Das mag deine Überzeugung sein. Diese kann aber nicht stimmen. Du darfst davon ausgehen, dass sämtliche große Firmen ohne Sozialleistungen entstanden sind. Im guten alten BSHG war nämlich nach spätestens einem Jahr Schluss mit der Unterstützung, da hat man die Aufgabe der Selbständigkeit und Aufnahme einer Arbeit als zumutbare Selbsthilfemöglichkeit erwartet.
bekomme seit 1,5 Jahren einen kleinen Betrag
Ein kleiner Betrag?
380€ beim Minijob verdienen können und ca. 150€ Wohngeld bekommen können. Insgesamt ist es ca. 80€ weniger als ich momentan insgesamt an Bürgergeld-Kosten
380 + 150 + 80 = 610 Euro. Das ist ein kleiner Betrag?
Es steht dir frei, jederzeit wieder Bürgergeld zu beantragen, wenn du mit Lohn, Gewinn und Wohngeld nicht auskommst. Allerdings darfst du davon ausgehen, dass, je länger du im Bürgergeldbezug bleibst, der Druck zur Aufnahme einer auskömmlichen Arbeit erhöht wird.
Genaueres könnte man eh sowieso nur sagen, wenn man wüsste, was genau für eine Selbständigkeit du ausübst, in welcher Region, mit welchem Kundenkreis, welche Ausbildung du hast usw. Also äußerst einzelfallabhängig. Es ist ja nunmal ein Unterschied, ob man im Kneipenbezirk von Franfurt/Main eine gut gehende Kneipe übernimmt oder ob man sich in Hintertupfingen mit 50 Einwohnern ohne Internetanschluss als Schreibkraft selbständig macht.
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