Beiträge von Tamar

    Du hast doch anscheinend selbst im BGB nachgelesen. Mieterhöhung ist immer auf die Grundmiete bezogen. Betriebskosten können mit der jährlichen Abrechnung an den tatsächlichen Verbrauch angepasst werden, § 560 BGB. Und eben auch nicht "nach Wunsch".

    Der Vermieter hat sich bitte an Recht und Gesetz zu halten, ansonsten trefft ihr euch eben vor Gericht.

    Wieso dann nun plötzlich die jetzige Einladung? Warum soll ich über meine berufliche Zukunft reden und gleichzeit lässt die selbe Sachbearbeiterin meine Leistungsfähigkeit durch das Gesundheitsamt testen. Bin ich jetzt Leistungsunfähig oder nicht Leistungsfähig?

    Es geht in Bezug auf das Gesundheitsamt um die Umschulung. Das hat doch nichts mit deiner aktuellen Leistungsfähigkeit für andere Arbeit zu tun. Natürlich kannst du weiterhin eingeladen und auch in anderweitige Arbeit vermittelt werden. Die geplante Umschulung ist nur eine von vielen Möglichkeiten, dich aus dem Leistungsbezug zu bekommen.


    Einen offiziellen neuen Termin zur Untersuchung gibt es auch und den werde ich mit meinem Beistand normal wahrnehmen. Der Meldegrund in der neuen Einladung vom Gesundheitsamt ist der selbe, den die SB mir am 11.11.2023 schriftlich per förmlicher Zustellung mitgeteilt hat.

    Wie lange willst du das noch hinauszögern? Das geht doch zu deinen Lasten. Und was redest du jedes Mal mit dem Gesundheitsamt und verlegst Termine, nur, weil irgendwas vom Jobcenter kam, was mit der Untersuchung gar nichts zu schaffen hat?

    Aber da habe ich ja keinen Einfluss drauf

    Natürlich. Du hast doch die Termine verschoben.

    ohne Beistand ist das etwas ungünstig.


    Quatsch. Entweder, man nimmt wen anders mit oder lässt es. Bei der Untersuchung darf der Beistand wahrscheinlich sowieso nicht dabei sein.


    Ich verstehe hier irgendwie den plötzlichen Trubel der SB nicht

    Den Trubel machst m. E. n. nur du.

    Wenn da jetzt kurzfrist ein neuer Termin kommt und wieder der selbe Meldegrund steht und ich im März erst weiß ob ich Leistungsfähig bin, wie gehe ich damit dann um?

    Hingehen oder sanktioniert werden.

    Ist das so richtig, was man da durch das Gesundheitsamt sagt?

    Wie ich oben bereits geschrieben habe. Bei einer amtsärztlichen Untersuchung ist eine Einflussnahme durch Dritte kontraproduktiv. Die Untersuchung ist im Übrigen auch keine Verhandlung oder Besprechung im Sinne von § 13 Absatz 4 SGB X - Bevollmächtigte und Beistände. Schon

    allein deshalb kannst du schon fast froh sein, dass dein Terminverschiebungsgewusel noch keine anderen Konsequenzen nach sich gezogen haben als dass die Vermittlerin - zu Recht - verärgert ist.


    Ich weiß das klingt alles völlig irre, aber ich kann diese Sachen hier gerne belegen.

    Ja, irre, wie man aus Mücken solche Elephanten machen kann.

    Nach meiner Kenntnis gibt es einen Altersvorsorgefreibetrag von 750 € pro Lebensjahr, also (x 64) = 48.000 €.

    Nein, den gibt es nicht mehr.


    Kämen dann evtl. andere Freibeträge (40.000 bzw. 15.000 bzw. 10.000 €) in Betracht?

    Da du schon länger im Leistungsbezug bist, wäre dein Freibetrag 15.000 Euro.

    Wie sieht es denn in Zukunft aus, wird deine Altersrente auskömmlich sein oder musst du mit Grundsicherung nach dem SGB XII aufstocken?

    Das scheint nicht so ganz zu stimmen,das der Bescheid falsch ist.

    Aha. Weil es der sagt, der den falschen Bescheid erlassen hat?


    Bezüglich der Heizkosten gelten andere Regeln,wenn man Selbstbeschaffer von Brennstoffen.
    Die werden nicht in monatlichen Abschlägen bezahlt,sondern einmalig bei Bedarf.

    Ja, natürlich, wenn der Normalfall vorliegt, dass man Öl bei Lieferung bezahlt. Du aber hast ein Wärmekonto. Mit dem hast du dich vertraglich zu monatlichen Zahlungen verpflichtet und natürlich sind das dann auch monatliche Kosten. Nur umgedreht geht es nicht, das heißt, das Jobcenter darf nicht von dir die Einrichtung eines Wärmekontos fordern! Oder kannst du wirklich einfach das bereits eingezahlte Geld vom Wärmekonto abheben und sofort mit den vereinbarten monatlichen Raten aufhören?

    Außerdem fehlen ja wohl trotzdem die 16 Euro für Wasser.

    Aber, es ist deine Entscheidung, was du aus den Informationen machst. Fakt ist, dass die Auffassung der SB falsch ist. Wahrscheinlich, weil die die Entscheidung des BSG zu Einmalbrennstoffen nicht verstanden hat.

    Aber auf welcher Grundlage denn?

    Verstehst du nicht? Ob dieses Auskunftsverlangen rechtmäßig ist oder nicht, wird dann ein Gericht entscheiden. Und natürlich gibt es eine Rechtsgrundlage für einen möglichen Unterhaltsanspruch. Das habe ich bereits erläutert.

