Vorab: kein Arbeitnehmer würde von einem Arzt 6 Jahr krank geschrieben werden. Die Krankschreibung orientiert sich immer an dem, was der Erkrankte arbeitet. Es wird ja attestiert, dass er das gerade nicht erfüllen kann. Für Arbeitslose bedeutet eine Krankschreibung im Prinzip, dass sie im Moment gar nicht in der Lage sind, irgendeinen Job auszuüben, d. h. die Kriterien, um als Alo krank geschrieben zu werden, sind weit höher als bei einem Beschäftigten mit einem konkreten Beschäftigungsauftrag.
Da jetzt einen Job aufzunehmen beißt sich mit dem Attest, dass du eigentlich nichts kannst. Ein Angestellter/Arbeiter wäre nach 6 Jahren wahrscheinlich schon im Rentenbezug oder aber aufgrund Ablehnung der DRV, dass keine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, doch wieder im Job.
Wenn das Gutachten des Ärztlichen Dienstes bei dir auch eine Erwerbsfähigkeit sieht, wenn auch nur eingeschränkt, hakt es mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes, denn das beißt sich. Das normale Vorgehen des JC hätte eigentlich sein müssen, den MD der Krankenkasse zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzuschalten, ob diese überhaupt den Kriterien für die Krankschreibung Arbeitsloser entspricht.
Tja, was machen? Rede mit deinem Arbeitsvermittler darüber. Soweit das Gutachten Erwerbsfähigkeit in vermindertem Umfang festgestellt hat, ist dir auch ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowieso nicht jeder Job zumutbar. Einigt euch, in welche Richtung du suchen sollst und in welchem Umfang. Dann bedarf es wahrscheinlich auch keines Krankenscheins mehr.