Auskunft von unserem Jobcenter war, dass es ein Sparbuch sein müsse, weil bei einem Girokonto ja auch die Eltern auf das Geld zugreifen könnten (zB Überweisungen über das Konto tätigen), auch wenn es auf den Namen des Kindes liefe.
Das ist Nonsens.
Auskunft von unserem Jobcenter war, dass es ein Sparbuch sein müsse, weil bei einem Girokonto ja auch die Eltern auf das Geld zugreifen könnten (zB Überweisungen über das Konto tätigen), auch wenn es auf den Namen des Kindes liefe.
Das ist Nonsens.
- gilt der auch, wenn man schon länger im laufenden Bezug ist, oder nur nach der Karenzzeit, wenn man neu beantragt hat?
Der gilt auch für sogenannte "Bestandskunden".
- gilt der auch für Kinder, oder haben die eine niedrigere Summe, so wie beim ALG2?
Gilt für jede Person der BG.
- (darf ein Kind jetzt ein Girokonto auf seinen Namen haben, oder wie früher nur Sparbuch?)
Ein Kind durfte auch früher schon ein Girokonto haben.
Hallo, mein Vater war im hohen Alter
War im hohen Alter? Jetzt ist er wieder verjüngt? Verstorben (wohl nicht)? Oder???
Wie alt ist dein Vater? Du schreibst im Unterforum zum Bürgergeld. Bürgergeld gibt es nur bis zum Renteneintrittsalter der Altersrente!
war eine Zeit selbstständig. Er hat nie wirklich viel verdient und jetzt hat sich die Lage weiter verschlechtert, sodass er es gerne aufhören möchte.
Womit möchte er gerne aufhören? War er selbständig oder ist er noch selbständig? Was genau hat sich verschlechtert?
Ich hatte schon länger überlegt eine Mietvereinbarung zu schließen und es scheint jetzt in meinem Augen noch mehr Sinn zu machen.
Meine Frage ist nun: Müsste mein Vater umziehen, auch wenn ich eine Monatsmiete ansetze die der Wohnung eines Einzelhaushalts entspricht?
Mietverträge unter Verwandten, die genau dann abgeschlossen werden, wenn der Staat plötzlich die Miete zahlen soll, während vorher jahrelang kostenfrei gewohnt wurde: das wird Probleme geben. Wahrscheinlich wird das Amt (ob nun Sozialamt oder Jobcenter) von einem Scheinmietvertrag ausgehen.
Die Frage, die sich stellt ist also nicht "muss er umziehen", sondern "Schmeißt du ihn raus, wenn er trotz des Mietvertrages keine Miete zahlt?".
Mh, verstehe es leider nicht
Das merkt man. Du wolltest wissen, was das von dir Zitierte zu bedeuten hat. Das habe ich versucht, dir zu erklären. Wenn du keine Tätigkeit mit berufständiger Versorgung ausübst, dann gilt das mit den 8000 Euro pro Jahr der Selbstständigkeit für dich.
Das ist für mich aber absolut unschlüssig:
Da ist gar nichts unschlüssig.
Also, grundsätzlich ist es so, dass nur Vermögen, das dezidiert für die Altersvorsorge verwendbar ist, vor der "Verwertung" durch das Jobcenter sicher ist. Eine Aktienanlage, auch wenn du dem JC versicherst, dass sie der Altersvorsorge dienen soll, zählt nicht dazu.
Das ist falsch. Der TE hat das bereits korrekt aus Gesetz und Weisung zitiert. Der zusätzliche Freibetrag für Altersvorsorge nicht gesetzlich Versicherter ist nicht an einen Verwertungsausschluss gebunden. Grundsätzlich sind alle Vermögenswerte, die als der Altersvorsorge dienlich bezeichnet werden (vom Antragsteller) zu berücksichtigen.
Wie jetzt. Also doch nicht 136.000 unantastbar??
Doch. Wenn neben der Befreiung durch die DRV kein weitere berufstätige Pflichtversicherung besteht. Bestimmte Berufe sind von der Rentenversicherungspflicht befreit, müssen aber zu
einer berufsständische Versorgung pflichtig einzahlen und sind dadurch abgesichert. Was
damit gemeint ist, kannst du bei Berufsständische Versorgung - Wikipedia nachlesen.
Und dann gibt es ja noch das "Schonvermögen" iHv 10.000 Euro, das auch noch irgendwie mit reinspielt.
15.000 Euro sind es per Gesetz. Die sind noch zusätzlich zu dem Freibetrag für Altersvorsorge.
1. Nein.
2. Ja, wenn er das Geld direkt an die Fahrschule zahlt.
Sie fragt für ihre Mutter. Ausgehend von 10 Jahren Arbeitstätigkeit und der obigen Diagnose sollte die TE Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente auf Zeit beziehen.
Das ist als Sachleistung des Arbeitgebers Einkommen und wird angerechnet.
Oder einen Präzedenzfall zu schaffen...
Was für einen Präzedenzfall? Die Anrechnung von Kindergeld ist bereits seit langem höchstrichterlic geklärt.
UVG ist ein Gesetz, SGB II ein anderes. Unterhaltsvorschuss berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, mithin basierend auf dem Unterhaltsrecht und orientiert sich nicht an der individuellen Bedürftigkeit des Kindes.
Im SGB II ist dagegen Hilfebedürftigkeit da A und O. Gegen den Bedarf wird das Einkommen gerechnet, das zufließt. Und einem Kind fließt nunmal Unterhalt/UVG und Kindergeld zu
Die Tilgungsrate wird nur übernommen, wenn die Immobilie fast abbezahlt ist.
