Beiträge von Tamar
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Ich habe beim Jobcenter noch nichts beantragt
Und wieso schreibst du dann das:
Und deshalb habe ich mich sogar Schriftlich an die Teamleitung vom Jobcenter gewendet und zwar alles per Rückschein und mit einer Frist bis zum 12.10.2023 mit zu Antworten doch leider vergeblich, ich habe sogar unter dem Betreff geschrieben Antrag nach dem Verwaltungs - Verfahrensgesetz und selbst das hat nicht geholfen, da ist wohl auch die Rede von einer Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter falls die solche Schreiben nicht bearbeiten oder dem Bürgergeld Empfänger dann Antworten.
Natürlich will dich das Jobcenter vermitteln, du bist ja nunmal nicht erwerbsgemindert.
Der GdB hat im Übrigen nichts, aber auch so gar nichts mit Erwerbsminderung zu tun.
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Welche Unterstützung es gibt, hängt davon ab, was genau du machen willst. Es gibt Selbstständigkeiten, da muss erstmal viel angeschafft werden und es gibt welche, da braucht man nicht viel um loszulegen. Lass dich doch einfach von deinem Vermittler beraten.
Nach einer Selbstständigkeit gibt es keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
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Dann lade die Mails hoch.
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Was ist denn bewilligt worden?
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Erstausstattung ist alles, was zur Führung eines geordneten Haushalts notwendig ist. Irgendeinen Tisch/Stuhl/Sitzgelegenheit/Schrank wirst du doch bewilligt bekommen haben
Ein Fernseher ist für eine geordnete Haushaltsführung nicht notwendig.
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Wenn in deinem Mietvertrag keine Abrechnung vereinbart ist, dann weise das Jobcenter darauf hin und frage nach der Rechtsgrundlage, wonach du eine Abrechnung verlangen kannst.
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Die Fragen kann man mangels Kenntnis der Kontoauszüge nicht beantworten. Und natürlich muss das Jobcenter fehlerhafte Entscheidungen nicht dauerhaft machen. Wenn Sie es bisher falsch gemacht haben, darf trotzdem für die Zukunft geändert werden. Für Mietverträge unter Verwandten hat das Bundessozialgericht hohe Anforderungen gesetzt. Ob die bei euch erfüllt sind, wird dann eben notfalls ein Gericht entscheiden.
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Ohne Mietvertrag ist er keiner Zahlungspflicht gegenüber dem Vermieter ausgesetzt und demzufolge werden keine Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Der Vermieter muss sein Weiterwohnen auch nicht akzeptieren. Im Übrigen ist das Ganze aufgrund der Trennung doch sein Problem und nicht deins.
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Per Mail ist eine unsichere. Art, etwas zu übersenden. Gerade große Dateien scheitern an den Sicherheitseinstellungen der Agentur für Arbeit. Du hast also keinen Nachweis, dass die Mail tatsächlich angekommen ist.
Nutze in Zukunft Jobcenter.digital, da kannst du dir auch eine Bestätigung ausdrucken, dass du es eingereicht hast.
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Der Kinderbetreuungszuschlag ist anrechnungsfrei, § 11a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SGB II.
Wohngeld wird nach Zufluss angerechnet, soweit es nicht von Anfang an mit einer Rückzahlungspflicht belegt ist.
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Die Teilnahme an einer Maßnahme vom Jobcenter muss nicht im WBA eingetragen werden.
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In dieser "Anweisung" (das ist aus den Fachlichen Weisungen für § 12) steht wo, dass dein vermögendes Kind aus der BG zu nehmen ist?!
Frage ihn das.
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Auch für sogenannte "Bestandskunden" gelten die 40000 Euro ein Jahr lang.
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Nein, das ist wahrscheinlich nicht richtig. Das war mal so. Mittlerweile lautet § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB II jedoch
Übersteigt das Vermögen einer Person in der Bedarfsgemeinschaft den Betrag nach Satz 1, sind nicht ausgeschöpfte Freibeträge der anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auf diese Person zu übertragen.
Wenn du also deine 40.000 Euro nicht ausgeschöpft hast, was unwahrscheinlich ist, da nur dein Kind geerbt hat, dann ist der offene Freibetrag von dir auf das Kind zu übertragen.
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Darlehen dürfen nur mit maximal 5% des Regelsatzes einbehalten werden.
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Deine Frage war aber nicht nach Altersvorsorgevermögen, sondern nach dem ganz normalen Vermögensfreibetrag. Und da ist für Selbständige nichts anders. Wobei es auch die Regelung für Selbständige, die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit waren (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 SGB II), bereits vor Einführung des Bürgergeldes gab (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 SGB II a. F.). Im Übrigen gilt das eben auch nicht für alle Selbständige.
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Nun meine Frage, da ich aus gesundheitlichen Gründen umziehe (Attest vom Facharzt liegt vor), bezahlt mir das Jobcenter aufgrund dessen trotzdem Mietkaution?
Nein. Unangemessen = keine Zusicherung. Keine Zusicherung = keine Hilfe, weder für Umzugskosten noch Kaution etc. Und wenn es nicht gerade ein Attest ist, dass einen erhöhten Wohnraumbedarf bestätigt (z. B. weil Rollstuhlfahrer), dann nutzt auch das Attest nichts, denn es geht nicht um die Frage, ob der Umzug erforderlich, sondern schlicht darum, dass die Wohnung zu teuer ist. Du musst dir trotzdem eine angemessene Wohnung suchen.
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Wie lange rückwirkend muss mir das BUT für den Sportverein bezahlt werden (was, ich wiederhole mich zur Sicherheit, auch tatsächlich von mir bezahlt wurde und mein Sohn auch Mitglied war und ist)
M. E. n. der gesamte Zeitraum, solange keine Verwirkung eingetreten ist. Die Ausschlussfrist des § 44 SGB X greift nur, wenn es z. B. schon einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid für BuT gegeben hätte, der zur Überprüfung gestellt werden müsste.
Allerdings habe ich bei JEDEM Bescheid Widerspruch eingelegt und, was das Wassergeld angeht, so wurde mir immer versichert, würden die Unterlagen eingereicht, dann erfolgt die Rückzahlung.
Und zu Widersprüchen sollte man ja irgendwelche Bescheide bekommen. Widerspruchs- oder Abhilfebescheide. Was da gelaufen ist, kann ich natürlich aus der Ferne nicht beurteilen.
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Und warum ist das Problem dann jetzt so akut, wenn die Anfrage des Jobcenters schon Monate her ist?