    Ich bin 27, ich glaube nicht dass Unterhalt überhaupt noch angemessen wäre,

    Keine Ahnung, ob du Bummelstudent warst und deshalb der Unterhaltsanspruch verwirkt ist. Auch das wird im Zweifel ein Gericht feststellen.

    in dem Bereich in dem ich arbeiten möchte

    Den Bereich wird es mit Bürgergeld nicht geben. Da geht es nicht mehr um "möchte". Da ist auch ein Job weit unter Qualifikation angemessen.

    muss ich dafür einen Widerspruch schreiben ?

    Schreibe einen Widerspruch, dass die monatlichen Heizkosten fehlen + 16 Euro für Wasser und warte ab.


    Aber genau das widerspricht sich doch, mit meinen Bewilligungen.
    Die Karenzzeit der Kosten für die Unterkunft weil unangemessen von 12 Monaten angegeben, aber nur für 6 Monate bewilligt.

    Nein, tut es nicht. Das JC hat trotz 12 Monate Karenzzeit nunmal über den verlinkten Paragraphen diese Möglichkeit. Aber das ist für die Sache auch unrelevant. Wichtiger ist es doch wohl, die Heizkosten zu erhalten.

    Aber die 12 Monate Karenzzeit ist doch auch für die unangemesse Miete und Heizkosten gedacht.

    Nein. Wenn du § 22 Absatz 1 SGB II aufmerksam liest, wirst du leicht erkennen, dass die Karenzzeit nur für die Kosten der Unterkunft gilt, nicht aber für Heizkosten:

    Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden.

    Wie kann ich den Abschlag der Heizölrechnung senken ?

    Das kommt doch auf deinen Vertrag an. Der Normalfall bei Heizöl ist ja eh die Bezahlung bei Betankung. Dieses Wärmekonto schließt man ja freiwillig ab.

    Die 660 Euro sind jetzt die komplette Miete mit kalten Nebenkosten? Weil im Bescheid nur Nettokaltmiete steht und nicht Bruttokaltmiete

    Ansonsten fehlen die monatlichen Heizkosten. Selbst, wenn die unangemessen sind, wären sie zumindest in der angemessenen Höhe zu berücksichtigen. Außerdem sollten sie zumindest für 6 Monate voll übernommen werden, bis eine Kostensenkungsaufforderung greift.

    Die Bewilligung für 6 Monate ist aufgrund der unangemessen Miete möglich, § 41 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB II.

    Ich müsste jetzt wieder um 100€ erhöhen, dass zahlt das Jobcenter doch nicht, oder zahlen die jetzt noch 100€ Wasserkosten im Monat zusätzlich? Und Heizkosten müsst ich auch erhöhen um 80€, das wären 180€ mehr, da zahl ich jeden Monat auch noch extra für die

    Wo ist dein Problem? Du erhöhst die Kosten und wenn nicht gezahlt wird, dann mahnst du und wenn die Schulden 2 Monatsmieten betragen, dann kündigst du ihnen. Ich sag es nochmal:Wie man das eben als normaler Vermieter macht.

    Klingt im Übrigen danach, als würde schon lange nicht die volle Miete gezahlt werden, wenn du schreibst, dass du ständig die Vorauszahlungen erhöhst, die das aber ignorieren würden.

    kann das Amt meine Eltern oder meinen Bruder zur Auskunft mit Zwangsgeld zwingen?

    Das wird sich zeigen. Natürlich kann es gegenüber den Eltern einen Auskunftsanspruch nach § 60 SGB II geltend machen. Das ist ein Verwaltungsakt, gegen den die dann in Widerspruch und notfalls Klage gehen können. Dann wird die Widerspruchsstelle bzw. das Sozialgericht prüfen, ob ein Auskunftsanspruch besteht. Bedenke aber, dass nach allgemeiner Rechtsmeinung der bürgerlich-rechtliche Unterhaltsanspruch eines Kindes nach Beendigung der Ausbildung noch für eine kurze Zeit der Arbeitssuche gegenüber den Eltern weiter besteht. Im Allgemeinen ist da von 6 Monaten die Rede.

    Die nicht erfolgte Auskunft kann mit einem Bußgeld geahndet werden, auch hier ist Einspruch (aber innerhalb 2 Wochen!) möglich. Über dessen Rechtmäßigkeit würde dann das zuständige Amtsgericht entscheiden.

    Im Prinzip beantwortet das auch die restlichen Fragen, da eben für eine gewisse Übergangszeit der Gesetzgeber noch eine Unterstützung durch die Eltern erwartet.

    Was nun tatsächlich rauskommt, wird wohl nur die Zukunft zeigen. Wahrscheinlich solltest du dich aber schnellstmöglich auf die Arbeitssuche konzentrieren. Ausgelernt, jung und ungebunden sollte das doch schnell gehen.

    Ich dachte, dass Verwandte 1. Grades nur bis zum 25. Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet sind.

    Das ist eine Stammtischweisheit und völlig falsch.


    sondern durfte einfach hier wohnen etc.

    Irgendwas gegessen wirst du ja in den 2 Monaten auch haben...


    Das mit d Sozialdoenst wusste ich schlicht nicht und ich war kaum ansprechbar.

    Gerade in so einem Fall müsste das Krankenhaus oder ein Familienangehöriger ein Betreuungsverfahren einleiten. Irgendwer muss ja im Fall der Fälle berechtigt sein, Entscheidungen zu treffen.

    Mir geht es auch wirklich eher um die Versicherungsbeiträge, als um das Geld für den Unterhalt

    Die scheint ja jemand zu zahlen. Ansonsten bleibt es dabei: ob nachgezahlt wird, ist eine Entscheidung der Behörde. Ob das bei dir der Fall sein wird, kann niemand prognostizieren. Es spricht nunmal auch etliches dafür, dass du nicht hilfebedürftig warst, weil du die Hilfe von Familienangehörigen erhalten hast.