Der Widerspruchsbescheid ist garantiert nicht von deiner SB, sondern von einem SB der Rechtsbehelfsstelle. Nur der Aufhebungsbescheid, der im Übrigen während des Widerspruchsverfahrens erstellt wurde, ist von deiner SB und wurde erlassen, weil man zu den Unterhaltszahlungen des Vaters den fiktiven Lohn zurechnet, man hat also die ursprünglich angegriffene Entscheidung - hier zulässigerweise - verbösert.
Dass die mehrfach pro Monat erfolgten Zahlungen kein Darlehen sind, sehe ich genauso. Dass du jetzt mal 200 Euro zurück gezahlt hast, andererseits aber 750 Euro erhalten hast, ist doch das beste Beispiel für rechte Tasche, linke Tasche. Aber nicht für ein Darlehen.
Dir steht jetzt der Klageweg frei.