Wie kann sich der/die Betroffene gegen das Jobcenter wehren, weil diese die angestiegenen Preis/Vorauszahlung um 170% nicht akzeptieren wollen?
Wenn das Jobcenter den neuen Heizkostenabschlag nicht mehr in voller Höhe berücksichtigt, dann kann man ganz einfach in Widerspruch und ggf. anschließend in Klage gehen, wie es der Rechtsbehelfsbelehrung eines jeden Bescheids zu entnehmen ist.