Ein letztes Mal: bitte beantworte die Fragen. Alter und Stand des Rehaverfahrens spielen sehr wohl eine Rolle. ich bin mir auch gerade nicht schlüssig, was dich in die Lage versetzt, zu beurteilen, was zur Beantwortung relevant ist und was nicht.
Beiträge von Tamar
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Das kann man nicht beantworten, wenn du nicht auf die gestellten Fragen eingehst.
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Alg2 definitiv nicht, dafür sind sie zu alt. Ob sie die Voraussetzungen für Sozialhilfe nach § 23 SGB XII - Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer erfüllen, kann ich nicht beurteilen, SGB XII ist nicht mein Rechtsgebiet. Einfach mal ans Sozialamt wenden.
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1. Ja.
2. Das kann noch niemand sagen, da das Bürgergeldgesetz noch in der Schwebe ist.
3. Ja, die Kosten werden im Normalfall kopfteilig berücksichtigt.
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Entschuldige mal bitte, es gibt keinen Unterschied. Bereits im September hast du geschrieben, dass sie wegen höherem Bafög ab Oktober kein ALG2 mehr bekommt und explizit gefragt, ob sich das auf deine Grundsicherung auswirkt.
Also dieselbe Frage, wie jetzt auch. Die Antworten wurden dir bereits gegeben.
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Wenn das Einkommen des Ehegatten für den Bedarf (2x Regelsatz von 404 Euro + Miete) reicht, gibt es kein ALG2.
Eine Schilddrüsenunterfunktion ist medikamentös behandelbar. Die Symptome verschwinden dann, siehe hier:
Eine Schilddrüsenunterfunktion lässt sich durch die tägliche Einnahme einer Hormontablette behandeln. Dadurch wird das fehlende körpereigene Thyroxin ersetzt. Die Symptome verschwinden dann normalerweise vollständig.
Eine latente Schilddrüsenunterfunktion verursacht keine Beschwerden.
Was soll es dafür für extra Hilfen geben? Der Arzt verschreibt die Medikamente, sie nimmt sie ein und gut.
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Das glaube ich, aber hab es nicht wirklich gelesen
Ignorantia legis non excusat.
Wie sollte ich hier jetzt am besten vorgehen? Ich habe ja nicht offiziell bestätigt das ich nicht Anwesend war, sondern das Schreiben erst letzte Woche bekommen.
Keine Ahnung, das Forum dient nicht dazu, Betrug zu unterstützen. Wenn die Kontoauszüge eindeutig belegen, dass du seit Monaten dich ständig über 200 km entfernt aufhältst und du gibst es ja im ersten Beitrag auch zu), dann hattest du nunmal keinen Anspruch auf ALG 2 und es wird wohl dazu kommen, dass man alles von dir zurück fordert. Eventuell kommt sogar eine Betrugsanzeige, wenn du in Folgeanträgen falsche Angaben gemacht hast. Auch vom Einwohnermeldeamt her könnte es zu einem Bußgeld kommen.
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Wenn es jetzt bewilligt wurde, wurden auch die bereits fälligen Leistungen angewiesen. Also Oktober und November sollten in Kürze kommen, das ALG2 für Dezember dann am 30.11.
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Wieso bekommst du gar nichts genehmigt? Sachleistungen sind nicht "nichts". Und eine Aufzählung deiner Vorgeschichte ist unnötig, das hat ja nichts damit zu tun, dass das Jobcenter nunmal die Erstausstattung als Sachleistung erbringen darf.
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Vier Möglichkeiten:
1. Du wendest dich an den Vorgesetzten des SB, notfalls an den Geschäftsführer, alternativ an den Datenschutzbeauftragten des JC und teilst mit, dass das Verlangen nach den Unterlagen des Sohnes eine unzulässige Datenerhebung darstellt, da er aufgrund § 7 Absatz 3 Nr. 4 SGB II nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört und du ihn daher auch nicht als "Kopf der BG" nach § 38 SGB II vertreten kannst.
