Beiträge von Tamar
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Das ist krass.
Das Zuflussprinzip gibt es schon seit Jahrzehnten. Es ist auch dahingehend logisch, als dass das Geld nicht 2021 für den Lebensunterhalt zur Verfügung stand, sondern jetzt aktuell.
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Wenn im Januar 2024 Bürgergeld bezogen wurde: natürlich. Es gilt das Zuflussprinzip.
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Dann schreib doch "2" rein und dahinter ergänze einfach "(ich + Vater)".
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Es wird schwierig werden, zu erklären, wovon du die letzten Monate gelebt hast. Sei da transparent. Ansonsten scheinst du tatsächlich momentan erwerbsgemindert zu sein. Du solltest damit auch ehrlich umgehen, damit das Jobcenter den Ärztlichen Dienst einschaltet. Bis klar ist, ob du nicht doch zum Sozialamt gehörst, wird Bürgergeld gezahlt.
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Niemand ist hier erziehungsunfähig.
Das klang so, als hätten die Eltern gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Erziehung beeinflusst haben:
Und als Nachtrag: Psychische Erkrankungen, die vererbar sind, haben nichts mit falscher Erziehung zu tun.
Ich kann nur das Geschilderte beurteilen. Und wenn da ein Anwalt schon sagt, dass das keine Chance hat, der den Sachverhalt in und auswendig kennt, weil das Kind oder die Eltern da schon lange Mandanten sind: wie soll man mit vielleicht 5% Kenntniss des Sachverhaltes helfen können?
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Versuche es. Vielleicht hilft dir dieses Urteil SG Altenburg, Urteil vom 19.11.2021 - S 30 AS 490/20 dabei.
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Wer ein bafögfähiges Studium betreibt ("fähig" bedeutet hier, dass der Studiengang gefördert werden kann, es geht nicht um die Person des Studenten), besteht kein Anspruch auf Bürgergeld.
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Wenn die Eltern erziehungsunfähig sind, wäre das Jugendamt erst recht (noch) mit im Boot und die Jugendliche hätte nicht eigene Mittel aufwenden müssen.
Natürlich kann es sein, dass sich die Behörden an die Eltern wenden. Es gibt ja nunmal auch Unterhaltspflichten!
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Ist es nicht so, dass man als Bürgerfeld-Empfänger maximal 15 Stunden die Woche einer Beschäftigung nachgehen darf, da man ansonsten seinen Anspruch auf Bürgergeld verliert?
Nein. Das gilt für normales Arbeitslosengeld. Beim Bürgergeld soll man möglichst schnell möglichst viel arbeiten und verdienen, damit Bürgergeld wegfällt. Das ist nämlich keine lebenslange Rente.
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Das wird dir tatsächlich nur deine Arbeitsagentur sagen können, wenn der Grund der Änderung nicht um Bescheid steht.
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Wird der Zeitaufwand, den er als Pflegeperson leisten soll, auf diese maximale Arbeitszeit angerechnet?
Welche maximale Arbeitszeit?
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vertraglich wurde dazu gar nichts vereinbart.
Gibt es überhaupt einen schriftlichen Mietvertrag? Was steht da zu den Betriebskosten drin?
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Aber ich beziehe seit dem 01.09.2023 immer noch Strom und Gas vom Hauseigentümer,
Obwohl im Mietvertrag von dir die Anmeldung beim Versorger verlangt wird oder wie muss man sich das vorstellen? Oder was ist vertraglich dazu vereinbart?
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Nein, das ist nicht richtig, wenn der Fall wie BSG Urteil 07.05.2009 - B 14 AS 14/08 R - Küchenmöbelzuschlag liegt.
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Ich verstehe die Formulierung "zur Einsicht vorlegen" jedoch genau so!
Das hat das BSG im SGB II in einer auch auf das SGB XII übertragbaren Entscheidung BSG Urteil 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R aber nunmal anders gesehen.
wenn ich dorthin fahre, um die Auszüge dort vorzulegen) zu erstatten hat, was allerdings auch abgelehnt wird.
Wie seht Ihr das hier?
Genauso. Es gehört zu deinen Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I, die Kontoauszüge vorzulegen, wobei "Vorlage" eben nicht bedeutet, dorthin zu fahren und zu verlangen, dass der SB die in 5 Minuten sichtet. Das ist deine Beibringungspflicht und wenn dadurch Kosten entstehen, hast du die zu tragen, denn du möchtest Leistungen. Außerdem kennt § 60 ff SGB I keine solche Erstattungspflicht. Nur für angeordnetes persönliches Erscheinen und die Teilnahme an gesundheitlichen Untersuchungen (§ 65a SGB I).
Die wollten das zunächst auch nicht akzeptieren, mussten dann aber doch klein beigeben.
Dann hast du angesichts der BSG Rechtsprechung einfach Glück gehabt.
um meinen Anspruch auf Bürgergeld nicht zu verlieren?
Wieso Bürgergeld? Oder meinst du Grundsicherung im Alter?
Das lässt sich ja nun wirklich leicht mit § 41a SGB XII - Vorübergehender Auslandsaufenthalt googeln.
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Reiche ein, was du hast. Ich würde nichts schwärzen auf den Kontoauszügen, denn das erregt den Verdacht, dass wegen ggf. mangelnder Deckung Rücküberweisungen erfolgt sind.
Ansonsten schreib den Vermieter mit der Bitte um den Auszug vom Mieterkonto an und lege eine Kopie des Schreibens bei. Erkläre das mit den fehlenden Kontoauszügen und bitte dafür um Fristverlängerung.
