Beiträge von Tamar

    Ich verstehe nicht wieso die Betriebskostengutschrift für 2022 angerechnet werden aber die Betriebskostennachzahlung für 2023 abgelehnt wird, oder habe ich die Briefe falsch verstanden?


    Das Guthaben ist Einkommen, deshalb wurdest du überzahlt, das heißt, du musst Bürgergeld zurück zahlen. Dazu hört man dich an.


    Zur Ablehnung der Nachzahlung kann ich nichts sagen, da dein Beitrag nicht verständlich ist. Was soll das hier heißen:


    Zitat

    vom 30.01.2024 handelt es sich nicht um die Bei der von Ihnen eingereichten Jahresendabrechnung Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung. Diese hatten Sie mit Schreiben vom 29.11.2023 von Ihrem Vermieter erhalten.

    Für die Behörden ist eigentlich nur die Feststellung der Deutschen Rentenversicherung bindend. Die wenigstens Sozialämter werden nur aufgrund des Gutachtens des ärztlichen Dienstes gleich Grundsicherung oder Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII zahlen. Daher solltest du einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Wenn dich das JC auffordert, auch einen Antrag beim Sozialamt zu stellen, dann mache das. Sollte dann das Sozialamt der Feststellung des ärztlichen Dienstes widersprechen (intern gegenüber dem JC), wird das Verfahren nach § 44a SGB II eingeleitet, das heißt, man schaltet die Rentenversicherung zur Begutachtung ein. Solange die Rentenversicherung nicht entschieden hat, muss das Jobcenter zahlen.

    Von mir werden aber 5 Monate angefordert, was hat das mit dem Frag deinen Anwalt Fall zu tun?

    Ich wollte dir aufzeigen, dass du gar nicht weißt, wie der Ausgang des dortigen Verfahrens und daher auch nicht, ob die Antwort des Anwaltes korrekt war. Zusätzlich noch, dass hier ein JC ganz offensichtlich für 6 Monate angefordert hat, wie in der verlinkten Rechtsprechung.


    Wenn es eine klare Regelung von 6 Monaten geben würde, dann wäre die Sache klar,

    Die gibt es und die hat Schorsch sehr gut geschildert. Genauso wie das LSG im verlinkten Urteil.


    aber von mir werden 5 Monate angefordert.

    Was eben falsch ist, deshalb auch mein


    Was jetzt dein JC macht, steht in den Sternen,

    Kann ja sein, es gibt in dem Jobcenter doch noch jemanden, dem die korrekte Rechtslage bekannt ist und der das nicht ändert.


    Außerdem widersprichst du dich selbst.

    Ich wüsste nicht wo.

    Nein, wie mehrfach geschrieben wollen Sie die EKS nur für 5 Monate.

    Ich schrieb über den Fall bei "frag einen Anwalt".


    Was jemanden auf "frag einen Anwalt" zu einem "Wald- und Wiesen-Anwalt" macht kannst du mir gerne erklären,

    Die ganz offensichtlich fehlende Rechtskenntnis darüber, dass bei Selbständigen im SGB II Leistungsbezug einiges anders läuft als für Arbeitslose oder unselbständig Beschäftigte.


    Die Diskussion wird im Übrigen auch müßig.

    Kann ich ruhig Nein ankreuzen, ohne dass mir dann eine Zahlung verweigert wird oder Nachteile entstehen, oder

    Ja.


    Muss man zwingend arbeitsfähig sein, um Bürgergeld zu erhalten? Was ist, wenn man nicht arbeitsfähig ist?

    Man muss erwerbsfähig sein. Ist man es nicht, wird die Rentenversicherung eingeschaltet. Stellt sie Erwerbsminderung fest, wird man im Normalfall ans Sozialamt verwiesen.


    Ist es ratsam mich noch kurz vor ALG2 Beginn krankschreiben zu lassen?

    Das sollte aufgrund des Gutachtens des ÄD unnötig sein.


    stimmt der Betrag, der da herauskommt, auch mit der Wirklichkeit überein oder wird die EM Rente anders berechnet als die normale? Oder zieht die DRV noch andere Sachen bei der EM Rente ab? Bei Teilerwerbsminderung bekommt man die Hälfte?

    Keine Ahnung.


    Gibt es auch den Weg von ALG1 direkt in die Grundsicherung?

