Beiträge von Tamar
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In der KV bist du dann pflichtversichert, wenn du nicht vor dem Verlassen Deutschlands privat versichert warst.
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Bedeutet das (wenn die Unterhaltsvermutung nicht greift), dass ich den vollen Anspruch auf Bürgergeld habe?
Regelsatz + halbe Miete. Du hast ja anscheinend kein Einkommen.
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Das kann dir hier auch niemand sagen, wie lange es noch dauert. Es weiß ja niemand, was bei deinem Jobcenter gerade los ist (alle krank etc.). Versuche mal eine Beratungsstelle vor Ort aufzusuchen. Die haben vielleicht einen besseren Draht direkt zu den SBs und wissen, wen sie ansprechen können.
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Es wird natürlich nur mit dem gerechnet, was zur Verfügung steht. Also netto. Mit 1100 Euro fällt er rechnerisch nicht rein. Wenn man Unterlagen auch von ihm will, kannst du sie eigentlich bedenkenlos mit einreichen, da die Unterhaltsvermutung nicht greift.
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Es dürfte nicht einfach sein, mit gemeinsamen Mietvertrag und zusammenhängenden Stromverträgen etc. zu beweisen, dass man nur eine WG ist und keine Haushaltsgemeinschaft. Insbesondere innerhalb einer Familie. Bei der Anwendung der Unterhaltsvermutung muss deinem Vater aber mindestens der doppelte Regelsatz (also etwas über 1000 Euro) zuzüglich Mietanteil verbleiben. Da müsste er schon eine gute Rente bekommen, wenn das greifen soll.
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Stell deinen Antrag. Im Normalfall wird auch die Miete zu 50% berücksichtigt. Ob dein Vater im Rahmen der sogenannten "Unterhaltsvermutung" Auskunft über seine Einkünfte geben soll, kann niemand voraussagen, aber es ist gut möglich.
Ob du eine anerkannte Ausbildung hast oder nicht, spielt erstmal keine Rolle. Bürgergeld ist nur eine neue Bezeichnung für Arbeitslosengeld 2.
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Nein, das stimmt nicht. Du bildest weder eine Bedarfsgemeinschaft mit ihnen noch bist du in der Absicht, Leistungen nach dem SGB II zu beziehen dort ausgezogen, noch besteht momentan wegen deinem Studienabbruch ein Unterhaltsanspruch nach BGB. Du kannst, soweit Hilfebedürftigkeit vorliegt, also einen Antrag stellen.
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Du kannst schreiben, wie es ist. Dass einfach alles teurer geworden ist und die Angemessenheit sich nunmehr am Verbrauch orientieren müsse.
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Du hast doch sicherlich noch Rechnungen der letzten Jahre, was da so ein Zentner Kohle gekostet hat. Und was es heute kostet, dafür kannst du Angebote einholen. Das JC sollte dann nicht nach dem Preis, sondern dem Verbrauch rechnen, denn der bleibt im Durchschnitt ja gleich. Also z. B. pro Heizsaison (sorry, ich kenne mich mit solchen Brennstoffen nicht aus) braucht man 50 Zentner. Ob die dann 3 Euro der Zentner kosten oder 30 Euro, dafür kannst du ja nichts. Aber 50 Zentner brauchen tust du trotzdem.
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Also 3 Monate sind jetzt nicht viel vergangene Zeit. Du wirst die Geldeingänge erklären, unter Umständen sogar Nachweise dazu (Rechnungen der Käufe, für die du Geld erhalten hast etc) bringen müssen.
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Das kann niemand voraussagen, was da morgen passiert, sorry. Jeder Gutachter dürfte da seine eigene Methode haben.
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Und die ist jetzt weg? Ändert letztlich nichts daran, dass so oder so Anträge ausgefüllt werden müssen.
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Natürlich musst du die einreichen, ansonsten wird die Bewilligung wegen fehlender Mitwirkung wieder entzogen.
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Mit einem GdB von 20 gilt man nicht als behindert. Das fängt erst mit einem GdB von 50 an, ab 30 kann man sich ggf. gleichstellen lassen.
Wenn du mit der Eingliederungsvereinbarung nicht einverstanden bist, musst du in Verhandlungen darüber eintreten, also Gegenvorschläge machen. Allerdings wird man sich auf "keine Nachweise, mein Wort muss reichen" garantiert nicht einlassen.
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Ach, da muss man keine Heizkosten abrechnen? Gibt es für Monteure Sondervorschriften im BGB und in der Heizkostenverordnung?
Sei mir nicht böse, aber ich glaube das nicht mit der ehemaligen Fremdvermietung.
Sprich das mit dem Jobcenter ab und rechne halt damit, dass man schlimmstenfalls davon ausgeht, dass du gar keine Miete zahlen musst, weil man davon ausgeht, dass, das die Gegenleistung dafür ist, dass du deinen inzwischen sicherlich betagten Eltern Hilfe- und Pflegeleistungen erbringst.
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Ja Wohnung war schon vermietet.
Interessant. Dann kann sich die Frage bezüglich der Heizkosten doch gar nicht stellen, denn deine Eltern müssen doch wohl wissen, wie sie die Heizkosten mit den x Mietern vor dir abgerechnet haben. Gesetzeskonform natürlich.
Oder?
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Wie ich bereits geschrieben habe: unter Umständen ist ein Mietvertrag unter Verwandten immer ein Problem.
War die Wohnung bereits vor dir an fremde Personen vermietet? Und wo wohnst du jetzt, warum willst du dort einziehen? Das frage ich übrigens zum zweiten Mal.
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Ist es denn eine komplett abgeschlossene Wohnung? Wenn ja, kannst du eine Inaugenscheinnahme anbieten, wenn das Thema aufkommt.
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Selbst wenn meine Eltern keine Miete verlangen würden habe ich Angst das mir Leistungen gekürzt werden.
Was du mit einem Mietvertrag auch nicht verhindern könntest. Wenn das Jobcenter Hinweise auf eine Haushaltsgemeinschaft hat, wird es dem nachgehen. Ob mit oder ohne Mietvertrag.
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Mietverträge unter Verwandten sind immer ein Problem, egal, wie die ausgestaltet werden. Wieso willst du dort einziehen, warum wollen deine Eltern dafür Miete und wo wohnst du jetzt?
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Lade bitte den Bescheid anonymisiert und als pdf hoch.
Ansonsten: Dass dein Einkommen aus Selbständigkeit für die Vergangenheit berücksichtigt wird, ist normal. Beispiel: Bewilligungszeitraum 05/22 bis 10/22. Vorläufig wegen des Einkommens aus Selbständigkeit Im August nimmst du einen Job auf, ALG 2 wird ab September eingestellt. Dann ist es nicht so, dass für die endgültige Festsetzung von 05/22 bis 08/22 nur das Einkommen aus Selbständigkeit herangezogen wird, dass du von 05/22 bis 08/22 erzielt hast, sondern das Einkommen für den gesamten ursprünglichen Bewilligungszeitraum, also auch 09 + 10/22. Das wird dann im Durchschnitt auch auf den Zeitraum 05/22 bis 08/22 angerechnet. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass jemand, der selbständig ist, 5 Monate durcharbeitet, sich für den 6 Monat abmeldet und in dem Monat dann alle Kunden abkassiert.