Der Sohn in Ausbildung hat einen Freibetrag von 538 Euro. Der mit Bafög mindestens 100 Euro.
Beiträge von Tamar
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Nicht du entscheidest, was erheblich ist. Da bei Betriebsausgaben die Wirtschaftlichkeit zu prüfen ist, stimme ich dir z. B. hinsichtlich der Schwärzung von Artikelnummern und Einzelpreisen nicht zu. Mailadresse des Händlers von mir aus, da wüsste ich auch nicht, welchen Beweiswert das haben soll, es sei denn, es wurde z. B. mit PayPal bezahlt.
Die Antwort ist dann, alle seit 6 Jahren.
Wie also damit umgehen?
Wie schon geschrieben, scheint es den Verdacht von Betrug zu geben. Das ist eine reine Vermutung, ich kann dir daher nicht sagen, wie du damit umgehen solltest. Eigentlich habe ich dazu schon in meinem ersten Beitrag ausreichend geschrieben, was die Folgen einer Verweigerungshaltung sein können.
Ach ja eines noch bzgl. Schwärzen auf Kontoauszügen. Wenn ich eine Überweisung mache, dann schreibt meine tolle Bank die verwendete TAN zur Buchung auf den Auszug. Das soll ich nicht schwärzen dürfen?
Du machst dir das Leben selbst schwer. Welcher Geheimhaltung unterliegt denn eine benutzte TAN? Die Rechtsprechung, was geschwärzt werden darf, ist doch eindeutig.
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Wenn es auf Schulden hinausläuft: natürlich.
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Oder ob es irgendeine Regel/Vorschrift gibt, für eine zeitliche Begrenzung.
Gibt es nicht. Es gibt nur den Amtsermittlungsgrundsatz, § 20 SGB X. Art um Umfang der Ermittlungen bestimmt dabei die Behörde. Dies wird z. B. eingeschränkt durch das sogenannte Übermaßverbot, das heißt, die Ermittlungen dürfen nicht willkürlich sein und die Forderungen quasi unverhältnismäßig sind.
Daher lässt sich deine Frage, ob das so rechtens ist, nicht beantworten. Dazu fehlt schlicht das Wissen über die Gründe, die das JC veranlasst haben, von dir diese Steuerbescheide zu fordern. Üblich ist es jedenfalls nicht.
Kann ich dennoch auf bestimmte Schwärzungen bestehen?
Wahrscheinlich eher nicht. Ich kenne nur diese Entscheidung zu Kundendaten und Schwärzungen:
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173232
Es klingt alles danach, als würde das JC bei dir Sozialleistungsbetrug vermuten. Erfahrungsgemäß scheut sich ein JC auch nicht davor, dass vor Gericht (ob nun Sozialgericht wegen Rückforderung von Leistungen oder vor ein Amtsgericht wegen Betrug) zu bringen. Ich weiß nicht, ob dich eine Verweigerungshaltung da nicht noch verdächtiger macht. Btw: manchmal melden auch Finanzämter oder Polizei, dass da gerade Ermittlungen laufen. Das wird dir dann nicht mitgeteilt. Auch sowas kann Anlass sein, dass mehr und genauer hingeschaut wird und dann solche Unterlagen gefordert werden.
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Wenn ich Anteile verkaufen würde, würden mir ja immernoch Anteile an den anderen Gebäuden gehören und nur weniger von den von mir Bewohntem?
Warum, wenn das JC nur die Verwertung der nicht bewohnten Immobilien verlangt? Anteile von dem zu veräußern, was du selbst bewohnst, ist doch kontraproduktiv. Gäbe es denn für die 2 Gebäude, in denen du nicht wohnst, Interessenten? Wäre keine Art "Tausch" möglich, dass du deine Anteile an den anderen Immobilien im Austausch der Anteile der anderen an der von dir bewohnten Immobilie hergibst?
Mir wurde Seitens der SB empfohlen den Antrag zurückzuziehen um mein Eigentum nicht zu verlieren....
Wie ist denn deine Einkommenssituation? Könntest du denn auch ohne Bürgergeld leben?
Kommt er bei mir zu Hause vorbei, wird das Haus nur von aussen oder auch innen besichtigt? Hat jemand das schon gehabt?
Kommt darauf an, ob es ein erweitertes Gutachten ist oder nur der Gutachterausschuss eingeschaltet wird. Bei der einfachen Methode wird die Immobilie einfach nur nach Bodenrichtwert beurteilt, da kommt niemand. Bei einem ausführlichen Gutachten kommt jemand vor Ort. Ob von aussen oder von innen kommt auf dich an. Innen geht ja nur, wenn du und die anderen Eigentümer Zutritt gewähren.
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Das ist doch Quatsch. Reiche das Wohnungsangebot ein, begründe, dass ihr euch trennt und warte, was da schriftlich kommt.
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Eine Trennung kann niemand verbieten. Wenn ihr tatsächlich getrennte Wege gehen wollt, dann such dir was, was für eine Person angemessen ist und kläre das nochmal mit dem Jobcenter, dass ihr euch trennt und du ausziehen willst.
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Ich verstehe dein Problem nicht. Dir wird jeden Monat ganz normal Bürgergeld gewährt. In manchen Monaten bleibt der Betrag gleich, deshalb ist der Berechnungsbogen zusammengefasst für diese übereinstimmenden Monate.
Januar bis April ist es mehr als im Dezember, da zum Januar der Regelsatz erhöht wurde. Im Mai ist es mehr, weil da wohl die Nebenkostenabrechnung berücksichtigt wurde. Und ab Juni fehlt der MB Ernährung, weil dafür eine neue ärztliche Bescheinigung benötigt wird. Steht aber auch alles im Bescheid drin.