Selbst dann nicht. Da muss noch ein bisschen mehr aufeinander treffen (fast abgezahlt und voraussichtliche baldige Überwindung der Hilfebedürftigkeit, z. B. kurz vor Erreichen einer auskömmlichen Altersrente).
Dann war es offenbar kein kleines Erbe und der jetzige Verbrauch ist ungewöhnlich. In dem Fall ist anwaltliche Beratung wohl angebrachter. Das kann ein Forum nicht leisten.
Die Rückwirkung ist seit vielen Jahren im Gesetz verankert.
Du solltest den Vermieter ganz einfach auf die gesetzlichen Regelungen hinweisen. Was soll es da für Ärger geben, wenn sowieso alles gleich bleiben soll?
Das Verschieben auf Mai ändert nichts daran, dass erstmal der Verdacht aufkommen könnte, dass du da einen Vertrag zu Lasten Dritter abgeschlossen hast.
Wie deckst du die fehlenden 300 Euro im Monat derzeit? Ein Widerspruch und dann ggf. anschließend Klage kann sehr lange dauern.
Sind die Kosten bzgl. Miete füra Wohnen und für die Möbel gesplittet? Was hat das Jobcenter als Rechtsgrundlage angegeben, nur 355 Euro zu berücksichtigen?
Wieso sollen ihr Mehrkosten erstattet werden? Welche sind das denn? Du musst doch deinen Teil der Kosten beitragen (halbe Miete, halber Strom etc). Eigentlich müsste das Leben für deine Mutter billiger geworden sein sein, da du jetzt die Hälfte zahlst?
Dass man jetzt mehr verlangt, liegt daran, dass die ganzen Corona Erleichterungen weggefallen sind. Es gibt 2 Wege: den einfachen und alles einreichen. Den schweren: erklären, dass du nicht hilfebedürftig bist, daher nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörst und somit keine Angaben machen wirst. Im letzteren Fall kann es dann dazu kommen, dass deinen Eltern das Bürgergeld versagt wird und sie es sich erst mit Widerspruch und evtl. Klage erkämpfen müssen.
Du gehörst nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Aber: wie soll das Jobcenter das feststellen, wenn du keine Unterlagen einreichst? Da du altersmäßig zur BG gehören würdest, geht das nicht ohne Nachweis, dass du nicht hilfebedürftig bist.
Zuerst solltest du einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen und die Trennung offiziell machen. Inclusive Durchsetzung von Unterhalt und Auskunft gegenüber der Krankenkasse, denn dazu ist er verpflichtet.
Dann kannst du natürlich, wenn er nicht freiwillig zeitnah auskömmlich Unterhalt zahlt, Bürgergeld beantragen.
Warum willst du ausziehen? Warum nicht er, wenn er sowieso kaum noch nach Hause kommt?
Wie kann sich der/die Betroffene gegen das Jobcenter wehren, weil diese die angestiegenen Preis/Vorauszahlung um 170% nicht akzeptieren wollen?
Wenn das Jobcenter den neuen Heizkostenabschlag nicht mehr in voller Höhe berücksichtigt, dann kann man ganz einfach in Widerspruch und ggf. anschließend in Klage gehen, wie es der Rechtsbehelfsbelehrung eines jeden Bescheids zu entnehmen ist.
Wie wird der Betrag der vom ALG2 abgezogen wird richtig gerechnet?
Die selbständige Tätigkeit wird mit einem Durchschnittseinkommen aus dem Gewinn des gesamten Bewilligungszeitraums ermittelt. Das Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit wird nach Zufluss im jeweiligen Monat berücksichtigt.
Nach meinem Verständnis der Gesetze endet damit der ALG2 Bezug.
Nein. Im SGB II gilt das Monatsprinzip. Du kannst nicht für einzelne Tage verzichten. Nur im Ausnahmefall endet eine Bewilligung taggenau (z. B. bei Umzug ins Ausland). Für das Einkommen aus Selbstständigkeit wird sogar noch das Einkommen nach Verzicht berücksichtigt, wenn der Bewilligungszeitraum noch weiter gelaufen wäre.
Das ist zu meinen Ungusten, da so die Rückforderung für den Betrag des halben Monats höher ist als ein halber Monat ALG2,
Ich verstehe die Aussage nicht. Das JC hat ja sicherlich nicht nur für 14 Tage ALG2 gezahlt, sondern für den gesamten Monat. Und für diesen gesamten Monat wird der (halbe) Monatslohn angerechnet, wenn der Zufluss in diesem Monat war.
Laut meinem Verständnis endet der Leistuntgsbezug/die "Mitgliedschaft" beim Jobcenter zum Tag der Abmeldung, und nicht am Ende des Berechnungszeitraumes.
Dein Verständnis ist halt falsch.
Das JC ist für die Agentur für Arbeit in Vorleistung gegangen, indem es Bürgergeld ohne Einkommen aus Arbeitslosengeld gezahlt hat. Deshalb wird sich das Jobcenter das Arbeitslosengeld von der Agentur auszahlen lassen. Die Agentur hält es, daher bis 30.4. zurück, damit das JC abrechnen kann. Wenn das noch in den nächsten Tagen erfolgt, kann es sein, dass die das Alg für April direkt ausgezahlt wird. Ansonsten erst für Mai.
Je nachdem, ob nun für April oder Mai sinkt dann drin Bürgergeld um den Betrag des Alg,vwird also ein gutes Stück weniger. Ob das dann noch reicht, dass die Miete gedeckt ist: keine Ahnung, du schreibst ja keine Zahlen.
Es gibt überhaupt keinen Bescheid über 83 Euro. Das ist die Restforderung aus einem der dort aufgeführten Bescheide. Sorry, du klingst jetzt echt nicht sehr glaubwürdig mit solchen Behauptungen.