Ich verstehe die Frage nicht. Wer ist "Sie"? Und was passiert, wenn man nicht genug Geld hat? Man kann sich nichts kaufen?
Beiträge von Tamar
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Da die Antragstellung auf den 1. des Monats zurückwirkt, ist der Todestag im Alg2.
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Du kannst nur angeben, was du wirklich an Ausgaben hattest.
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Es gibt keinen Härtefall. Das Zuflussprinzip kennt sowas nicht.
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Für eine Ausbildung gibt es kein Einstiegsgeld.
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Was ich damit meinte, ist, dass man dich aus der Vermittlung rausnimmt, weil du sicherlich keine Jobangebote haben willst. Das ist doch nur in deinem Interesse. Mit der Leistung hat das nichts zu tun.
Azubis sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie Bafög bekommen oder nur deshalb nicht bekommen, weil Einkommen oder Vermögen zu hoch für Bafög ist.
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Vielleicht aus der Vermittlung abmelden. Ist ja logisch, oder brichst du für einen Job ab?
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Das stimmt nicht bzw. würde nur stimmen, wenn die Ausbildung bafögförderfähig ist und Bafög z. B. wegen Alter abgelehnt wird.
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Das sollte beides nicht angerechnet werden, wenn du die Herkunft wie hier nachweisen kannst.
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Es gibt auf den Lohn einen Freibetrag von fast 300 Euro. Bei einem Bedarf von ca. 850 Euro wirst du also weiterhin ALG2 bekommen und damit auch auch eine mögliche Nachzahlung übernommen werden.
Bei dem Rest verstehe ich nicht, was da der Knaller sein soll. Man bemüht sich offensichtlich dir deinen Traumberuf zu ermöglichen. Was daran verkehrt ist, weiß ich nicht.
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Nein. So, wie Kosten des Steuerberaters für einen erwerbstätigen ALG 2 Empfänger keine absetzbaren Kosten vom Einkommen sind, sind dies keine Kosten für Unterkunft. Es sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem vorhandenen Grundvermögen entstehen. Außerdem sind sie vollkommen unnötig. Ausweislich der Informationen der Bundesregierung sollen die Angaben von Privatpersonen ganz einfach zu tätigen sein, weil die notwendigen Informationen online bereit gestellt werden. Nachzulesen z. B. Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten - Bundesfinanzministerium.de.
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Ja, das wird angerechnet und du musst was zurück zahlen.
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Ganz ehrlich, ich verstehe keinen Ton. Ich verstehe noch nichtmal, was das überhaupt mit ALG 2 zu tun hat.
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Zu meinem Verständnis bitte ich, mir zu sagen woher diese Information stammt, bzw. vieleicht hast du den Gesetzestext dazu parat.
Ich denke, die Kommentarliteratur ist einfacher verständlich als ein Gesetzestext. Dass das Bufdi ein Beschäftigungsverhältnis ist, kannst du Bundesfreiwilligendienst - Sozialversicherung - Versicherungsrechtliche Beurteilung - Haufe.de nachlesen.
Damit würde bei Aufgabe des Bufdis ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit eintreten (§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Denn das SGB III spricht bei Sperrzeiten von Beschäftigungsverhältnissen und das ist es eben eindeutig. Eine Sperrzeit nach dem SGB III führt, wenn sie eintritt oder aber, wenn eben die Voraussetzungen für eine Sperre vorliegen, unweigerlich zu einer Sanktion (§ 31 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB II).
Die jetzige Wohnung ist voll möbliert gewesen und als ich letztes Jahr aus meiner alten Wohnung auszog, wanderte fast alles, außer einer Wohnwand auf den Sperrmüll, da nicht mehr zu gebrauchen und mangelnder Lagerfläche. Der Kühlschrank war eine Leihgabe und den Herd bekam mein Helfer geschenkt, der mir geholfen hat die Wohnung leer zu machen. Bei meinen Eltern zog ich 2017 aus.
Also hattest du schonmal eine Einrichtung. Dann kann es passieren, dass es nur darlehensweise Hilfe gibt.
Die 2-Zimmerwohnungen liegen im Schnitt 15 bis 75 Euro über der Kdu. Vieleicht hilft das weiter, warum es eine 2 Zimmerwohnung sein muss, hat persönliche Gründe auf die ich nicht weiter eingehen möchte.
