Eine erneute Erhebung der Daten würde eine Doppelerhebung darstellen. Da dies im Sinne der Betroffenen vermieden werden soll, hat der Gesetzgeber im § 50 Abs. 1 SGB II eine gesetzliche Befugnis für die Übermittlung der erforderlichen Daten durch das Jobcenter geschaffen.
Mir ist bekannt, was doppelte Datenerhebung ist. Mir ist nur unklar, wo du die hier siehst. Ob dein Vertrag zertifiziert ist, wird wohl noch nicht vorliegen.
Mit den zwei Sachbearbeitern ist das eh so eine Sache, da ich Geld erhalten habe, scheint so als wüsste die linke Hand nicht was die rechte tut.
Blödsinn.
Der Verwertungsausschluss sollte ja weiterhin vorliegen und sich daran nichts geändert haben
Hast du es immer noch nicht verstanden: es gibt keinen Verwertungsausschluss mehr. Das wurde abgeschafft. Und jetzt ist der Nachweis der Zertifizierung als Altersvorsorge notwendig.