Die KSK gilt eine ganz normale gesetzliche Krankenversicherung. Nur eben für Künstler. Also 8.1.
Beiträge von Tamar
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Es ist schade, wenn notwendige Informationen erst nach "Nachbohren" kommen. Dann nimm deinen Vergleich und deine Wohnungsangebote und stelle Antrag auf Zusicherung zur neuen Miete und den Umzugskosten beim Jobcenter.
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Kannst du mal nähere Angaben zu deiner Sehschwäche machen? Wieviel Dioptrien? Kurzsichtig? Weitsichtig? Astigmatismus?
Im SGB II ist grundsätzlich nur die Reparatur von Heil- und Hilfsmitteln als Beihilfe normiert, nicht die Neubeschaffung.
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Dann kannst du ganz normal ALG2 beantragen. Sollte das Jobcenter meinen, dass du auf längere Zeit erwerbsgemindert bist, wird man den Ärztlichen Dienst und anschließend die Rentenversicherung einschalten.
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Wie alt bist du, was hast du vor Beginn des Studiums gemacht, lebst du allein oder bei deiner Mutter? Wie bist du krankenversichert?
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Dann bitte das Jobcenter doch, sich selbst mit der Kindergeldkasse in Verbindung zu setzen. Wobei ich es nicht verstehe. Entweder gab es gleich einen Bewilligungsbescheid für Kindergeld nur bis 07.22, dann kannst du den ja vorlegen oder aber es gab einen für einen längeren Zeitraum, dann muss die Kindergeldstelle den auch aufheben. Einfach nur das Kindergeld nicht mehr zahlen, kann ja nicht sein. Ich habe zum Kindergeld meines Sohnes immer entsprechende Bescheide bekommen.
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Kontoauszüge einreichen, dass kein Kindergeld zufließt.
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Es geht nach Wohnfläche und derzeit gelten noch die höheren Corona Freibeträge.
Allerdings wirst du mit den Kosten des Hauses Probleme bekommen, da das Jobcenter auf die vergleichbaren Kosten einer Mietwohnung abstellt. Also keine Heizkosten für 90 qm, sondern nur für 45 bis 50qm usw.
Warum baut man als Alleinstehender überhaupt an, um dann Angst zu haben, kein ALG2 zu bekommen?
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Das ist aber falsch, das Krankengeld muss nach Zufluss angerechnet werden.
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Ich bin mir nicht sicher, wie das funktionieren soll, denn Krankengeld fließt ja nicht zu festen Zeiten zu wie Lohn oder Rente und auch in unterschiedlicher Höhe. Da kann eine statische Berechnung nur falsch sein. Das Jobcenter müsste den kompletten Anspruch neu berechnen. Ggf. solltest du deine Bescheide mit Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X neu berechnen lassen.
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Ist das vielleicht eine vorläufige Bewilligung?
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Dann müsste man jetzt die Bescheide des Jobcenters für Juli und August sehen + wissen, wann dir wieviel Krankengeld zugeflossen ist.
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Das JC arbeitet strikt nach Zufluss. Wenn du kein Krankengeld bekommen hast, dürftest du volles ALG 2 bezogen haben, ergo: wo soll da ein Nachzahlungsanspruch rauskommen? Das Übergangsgeld wird dann wohl jetzt nach Zufluss angerechnet.
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Du schmeißt soviel durcheinander, dass es unmöglich ist, auf alles einzugehen. Für sowas gibt es Beratungsstellen vor Ort und, wie ich bereits geschrieben habe: was zum Bürgergeld kommt, weiß niemand. Das ist Zeitverschwendung, darüber bereits jetzt zu spekulieren.
Was haben denn deine Eltern an Rente? Wie hoch sind die Hauslasten? Kindergeld gibt es anscheinend noch?
Im Übrigen finde ich es schade, dass du nicht auf meine Fragen eingehst. Im Leben sollte es nicht nur darum gehen, wie man das Bestmöglichste aus dem Staat rauspressen kann. Eigentlich sollte in erster Linie jeder für sich selbst verantwortlich sein.
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Das hier:
Wir hatten vorher noch nie Leistungen bei Behörden wie Jobcenter oder Sozialamt
beantragt,
und das hier
hatten wir lange
keine Leistungen beantragt,
widerspricht sich.
Ansonsten: wegen den momentanen Teuerungen gibt es noch keine Änderungen im SGB II. Das sind alles noch Änderungen wegen Corona.
60.000 Euro Vermögen sollten kein Problem sein derzeit. Ansonsten kann man anhand deiner dürftigen Angaben natürlich nicht sagen, ob euch nun aufstockend Leistungen zustehen oder nicht.
Grundsätzlich solltest du aber in deinem Alter trotzdem über Arbeit oder Ausbildung nachdenken. Für Menschen mit gesundheitlichen Problemen gibt es Leistungen der Rehabilitation, auch bei Ausbildungen. Das wird im Fall der Fälle das Jobcenter auch verlangen, denn mit dem Antrag dort erklärst du, erwerbsfähig und arbeitswillig zu sein.