2. Du wendest dich mit dem gleichen Anliegen an den Bundesdatenschutzbeauftragten.
3. Du schaust, ob du beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bekommen kannst und suchst dir einen Anwalt.
4. Möglichkeit: Du reichst die Unterlagen ein (November natürlich erst nach Erhalt).
Denn:
Was natürlich noch sein könnte, ist, dass das Jobcenter die sogenannte "Unterhaltsvermutung" prüfen will. Die ist in § 9 Absatz 5 SGB II normiert und lautet:
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Dazu hat das LSG Schleswig-Holstein im Juli 2021 entschieden:
Insoweit kann tatsächlich eine Weigerung zu Problemen führen. Welchen Weg du gehst, musst du selbst entscheiden.
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Das mit den Sachleistungen ist korrekt, siehe Urteil des Bundessozialgerichtes:
Nach der gesetzlichen Systematik hat der Hilfebedürftige nämlich einen gebundenen Rechtsanspruch nur im Hinblick auf das "Ob" und nicht auch auf das "Wie" der Leistungserbringung, denn nach § 23 Abs 3 Satz 5 SGB II steht es im pflichtgemäßen Auswahlermessen des Grundsicherungsträgers, ob er die Leistung als Sachleistung oder als (gegebenenfalls pauschalierte) Geldleistung erbringt (vgl BSG SozR 4-4200 § 23 Nr 4 RdNr 10; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr 5 RdNr 19).
Wie sich Milben in einem gebrauchten Bettgestell incl. Lattenrost halten sollen, verstehe ich nicht. Bettdecke etc. kann man waschen. Das wirst du sowieso immer mal müssen, denn du wirst ja nicht jeden Monat neue Möbel/Bettwäsche kaufen können.
Auch eine Couch bleibt im Laufe der Zeit nicht unverändert und wie neu. Auch hier gibt es Netz Tipps, wie das Einsprühen mit Teebaumöl. Für das Bett gibt es Möglichkeiten der Krankenkassen, siehe Für Allergiker - Bettwäsche bei Hausstaubmilbenallergie.
Auch bei deinen Eltern schläftst du doch nicht in nagelneuen Sachen oder sitzt auf einer monatlich neu beschaffen Couch.
Warum kannst du eigentlich nicht deine bisherige Schlafstätte mitnehmen?
Natürlich steht es dir frei, mittels ärztlichem Attest bzgl. der Positionen nachzuverhandeln. Aber viel Hoffnung würde ich mir da nicht machen.
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Dann teile doch einfach mit, dass du die Lohnbescheide für Oktober bereits am xxxx eingereicht hast und du im Mitteilung bittest, wieso du Lohnbescheide deines Sohnes überhaupt einreichen sollst, obwohl er nicht mehr hilfebedürftig ist und damit gar nicht mehr zu deiner Bedarfsgemeinschaft gehört, es somit dahingehend keine Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I gibt.
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Natürlich kann sie ALG2 beantragen. Ob und wieviel Unterhalt er zahlen muss, wird das JC dann prüfen. Das JC berechnet den Unterhalt natürlich nach den Vorschriften des BGB zum Familienrecht.
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Dann bespreche das mit deinem Vermittler.
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Kann ich die Unterzeichnung einer neuen EGV ohne Sanktionen ignorieren?
Für die Nichtunterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung gibt es schon lange keine Sanktion mehr. Du bekommst sie dann ganz einfach als Verwaltungsakt.
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Krankheiten behandelt ein (Fach)arzt. Dafür gibt es keine Maßnahmen.
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Kannst du bitte die Fragen bzgl. Reha und Alter der Gutachten beantworten?
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Indem du deine Zweifel angibst und erklärst, was dir vielleicht besser helfen würde (z. B. Qualifikationen und Weiterbildungen).
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Das Gutachten wurde mal im Rahmen für eine berufliche Reha erstellt
Interessant. Bist du denn noch ein Rehafall und bekommst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wenn ja: wer ist der zuständige Rehaträger?
Wenn die Reha beendet ist und du keine Rehaleistungen mehr benötigst, ist eher davon auszugehen, dass sich deine gesundheitliche Lage gebessert hat und die Feststellungen im Gutachten nicht mehr zutreffen.
Nur auf blanke Zureden "ich habe Rücken" oder so wird kein Gutachten veranlasst. Das kostet dem Jobcenter nämlich richtig viel Geld.
jedes mal so einen Prozess durchlaufen zu müssen wie Androhungen, Sanktionen, Widerspruch usw.
Gibt doch zur Zeit gar keine Sanktionen. Was wurde dir denn angedroht?