ALG 1 definitiv auf das ALG 2 anzurechnen. Dann musst du ALG 2 (auch) erstatten.. Für die Überzahlung des ALG 1 kannst du dann aber einen sogenannten "Erlassantrag" stellen.
-
Du wirst es melden müssen. Je nachdem, wann die Agentur dann zurückfordert, hat das Auswirkungen auf das ALG2.
-
Da passiert nichts in Richtung Sanktion oder Bußgeld, falls du das befürchtest. Du darfst halt nur nicht Tage oder gar wochenlang warten mit der Mitteilung. Aber Montag In der Pause oder nach dem Job ist ausreichend.
-
-
-
-
Ich verstehe deine Sachverhaltsschilderung nicht. Wie kann man auf einen 3stelligen Gewinn eine 4stellige Steuer zahlen müssen? Und wieso musst du Steuern, die die zahlst zum Lebensunterhalt aufwenden? Steuern sind Ausgaben?
-
Du trägst die Kosten ein, die dir entstehen.
-
Also zum ersten Punkt: Wie teilen sich meine Mutter und Ich die Kosten für die Miete? Zahlt sie alles, zahl ich alles?
Ähm, liest du:
Wenn du einziehst, musst du die halbe Miete zahlen.
Was verstehst du an "musst du die halbe Miete zahlen" nicht? Von welchem Konto ihr dann die Miete abbuchen lasst, ist eure Sache.
Um wie viel würde sich das ALG 2 mindern?
Auch das habe ich doch bereits beantwortet:
Um den Betrag mindert sich das ALG2 deiner Mutter.
Sie bekommt den Betrag weniger, den die halbe Miete ausmacht.
ICh bin ja über 30. Zähle ich dann überhaupt zur Bedarfsgemeinschaft?
Nein. Das hat mit dem Sachverhalt, dass du die halbe Miete zahlen musst, auch gar nichts zu tun, ob BG oder HG. Es ist einfach so, dass dich eine Person, die Leistungen vom Staat bekommt (auch für die Miete) nicht einfach kostenlos wohnen lassen darf, da du dadurch indirekt auch Leistungen beziehen würdest, obwohl du gar keine benötigst.
-
Die Anlage WEP ist für weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft. Also, wenn du mit einem Partner oder Kinder unter 25 zusammen lebst.
-
-
-
Von vorherigen Schulden war bisher keine Rede.
Ohne einen Wohnsitz, ohne Wohnungsgeberbescheinigung usw. kann man sich nicht einfach ummelden. Das muss es alles gegeben haben sowas fällt nicht vom Himmel. Offenbar kümmerte sie sich nicht mehr um die Wohnungssuche, denn sie hatte schon was, wenn sie sich dort anmelden konnte. Deine Aussagen widersprechen sich.
-
-
-
-
-
Der Umzug und damit die Kosten werden erst fällig, wenn sie eine eigene Wohnung hat. Das jetzige Jobcenter ist dann gar nicht mehr örtlich zuständig. Wenn Sie am neuen Wohnort aufstockend ALG2 bezieht, kann die dann dort einen Antrag stellen. Wenn Ihr Einkommen aber reicht, so dass sie ohne ALG2 leben kann, muss sie auf den Umzug hin sparen.
-
Wenn das Jobcenter nicht mehr örtlich zuständig war und sie sich nach Umzug nicht bei dem neu zuständigen Jobcenter gemeldet hat, steht ihr das ALG2 nicht zu.
Auf Minderjährigenhaftung können sich nur Personen berufen, deren Schulden während ihrer Minderjährigkeit entstanden sind. Sie war aber lt. deiner Aussage bereits volljährig.
Für das JC ist es eine klare Sache, du oder sie hätten den Umzug melden müssen. Kann sogar sein, dass auf dich als sogenannter "Kopf der Bedarfsgemeinschaft" noch ein Bußgeld zukommt. Wie ihr das Problem löst, müsst ihr innerhalb der Familie klären.
Ungeachtet der Ummeldung hat sie doch anscheinend schon nicht mehr bei dir gewohnt. Man merkt doch, ob jemand da ist oder nicht. Und da hättest du den Umzug auch ohne Meldebescheinigung mitteilen müssen. Eine Meldebescheinigung ist nämlich nur ein Indiz für den gewöhnlichen Aufenthalt, kein Beweis.
-
Einfach für den Winter einen anderen Job suchen und du brauchst keine 3 Monate ALG2. Ohne die notwendigen Versicherungszeiten gibt es nunmal kein normales Arbeitslosengeld.
-
Das habe ich ja versucht, dir zu erklären: wenn du alles selbst finanzieren kannst, kannst du so oft umziehen, wie du willst. Aber, damit das Jobcenter, also der Steuerzahler, deinen Umzug bezahlt, muss es einen wichtigen Grund geben. Und den gibt es nicht, denn deine Mietmängel muss der Vermieter beseitigen.
-
War erwartest du vom Jobcenter? Soll es ir irgendwas finanzieren, Umzugskosten oder so? Wenn nein, brauchst du keine Zustimmung zum Umzug. Nur die Bestätigung vom neuen Jobcenter, dass die neue Wohnung angemessen ist.
Die von dir genannten Gründe sind keine wichtigen Umzugsgründe. Mängel an der Mietsache hat der Vermieter zu beseitigen. Macht er es nicht freiwillig, kannst du dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und zu einem Anwalt für Mietrecht gehen.
-
Seine 1000 Euro werden kaum reichen. Entweder ALG2 oder Wohngeld/Kinderzuschlag, das JC wird das ausrechnen, was günstiger für euch ist m
-
Wenn das Geld als Geldleistung auf dein Konto kommt und dir zur freien Verfügung steht, ist es Einkommen im Sinne des § 11 SGB II.
-