    Wenn Erwerbsminderung noch während Alg1 festgestellt wird und die Rente nicht zum Leben reicht..


    welche Möglichkeiten gibt es dann noch?

    Außer Widerspruch und Klage? Wohl nichts weiter, wenn das Ziel Rente sein soll.


    bleibt mir ja nichts anderes als Bürgergeld, oder?

    Reich heiraten, im Lotto gewinnen....


    Ist es sinnvoll oder Pflicht für die EM Rente in die Krankenversicherung der Rentner von der gesetzlichen Kranversicherung zu wechseln?

    Was für eine Krankenversicherung für Rentner?!

    Natürlich drehen wir uns im Kreis. Du hast hier Antworten erhalten und woanders auch. Die Antworten differenzieren. Was bei "frag einen Anwalt" überhaupt letztlich heraus gekommen ist, steht sowieso in den Sternen. Das JC wollte ja nicht umsonst die EKS für 6 Monate. Und das eben nicht aus Versehen, wie der Wald- und Wiesen-Anwalt dort vermutet hat. Was jetzt dein JC macht, steht in den Sternen, du wirst es eh nicht groß beeinflussen können. Im Zweifelsfall wirst du dann eben zu einer aktuelleren Rechtsprechung beitragen. Ansonsten hat Schorsch sehr eindringlich und korrekt die Rechtslage dargestellt.


    Im Übrigen:


    Zitat

    In anderen Worten wurde das Urteil auch damit begründet, dass in dem Einzelfall die gemachte Prognose über das Einkommen im BZ unzutreffend war.


    ist das ja wohl logisch. Wenn das geschätzte und das tatsächliche Einkommen überein stimmen würden, bedarf es gar keiner endgültigen Festsetzung. Aber bei welchem Selbständigen bitte ist denn das geschätzte Einkommen letztlich genauso hoch wie das dann tatsächlich erzielte?! Es sei denn, er war 6 Monate krank und hat weder Einnahmen noch Ausgaben gehabt.

    Man weiß wo man seine Information herholen soll. Ihr sagt das eine, ein geprüfter Anwalt im Netz etwas anders, das Jobcenter wieder etwas anders.


    Was willst du hören? Fakt ist, dass hier das Zuflussprinzip des § 11 Abs. 2 SGB II nicht in der dort normierten Form gilt, weil für Selbständige abweichend die Berechnung des Einkommens in § 3 der Bürgergeld-Verordnung (vorher ALG II-VO) geregelt ist. Und dies wurde gerade deswegen


    Genauso wenig wie der Normalverdiener sich am 22. des Monats "abmelden" kann, weil sein Monatslohn laut Chef am 23. auf dem Konto aufschlägt, können sich Selbständige vor den fetten Monaten des Bewilligungszeitraums abmelden.

    damit du nach 4 schlechten Monaten nicht einfach ein oder 2 fette Monate für dich einsteckst. Denn gerade ein Selbständiger kann wesentlich einfacher regulieren, wann ihm die Früchte seiner Arbeit zufließen.

    Dir steht es - nach erfolgter Entscheidung des Jobcenters- natürlich frei, die Rechtslage von einem Gericht prüfen zu lassen.

    Das mag deine Überzeugung sein. Diese kann aber nicht stimmen. Du darfst davon ausgehen, dass sämtliche große Firmen ohne Sozialleistungen entstanden sind. Im guten alten BSHG war nämlich nach spätestens einem Jahr Schluss mit der Unterstützung, da hat man die Aufgabe der Selbständigkeit und Aufnahme einer Arbeit als zumutbare Selbsthilfemöglichkeit erwartet.


    bekomme seit 1,5 Jahren einen kleinen Betrag


    Ein kleiner Betrag?


    380€ beim Minijob verdienen können und ca. 150€ Wohngeld bekommen können. Insgesamt ist es ca. 80€ weniger als ich momentan insgesamt an Bürgergeld-Kosten


    380 + 150 + 80 = 610 Euro. Das ist ein kleiner Betrag?


    Es steht dir frei, jederzeit wieder Bürgergeld zu beantragen, wenn du mit Lohn, Gewinn und Wohngeld nicht auskommst. Allerdings darfst du davon ausgehen, dass, je länger du im Bürgergeldbezug bleibst, der Druck zur Aufnahme einer auskömmlichen Arbeit erhöht wird.


