Du scheinst grundsätzlich ein Formulierungsproblem zu haben.
Was ist ein Zahlungsbescheid? Warum erfolgte dieser "Zahlungsbescheid" einen Tag (28.12.22) nach dem Bewilligungsbescheid (27.12.22)?
Warum "abschließender" Bescheid? Wenn es davor nur vorläufige Bewilligungen gegeben hat, dann wäre das nur für 6 Monate gewesen. Also könnte man dann jetzt nicht 2022 komplett prüfen lassen.
Dessen ungeachtet ist es korrekt, dass du nicht einfach pauschal ein Jahr nennst und das war es. Im sogenannten Zugunstenverfahren trifft dich eine erhöhte Darlegungs- und Nachweispflicht.
Ich möchte sämtliche Einkommensnachweise für das genannte Jahr vorlegen,
Wieso "möchtest" du das? Wann soll das erfolgen? Wieso machst du das nicht gleich? Wieso liegen diese wichtigen Unterlagen nicht schon längst dem Jobcenter vor? Und was hat eine Rückzahlung von Bafögdarlehen für eine Relevanz? Deine Schulden interessieren das Jobcenter nicht.
Wenn du Bafögdarlehen bezogen hast, warst du doch Student? Warum hast du solche Probleme, einen Sachverhalt verständlich zu schildern?
Wahrscheinlich wird effektiv nur Hilfe möglich sein, wenn man zumindest die Bescheide vom 27. und 28.12.22, deinen Überprüfungsantrag sowie den Überprüfungsbescheid lesen kann.
Wenn das Jobcenter mit Verweis auf die Bindungswirkung eine Überprüfung abgelehnt hat und das rechtens war, weil du deiner Darlegungspflicht nicht nachgekommen bist, wars das sowieso. Denn im Widerspruch wird nur geprüft, ob die Ablehnung der Überprüfung korrekt war. Ein erneuter Überprüfungsantrag ist nicht möglich wegen der Jahresfrist. Es sei denn, du meinst mit "Zahlungsbescheid" einen Erstattungsbescheid. Da sind 4 Jahre möglich.