Da es um die Vergangenheit geht, sollte das keine Auswirkungen für den aktuellen Zeitraum haben, es sei denn, es gibt tatsächlich Mietschulden (irgendeine Ursache muss das Ganze nunmal haben, aus Langeweile wird das nicht angefordert) und das JC will direkt an den Vermieter überweisen. Frage deshalb nach, warum das Ganze und ob eine vorläufige Bewilligung möglich ist oder zumindest der Regelsatz ausgezahlt werden kann.
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Aha. In welchem Gesetz ist das als Pflicht/Zwang denn normiert? Also meine Mutter verweigert mit ihren 83 Jahren sogar ein Hörgerät und lässt uns lieber schreien. Ich glaube, einen Computer wollte ihr trotz der von dir genannten "Pflicht" auch noch niemand aufzwingen.
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Da könntest du dir irgendeinen x-beliebigen Paragraphen raussuchen und sagen das Amt macht es auf dessen Grundlage, auch wenn es nichts damit zu tun hat und im Zweifel entscheidet ein Gericht darüber. Was ist das denn für eine Aussage??
Die richtige. In Fakt ist es so. Nur, wenn das Auskunftsverlangen nach § 60 SGB II rechtlich falsch ist, würde es ja von einem Gericht aufgehoben. Wenn immer alles richtig gemacht würde von einer Behörde, bräuchte man diese Gerichte nicht. Du kannst doch auch mit den entsprechenden Suchwörtern die dazugehörige Rechtsprechung suchen. Derer gibt es genug und die würde es nicht geben, würde das Jobcenter nicht (ggf. auch fälschlicherweise) § 60 SGB II anwenden.
da ich bis dahin wohl einen Job gefunden haben werde. Und zwar in einem Bereich der meinem Studium entspricht.
Herzlichen Glückwunsch.
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Was müsste man mit denen abklären?
Wenn Es bereits ein betreutes Wohnen gab, mithin Leistungen der Jugendhilfe, dann sollte jetzt formell ein Antrag auf Hilfe für junge Erwachsene gestellt werden. Oder zumindest ein Schriftstück des Jugendamtes, dass die in der Vergangenheit liegenden häuslichen Probleme bestätigt, denn ohne Grund gab es ja kein betreutes Wohnen.
Wenn sie gerade ein FSJ macht, gibt es dort keine Unterbringungsmöglichkeit?
Beim Anwalt wurde schon viel Geld gelassen, der baf auch gesagt die sitzen am längeren Hebel, da kann man kaum was tun, das kostet nur unnötig sehr viel Geld geben Dinge vorzugehen.
Wie kann jemand, der kein Geld hat, viel Geld beim Anwalt lassen? Und wenn ein Anwalt zu dieser Einschätzung kommt, dem garantiert mehr Fakten bekannt sind, als hier im Forum vorgetragen, dann wird da auch irgendwas dran sein.
Letztlich sind ja nunmal auch die Eltern noch verantwortlich. Warum soll das jetzt auf den Steuerzahler abgewälzt werden? Es ist doch Aufgabe der Eltern, ein Kind so zu erziehen, dass es seinen Weg im Leben gehen kann?
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Ohne Jugendamt läuft da wahrscheinlich gar nichts.
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Man ist nicht zur PC/Internet gesetzlich gezwungen ?
Nein.
die einem zur Digitalisierung und digitalen Jobcenter auffordern?
Das ist gewünscht. Wie die Steuererklärung über Elster. Habe meine trotzdem auf Papier abgegeben. Und nun? Gab es Geld zurück.
Ich glaube, wenn die Jobcenter wegen JC-digital verpflichtet wären, jedem Leistungsempfänger einen PC zu bezahlen, hättest du das schon längst in der Zeitung mit 4 Buchstaben und Riesrnschlagzeilen gelesen. Samt Aufschrei der arbeitenden Bevölkerung.
Wieviel Geld betrachten die Jobcenter den als angemessen, wenn
das hier doch noch Pflicht/Zwang wird.
Es wird nichts Pflicht/Zwang. Diese Diskussion ist sinnlos.
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Gibt es diesen Freibetrag seit der Umstellung auf Bürgergeld nicht mehr?
Ja.
Ist das richtig so? Somit blieben es dann 32.000 € "zuviel".
Korrekt.
Die Altersrente (etwas höher als jetzt das Bürgergeld) wird (wenn auch knapp) auskömmlich sein;
Dann ist es deine Entscheidung, ob du vorzeitig in Altersrente gehst und dir die LV monatlich oder einmalig auszahlen lässt.
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Du musst dich also mit EKS, VA, WBA alle 6 Monate befassen.
Wer ist "du"?
Letztlich ändert es trotzdem nichts an der Aussage, dass es keine Beihilfe geben wird, da alternative Wege der Stellensuche und Bewerbung zur Verfügung stehen.
Und ob ein neuer Rechner als Betriebsausgabe berücksichtigt wird, steht in den Sternen. Das JC muss nämlich unnötige Ausgaben nicht berücksichtigen. Und dass der PC für die Tätigkeit überhaupt notwendig ist, hast du im Eingangsbeitrag mit keinem Ton erwähnt, so dass ich davon ausgehe, dass dem nicht so ist. Aber vielleicht kann dein Drängen dann als Anlass genommen werden, zu prüfen, ob deine Honorartätigkeit nicht eine Scheinselbständigkeit darstellt.
Wieso findet eigentlich ein Lehrer heutzutage eigentlich keinen Job? Wir haben Lehrermangel. Dann hätte sich die Bettelei erledigt.
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