Das Jobcenter kann nicht einfach Geld kürzen und dir das mündlich mitteilen.
Aber natürlich darf es das. Nennt sich "mündlicher Verwaltungsakt", § 33 Abs. 2 Satz 1 SGB I. Dieser ist auf Verlangen zu verschriftlichen, § 33 Absatz 2 Satz 2 SGB I.
Wie kommt das Jobcenter auf genau diesen Betrag von 51 Euro?
Das schreibt die TE:
Also ist mein momentaner Regelsatz 507 Euro, weil ich ja 51 Euro weniger bekomme weil mein Partner bei mir Wohnt.
Wobei der Partnerregelsatz 506 Euro ist, nicht 507...
Eigentlich dürfte es auch nur noch die Hälfte der Miete geben.