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Die Aussage ist schlichtweg falsch.
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Wenn Sie kein Bürgergeld bezieht, ist das völlig unnötig und das Jobcenter gar nicht für sie zuständig.
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Bei Darlehen muss zuerst das Schonvermögen eingesetzt werden.
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Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es nicht ausreichend ist, wenn ich für das JobCenter telefonisch und per Post erreichbar bin?
Nein.
Darf die Sachbearbeiterin mich ständig zu Gesprächen antazen lassen?
Ja. Jedenfalls spricht nichts gegen den von dir genannten Umfang.
Das habe ich meinem behandeldem Arzt auch gesagt und er meinte, dass ich das so dem JobCenter mitteilen soll
Dann soll er dich doch krank schreiben.
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In meinem Beispiel? Das ist die Frage eines Users gewesen und kein Beispiel.
Rechtsgrundlage ist § 11 Absatz 2 SGB II, das Zuflussprinzip. Wenn etwas nur im Monat des Zuflusses Einkommen ist, ist es logischerweise danach Vermögen.
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Da es sich um eine Beihilfeleistung handelt und nicht nur um ein Darlehen, darfst du Vermögen haben. Derzeit im ersten Jahr Bürgergeldbezug 40.000 Euro.
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Gab es bereits eine Kostensenkungsaufforderung? Hast du, so wie hier, bereits erklärt, dass du nicht bereit bist, die Kosten zu senken und in der Wohnung verbleiben willst?
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Da sie, wenn deine Aussage stimmt und nur dann! zu Zeiten ohne Bürgergeldbezug auszieht, gilt die U25 Regel nicht für sie, so dass, wenn sie wieder hilfebedürftig wird, auch die Wohnungskosten berücksichtigt werden müssen.
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Ich kann dir leider nicht mehr folgen, sorry.
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Ich habe mich nur auf Bürgergeld bezogen. Dort wird Bafög und Kindergeld als Einkommen angerechnet und auch darauf gibt es Freibeträge, die dann aber, wenn Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird, wahrscheinlich wegfallen werden.
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Wenn Sie kein Bürgergeld will und nicht ihr die Miete bekommt, sondern sie direkt an den Vermieter zahlt, müsst ihr nur mitteilen, dass sie ausgezogen ist.
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Du kannst jederzeit verdienen. Soviel du willst. Für unter 25 jährige, die eine bafögfähige Ausbildung absolvieren, gibt es den höheren Freibetrag bis zu 538 Euro. Allerdings kann es dann sein, dass es keinen Freibetrag aufs Bafög oder Kindergeld mehr gibt, wenn du den bisher erhalten haben solltest.
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Ihr könnt soviele Wohnungen anmieten, wie ihr wollt, berücksichtigt werden beim Bürgergeld nur die Kosten der Unterkunft, in der ihr tatsächlich wohnt.
Deine Tochter sollte (trotz Untermietvertrag) die Miete direkt an den Vermieter zahlen. Dem soll es doch egal sein, von welchem Konto er seine Miete bekommt.
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Warum sollte eine Untervermietung nicht erlaubt sein, wenn Dee Vermieter ja schon zugestimmt hat?
An welche Art Probleme (außer, dass die Tochter die Wohnung selbst bezahlen muss) hattet ihr denn gedacht?
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In Bezug auf was? Bafög, Bürgergeld, Kindergeld, Wohngeld? Sorry, deine Frage lässt sich so doch gar nicht einordnen.
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Man wird aber eine Bedarfsgemeinschaft vermuten und du musst das widerlegen. Du solltest also davon ausgehen, dass das kein Durchwinken wird bei der Antragstellung.
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Hat jemand Erfahrung mit dem Einstiegsgeld und in welche Höhe kann man die erwarten?´
Die Höhe kann man in der Einstiegsgeldverordnung nachlesen.
2. Frage, wie viel wäre der Anrechnungsfreie Beitrag ,während man 6 -12 Monate beim Jobcenter ist ?
Was meinst du damit? Den Freibetrag für Erwerbstätigkeit? Was hat das mit 6 - 12 Monate zu tun?
3.Ist das Einstiegsgeld empfehlenswert oder eher weniger ? Ich brauch das Geld nicht unbedingt , aber würde es natürlich trotzdem als Support nehmen.
Auch hier: was meinst du damit? Das Einstiegsgeld ist einfach eine mögliche Förderleistung.
4.Falls man nach 6 Monaten als Beispiel soviel verdient, dass man vom Bürgergeld befreit wird, wo wird man versichert ?!
Und hier stellt sich mir die Frage, ob du dich wirklich mit den Generalien einer Selbstständigkeit befasst hast. Was denkst du denn, wo Selbständige, die kein Bürgergeld beziehen (also z. B. der Elektikermeister von nebenan oder der Gaststättenbeteiber, Bäckereibesitzer...) versichert sind und wer die Beiträge bezahlt?
5. Muss ich die "EKS" nach 6 Monaten beim Amt vorzeigen oder wird das monatlich gemacht?
Eine vorläufige erstellt man vor Beginn des Bewilligungszeitraums und eine endgültige danach.
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Wer will es dir verbieten, dort zu wohnen, wenn du im Mietvertrag stehst? Ansonsten gibt es ja sicher eine Möglichkeit, zu beweisen, dass du dort jetzt erstmals einziehst und nicht schon länger dort lebst.
Schwierig wird es trotzdem, zu erklären, warum man einfach irgendwann mal gemeinsam mit einem wildfremden Menschen (mit dem man weder Beziehung führt noch einstehen will) einen Mietvertrag schließt und sich dadurch verpflichtet, für seine Miete einzustehen (gesamtschuldnerische Haftung).