Was genau hindert dich derzeit an der Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung? Hast du alternativ mal über einen Freiwilligendienst nachgedacht? Bist du wenigstens noch ausbildungssuchend gemeldet, so dass deine Eltern noch Kindergeld für dich beziehen können? Bist du in fachärztlicher Behandlung und was sagen die Ärzte zur beruflichen Zukunft?
Über Bürgergeld braucht man erst zu reden, wenn das Gesetz verabschiedet ist. Vorher wird sich da im Entwurf sicherlich noch viel ändern.
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Wenn das im Oktober zufließende Gehalt deinen Bedarf deckt, gibt es kein ALG2.
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Kommt drauf an, wie gut die Verständigung zwischen ÄD und Jobcenter funktioniert, dass der ÄD dort Bescheid gibt, dass die Unterlagen fristgerecht angekommen sind.
Was kann eigentlich die SB dafür, wenn bei dir die Post nicht ankommt? Die arbeitet ja im Jobcenter und nicht als Zusteller.
Letztlich muss jeder selbst wissen, ob ihn eine Antihaltung wirklich weiter bringt.
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Das mit der Kontaktaufnahme ist doch kein Grund. Damit erklärt das Jobcenter nur, dass man versucht hat, dich zur Klärung der Einleitung eines Gutachtens anderweitig zu kontaktieren.
Wieso man gesundheitliche Probleme bei dir sieht, steht da nicht. Wenn du es nicht weißt, solltest du einfach deinen zuständigen Vermittler/Fallmanager fragen. Aus heiterem Himmel heraus wird das nicht gemacht, das Jobcenter muss nämlich ziemlich viel Geld für so ein Gutachten bezahlen.
Dabei kannst du natürlich gleich die Adresse des ÄD erfragen. Oder die Unterlagen in einem verschlossenen Brief mit "nur vom Gutachter des ÄD zu öffnen" einreichen.
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Als normaler Mieter würde ich auf den Vermieter zugehen, da Eigenbefarfskündigungen in vielen Fällen angreifbar sind und ein Rechtsstreit kostet. Soll heißen: wenn der Vermieter ohne Rechtsstreit die Übergabe möchte, soll er sich an den Umzugskosten bitte beteiligen.
Ansonsten müsste man zum Grund der Eigenbefarfskündigung mehr wissen, denn das Jobcenter oder Sozialamt wird die Rechtmäßigkeit natürlich auch prüfen, ehe es einen Umzug finanziert.
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Dann musst du bei der zuständigen Stelle für den WBS nachfragen, wie die Konditionen für eine behindertengerechte Sozialwohnung sind und ob das richtig ist, dass die Eigentümer der Sozialwohnungen die nur für Personen ab einem bestimmten Alter anbieten. Die einzelnen landesrechtlichen Regelungen dazu sind wahrscheinlich sehr unterschiedlich.
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Das sind Ermessensleistungen. Nur die Höchstbeträge sind in § 83ff SGB III geregelt. Das Gesetz weist nur Höchstbeträge aus.
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Die Kosten denke ich sind in Ordnung. Nur von der Zeit? Oder wird hier die Verspätung durch Corona gerechtfertigt?
Es geht rein um die Zeit und ich wüsste nicht, dass der § 556 BGB außer Kraft gesetzt wurde. Auch nicht durch Corona. Ob die Kosten in Ordnung sind, ist nicht relevant. Du musst schon deine Rechte durchsetzen, ehe der Steuerzahler dafür aufkommen soll.
Wie müsste ich den Antrag stellen? Mein Sohn berufstätig wohnt noch bei mir. Er hat natürlich mehr Geld,greift mir unter die Arme. Oder habe ich dadurch keine Chance auf Unterstützung?
Ob die sogenannte Unterhaltsvermutung greift, kann ich nicht sagen. Zumindest die Hälfte der Kosten muss er sowieso bezahlen. Ansonsten stellst du formlos schriftlich, online oder per runter geladenem ALG 2 Antrag einfach den Antrag, das Jobcenter wird das schon prüfen.
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Heute rauschte von 2020 die Betriebskostenabrechnung herein.
Ist das nicht zu spät, wenn nächsten Monat schon die für 2021 kommt? Der Vermieter hat dafür nur ein Jahr Zeit, ansonsten kann er keine Nachforderung mehr stellen, es sei denn die Verspätung hat nicht er oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zu verantworten.
ch habe gelesen,dass ich für einen Monat ALG beantragen kann und diese Kosten übernommen werden. Stimmt das?.
Ja. Aber zumindest für die Abrechnung 2020 musst du prüfen, ob die überhaupt rechtmäßig ist. Unrechtmäßige Kosten wird auch das Jobcenter nicht berücksichtigen.