Tja, da steht auch nur "gleich aus welchem Rechtsgrund", so dass die Zahlung schlicht aus der Ferne nicht eingeordnet werden kann.
Wenn es tatsächlich nur die Rückzahlung von Vermögen ist, was das Casino unberechtigterweise aufgrund Nichtigkeit des Spielvertrages im Wege der ungerechtfertigten Bereicherung erlangt hat, sehe ich es als Vermögen an, auf das du einfach nur für die Dauer des Rechtsstreites nicht zugreifen konntest.
Allerdings sehe ich eben nicht, ob es tatsächlich das ist. Es kann ja genausogut eine Klage auf nicht ausgezahlten Gewinn gewesen sein, dann wäre es Einkommen.
Es verwundert aufgrund der eindeutigen Rechtslage zur Nichtigkeit von Onlinespielverträgen nämlich, dass ein Vergleich geschlossen wurde, der, nach der Kostenquote zu urteilen, nicht sonderlich erfolgreich war.
Du solltest vielleicht mit allen Unterlagen eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen. Oder den in das Verfahren involvierten Anwalt bitten, die Rechtsnatur des Geldes zu bestätigen.