    Genaueres könnte man eh sowieso nur sagen, wenn man wüsste, was genau für eine Selbständigkeit du ausübst, in welcher Region, mit welchem Kundenkreis, welche Ausbildung du hast usw. Also äußerst einzelfallabhängig. Es ist ja nunmal ein Unterschied, ob man im Kneipenbezirk von Franfurt/Main eine gut gehende Kneipe übernimmt oder ob man sich in Hintertupfingen mit 50 Einwohnern ohne Internetanschluss als Schreibkraft selbständig macht.


    439D046814

    Ich fand es von Schorsch halt recht verharmlost.

    Der TE hat nach Möglichkeiten gefragt. Und vom Bürgergeld "anzusparen" oder einen Job aufzunehmen, sind solche Möglichkeiten. Ich sehe auch keine Verharmlosungen. Dagegen sind deine kruden Berechnungen eher nicht zielführend.

    Allein schon dieses

    Wenn man annimmt, das der Regelsatz zum Leben reicht, könnte er durch einen Job Geld dazuverdienen. Darf aber halt nicht alles verdiente behalten.

    ist doch völliger Nonsens. Man darf den kompletten Lohn behalten. Niemand nimmt auch nur einen Cent davon weg. Insofern sind deine Beiträge irreführend.

    Ich muss Ende Juni aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen.

    Warum?


    Habe vor einiger Zeit einen Bürgergeldantrag gestellt, diesen aber noch nicht abgegeben.

    Wann genau? Und warum noch nicht abgegeben? Wovon lebst du? Wie bist du krankenversichert?


    Außerdem benötige ich Umzugskostenbeihilfe und eine Erstausstattung.

    Warum Erstausstattung? Lebst du derzeit in einer leeren Wohnung?


    besteht die Möglichkeit, einer geeignete Wohnung anzumieten, ohne Wohnberechtigungsschein und ohne bewilligten Antrag?

    Wenn du sie + Kaution und Co. bezahlen kannst..


    gibt es eine Möglichkeit, die aktuelle Situation zu beschleunigen?

    Welche Situation? Wohnungssuche? Arbeitssuche? Antragstellung? Umgang mit den Kindern?


    Fakt ist: Ohne Antragsabgabe wird sich beim Bürgergeld über kurz oder lang gar nichts ergeben. Außer vielleicht einem Versagungsbescheid.

    Also mich würde jetzt auch interessieren, was das JC bis dato dazu sagt. Wenn er im laufenden Leistungsbezug ist, müssen sich ja aufgrund Umzug in die Mietwohnung die Unterkunftskosten eklatant erhöht haben, da im Eigentum nur Betriebskosten angefallen sind. Hat das Jobcenter seine Zusicherung zum Umzug gegeben? Warum ist die Immobilie nicht zu halten?


    Ansonsten hat er bis Ende des Jahres ein Vermögen von 40.000 Euro frei, danach 15.000 Euro. Solange er aber nicht mehr in dem Eigentum wohnt, kann er Bürgergeld nur als Darlehen erhalten, da im SGB II nur eine selbstbewohnte Immobilie geschützt ist.

    Nach Masterstudium in der Regelstudienzeit seien ihr zwei Wochen Urlaub gegönnt.

    Gerne doch. Es macht dir dann sicher nichts aus, ihr den Urlaub zu finanzieren.


    Sie hat sich ihr Studium mit vielen Nebenjobs und Unterhalt der Eltern mühsam erarbeitet.

    Das machen viele junge Menschen so.


    Arbeitgeber haben kein Interesse sie für 2 Monate einzustellen.

    Deine hellseherischen Fähigkeiten hast du dir wann und wo erworben? Ansonsten halte ich das für ein recht falsches Gerücht.

    .Fälligkeit bis zum 15.1.22 und bei der jetzigen die im März kam. bis 15.12.22Für die abschläge 2024 stand nach der Rechnung vom 6.3.2024 Fälligkeit am8 .4 2024

    Würde es dir etwas ausmachen, verständlicher zu schreiben? 2022 und dann erst 2024 kann ja nicht sein.


    Hab hab aber ne mail bekommen,das ich ab den 8.12024 den alten Abschlag bis zur neuen abrechnung zahlen soll.


    Lade die Mail mal bitte hoch. Das ist sehr unüblich und ungewöhnlich.