Dann weiß ich nicht, wie man da helfen soll, wenn du Ansprüche stellst, die oberhalb dessen liegen, was angemessen ist und der Existenzsicherung dient.
Die dritte Frage ist, wie funktioniert das mit dem Wohnungsangebot an das Jobcenter schicken? Brauche ich da wirklich drei Mietverträge und das Jobcenter sucht sich die passende aus, oder schicke ich einfach 3 Exposés mit einem selbstgeschriebenen Antrag zum neuen Jobcenter? Und was passiert wenn ich einfach eine Wohnung miete? Können mir die mietkosten komplett versagt werden, oder wird mir auf jeden Fall die gängige Kdu gezahlt? Wie sieht es dann mit Nebenkosten aus?
Es reichen im Normfalfall Angebote. Und natürlich kannst du auch einfach so eine Wohnung anmieten, denn Umzugskosten und Kaution wirst du nicht bekommen, wenn sie unangemessen ist. Solltest du aber eine angemessene finden und möchtest Kaution und Umzugskosten, dann musst du die Anträge vorab stellen. Die Kosten werden, da ein neues JC zuständig wird, maximal in Höhe der Angemessenheit berücksichtigt.
Und natürlich die Frage, ob ich auch ohne Zustimmung zum Umzug eine Erstaustattung beantragen kann?
Anträge kann man immer stellen.
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Meine erste Frage ist, kann es Sanktionen vom Jobcenter geben? Der Bufdi zählt doch nicht als eine Arbeitstelle und außerdem stehe ich dem Arbeitsmarkt ja ab Juni dann wieder zur Verfügung?!
Natürlich zählt das als Arbeitsstelle. Es ist ja sogar sozialversicherungspflichtig, d. h., dass man sich nach einem Jahr sogar einen Anspruch auf Alg1 erworben hat. Ob dein Grund zur vorzeitigen Vertragsauflösung als wichtiger Grund anerkannt wird, muss das Jobcenter entscheiden. Oder die Agentur für Arbeit, wenn du das Jahr für den Alg1 Anspruch schon erreicht hast.
kann ich mir eine Wohnung mieten, die über der Kdu liegt und trotzdem eine Erstaustattung bewilligt bekommen?
Was ist mit der jetzigen Einrichtung? Wann bist du bei deinen Eltern erstmals ausgezogen? Hattest du noch nie eigene Möbel?
Die Mietpreise in der Region(für geeignete Wohnungen, 2 Zimmer) sind ziemlich hoch, im Gegensatz zur Kdu.
Thüringen ist eines der billigsten Bundesländer, da gibt es höchstens in den Speckgürteln wie Jena hohe Mietpreise. Und wieso ist nur eine 2 Zimmer Wohnung angemessen? Du bist doch alleinstehend?
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Und wer war das und wie? Schriftlich, mündlich? In welchem Zusammenhang?
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Was willst du denn hören? Ich kenne die Bedingungen des Vertrages nicht und bezweifle daher, dass eine Beleihung deines Anteils nicht möglich sein soll.
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Es gibt auch andere Formen der Verwertung, z. B. Beleihung. Je nach Höhe des auf dich entfallenden Rückkaufswertes solltet ihr es euch daher tatsächlich gut überlegen.
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Wer droht denn mit Missbrauchsgebühren?
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Deine Mutter ist als Versicherungsnehmerin die Eigentümerin. Sie könnte ja jederzeit dich als Begünstigte wieder streichen. Daher muss derzeit nichts gemeldet werden. Erst, wenn der Versicherungsfall eintritt.
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Nicht jede Mieterhöhung ist rechtens und das JC ist nur verpflichtet, das zu berücksichtigen, was rechtlich verbindlich ist. Dazu muss es aber auch alle Unterlagen haben, um prüfen zu können. Ob es sich überhaupt um eine Modernisierung handelt, ob Fristen eingehalten wurden usw.
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Wenn du das alles mit den entsprechenden Rechnungen belegen kannst, gibt es keine Probleme. Anders ist es natürlich, wenn du keine mit den Überweisungen korrespondierenden Rechnungen belegen kannst.
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1. Nein. Es gilt nach wie vor die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Sanktionen auf maximal 30% beschränkt sind.
2. Siehe 1.
3. Wenn man da war und der Meldegrund erfüllt wurde.