Es ging vorrangig um die Klärung, was das für ein ominöses "Gutachten" sein soll. Kannst du bitte wenigstens einen Bescheid oder ein Schreiben, in dem das erwähnt wird, hochladen?
Beiträge von Tamar
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Wie das gehandhabt wird? Böse. Solange das Wohngeld gezahlt wird, wird es beim Bürgergeld als dein Einkommen angerechnet. Wenn dann die Wohngeldstelle es später zurück fordert, musst du es zurück zahlen, bekommst aber kein Bürgergeld nachgezahlt.
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Aber aktuell dürfte die Rente für eine Begründung schwierig werden, da noch alles in den Sternen steht.
Ich ging aufgrund der Zahl 62 von einer (vorgezogenen) Altersrente aus.
Ich war 35 Jahre Bankangestellte, da ist man rentenmäßig gut dran.
Das hilft mir jetzt nicht. Es sollte schon eine Zahl her.
Wobei wir halt immer noch von über 2000 Euro reden. Käme jetzt darauf an, wie teuer ein Umzug wäre.
ich könne gegen den Weiterbewilligungsbescheid der von 05/2024 - 04/2025 demnächst ansteht und der die Absenkung ab 08/2024 enthält Widerspruch einlegen.
Kannst du natürlich, darauf wurde bereits hingewiesen. Hast du denn ggf. in den 35 guten Jahren ein bisschen angespart, dass du die Zeit bis zur Rente überbrücken kannst?
Kann man wegen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung überhaupt Widerspruch einlegen bzw. wird die von der Widerspruchsabteilung gemacht? Der Bescheid wird grundsätzlich und von den Beträgen her ja richtig sein. Darum frag ich mich ob ein Widerspruch überhaupt Sinn macht.
Man geht gegen die Höhe der berücksichtigten Kosten der Unterkunft in Widerspruch. Dass man meint, dass ein Umzug unwirtschaftlich ist, wäre eine mögliche Begründung für dich. Wobei es aber auch noch andere Möglichkeiten der Kostensenkung gibt, z. B. Untervermietung.
Ich wohne im Zollernalbkreis und da gibt es schon seit Jahren keine Wohnungen zu den Angemessenheitswerten.
Der Zollernalbkreis hat anscheinend gar kein eigenes Konzept in dem Sinne, sondern scheint sich an die Wohngeldwerte zu halten:
https://service.zollernalbkreis.de/bi/to0050.asp?__ktonr=6408
Wohnen im Zollernalbkreis: Mehr Geld für SozialhilfeempfängerDie Kosten für Unterkunft und Heizung für Personen und Familien, die von Sozialhilfe oder Grundsicherung leben, werden alle zwei Jahre fortgeschrieben. Den…www.schwarzwaelder-bote.deAuch bei Thomè steht es so mit den Wohngeldwerten.
Wenn dem so ist, wird es mit einer Klage schwer.
Der Weiterbewilligungsbescheid wird wohl Ende März/Anfang April kommen.
Warte den erstmal ab.
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Gibt es schon einen Widerspruchsbescheid? Oder irgendwas anderes, wo etwas von diesem ominösen Gutachten steht?
Wenn ja, dann lade das bitte anonymisiert als PDF hoch.
Im Übrigen wird spätestens im Klageverfahren das Gericht dieses Gutachten (was auch immer damit gemeint ist) anfordern und dann bekommst es auch du oder dein Anwalt, falls du einen beauftragst.
Kosten der Unterkunft werden übrigens immer in der Gesamtheit betrachtet. Also Bruttokaltmiete. Das wird nicht runtergebrochen auf einzelne Nebenkosten. Es gibt kein "Wasserverbrauch unangemessen" oder "Müll unangemessen". Wobei ich bei letzterem kaum glauben mag, dass es nur einen Pauschalbetrag im Jahr gibt und jeder dann Massen an Müll produzieren kann. Der Normalfall dürfte doch eine Grundgebühr und dann x Euro pro Leerung sein, so dass man durch geringen Müllverbrauch sehr wohl die Anzahl der Leerungen beeinflussen kann. Es sei denn, man wohn in einem Wohnblock und dort steht ein Großraummüllcontainer für alle Bewohner anstatt Einzeltonne für jeden Haushalt.
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Ich dachte eher an eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Wenn im Rentenalter aufstockend SGB XII nötig ist, dann ist auch dort die Miete unangemessen und dann kann auch gleich eine angemessene Wohnung gesucht werden. Wenn aber die Rente deutlich auskömmlich ist, dann sollte man Umzugskosten und Co. mit der Mietdifferenz ins Verhältnis setzen.
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Das Problem ist, dass niemand hier den Wohnungsmarkt an deinem Wohnort wirklich kennt. Es gibt sicherlich überall Wohnungen, die deutlich über den von der Kommune festgesetzten Grenzen liegt. Wenn du also dir eine Sammlung anlegst, dass Wohnungen nur teurer sind, kann es genauso sein, dass das JC auch monatlich Recherche betreibt und Angebote sammelt, die eben doch im festgelegten Rahmen liegen.
Du trägst also immer ein Risiko und über 200 Euro Differenz ist kein Pappenstil.
Du kannst es versuchen, aber es kann eben auch trotzdem zur Kostensenkung kommen. Dir steht dann natürlich der Rechtsweg frei.
Übrigens kann der Bewilligungszeitraum bei Unangemessenheit der Kosten der Unterkunft auf 6 Monate verkürzt werden, § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II.
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Wenn die Nachzahlung im Januar 2024 fällig war, dann sind das Kosten für die Unterkunft im Januar. Und wenn du im Januar Einkommen hattest, dann wird das Bürgergeld für Januar ganz oder teilweise zurück gefordert. Es geht im SGB II immer um Fälligkeit und Zufluss, nie um die Entstehung.
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Wahrscheinlich kann er mit nur 1600 Euro euch sowieso nicht komplett unterhalten. Ob das JC von Anfang an von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, kann niemand sagen.
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Der für das Bürgergeld "Gesamt"-relevante Betrag wäre somit wahrscheinlich die 714,22 € + 21,00 € Gas = 735,22 €
Ist der Ofen denn notwendig oder eigentlich mehr ein Dekoelement, wie viele Kamine heutzutage?
Ansonsten sollte für eine Übergangszeit die volle Miete berücksichtigt werden, wenn es nicht bereits irgendwann mal eine Kostensenkungsaufforderung gab oder bereits bei Einzug die Berücksichtigung ausgeschlossen wurde.
Mit 174 Euro Strom wirst du trotzdem gut zu knabbern haben.
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Nanana, von 1968 bis 1999 galt die Identitätstheorie, erst dann hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsauffassung in Richtung Zuflussprinzip geändert. Über 30 Jahre lang war also die Meinung des TE die rechtlich korrekte. Jetzt allerdings eben auch seit über 30 Jahren nicht mehr.
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Verboten ist es angesichts der gesetzlichen Regelung des § 9 Absatz 5 SGB II jedenfalls nicht.
Allerdings kannst du nicht beibringen, worüber du nicht verfügst, da hört deine Mitwirkungspflicht auf. Also solltest du genau das antworten.
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Entfernungskilometer ist die einfache Entfernung. Du rechnest gefahrene Kilometer, also doppelte Entfernung (Hin und Rückfahrt) ab, damit sind es dann 10 Cent.
Oder einfach:
20 Cent für die einfache Entfernung
10 Cent für Hin und Rückfahrt
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Pauschalen sind Pauschalen. Und im SGB II gelten andere als im Steuerrecht. Alternativ hättest du halt die tatsächlichen Kosten mit Tankquittungen belegen können.
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Nein, eigentlich nicht. Es ist je eben eine "All-in" Miete. Allerdings kann es passieren, dass das JC das abfragt, um zu prüfen, ob ggf. ein Scheinmietvertrag vorliegt, wenn z. B. der Vermieter und du in einem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen, da hier nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein höherer Prüfaufwand betrieben werden soll.
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Das ist krass.
Das Zuflussprinzip gibt es schon seit Jahrzehnten. Es ist auch dahingehend logisch, als dass das Geld nicht 2021 für den Lebensunterhalt zur Verfügung stand, sondern jetzt aktuell.
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Wenn im Januar 2024 Bürgergeld bezogen wurde: natürlich. Es gilt das Zuflussprinzip.
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Dann schreib doch "2" rein und dahinter ergänze einfach "(ich + Vater)".
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Es wird schwierig werden, zu erklären, wovon du die letzten Monate gelebt hast. Sei da transparent. Ansonsten scheinst du tatsächlich momentan erwerbsgemindert zu sein. Du solltest damit auch ehrlich umgehen, damit das Jobcenter den Ärztlichen Dienst einschaltet. Bis klar ist, ob du nicht doch zum Sozialamt gehörst, wird Bürgergeld gezahlt.
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Niemand ist hier erziehungsunfähig.
Das klang so, als hätten die Eltern gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Erziehung beeinflusst haben:
Und als Nachtrag: Psychische Erkrankungen, die vererbar sind, haben nichts mit falscher Erziehung zu tun.
Ich kann nur das Geschilderte beurteilen. Und wenn da ein Anwalt schon sagt, dass das keine Chance hat, der den Sachverhalt in und auswendig kennt, weil das Kind oder die Eltern da schon lange Mandanten sind: wie soll man mit vielleicht 5% Kenntniss des Sachverhaltes helfen können?
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Versuche es. Vielleicht hilft dir dieses Urteil SG Altenburg, Urteil vom 19.11.2021 - S 30 AS 490/20 dabei.